Annullierter Sozialplan in Frankreich: Ein Schadensersatz deckt die anderen ab
In zwei Urteilen vom 16. Februar 2022 hat der französische Kassationshof geklärt, wie der Schaden, der durch den Verlust des Arbeitsplatzes entsteht, zu ersetzen ist, wenn die Genehmigung des Sozialplans, auf dessen Grundlage die Entlassung ausgesprochen wurde, annulliert wird.
Das französische Gesetzbuch sieht bei einer Aufhebung der Genehmigung des Sozialplans eine Sonderentschädigung vor, die mindestens sechs Monatsgehälter beträgt. Diese Entschädigung soll die Einzige sein, die betroffene Mitarbeiter beanspruchen können. Dies entschieden die Richter in den beiden Urteilen.
Im ersten Urteil (Nr. 20-14.969) verlangten die Arbeitnehmer neben der Zahlung der Sonderentschädigung die Zahlung einer Entschädigung wegen unbegründeter Kündigung aufgrund der Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Wiedereingliederung, und die Zahlung einer Entschädigung wegen der Verletzung der Regeln über die Reihenfolge der Entlassungen.
Im zweiten Urteil (Nr. 19-21.140) forderten die Arbeitnehmer neben der Gewährung der Sonderentschädigung eine Entschädigung aufgrund der unbegründeten Entlassung.
Nach Ansicht der Richter ersetzt die Sonderentschädigung bereits den Schaden, der durch den Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund der Rechtswidrigkeit der Entlassung entstanden ist. So wurden die weiteren Ansprüche der Mitarbeiter abgelehnt.
Praxistipp:
Die Entscheidung der Verwaltung, den Sozialplan zu genehmigen, kann innerhalb von zwei Monaten angefochten werden. Entsprechende Rückstellungen sollten erfolgen, wenn dies geschieht.
07.04.2022