Frankreich: Aufhebungsvertrag ist digital zu melden
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags (sogenannte „rupture conventionnelle“) ermöglicht es dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis in Frankreich einvernehmlich zu beenden.
Diese Beendigungsart des Arbeitsverhältnisses unterliegt einem besonderen Verfahren. Vor allem muss die Auflösung des Vertrages von der zuständigen Arbeitsaufsichtsbehörde (DREETS, früher DIRECCTE genannt) genehmigt werden. Zurzeit kann der Genehmigungsantrag, dem eine Kopie des Aufhebungsvertrags beigefügt werden muss, vom Arbeitgeber (oder Arbeitnehmer) an die DREETS übermittelt werden:
- Entweder direkt online mithilfe des Teledienstes « TéléRC »,
- oder in Papierform anhand des dafür vorgesehenen Cerfa-Formulars.
Einem Erlass vom 13. Dezember 2021 zufolge wird sich dies jedoch bald ändern. So wird es ab dem 1. April 2022 grundsätzlich nur noch möglich sein, den Antrag direkt online über « TéléRC » zu übermitteln. Das Formular (und damit die Papierform) soll zur Ausnahme werden.
Praxistipp:
Aufgrund häufiger technischer Probleme mit dem Teledienst « TéléRC » kann sich die Übermittlung des Genehmigungsantrags über diesen Dienst als eine « harte Nuss » erweisen.
Um die Übermittlung des Antrags und damit den Beginn der Bearbeitungsfrist der Behörde nicht zu verzögern, ist es daher sehr zu empfehlen, diese technischen Probleme zu berücksichtigen und sich im Vorfeld gut vorzubereiten.
Der Erlass ermöglicht es im Ausnahmefall, den Antrag auch nach dem 1. April 2022 weiterhin an die Behörde außerhalb des Teledienstes einzureichen. Hierzu wird es allerdings erforderlich sein, die DREETS darüber zu informieren, dass es nicht möglich war, den Teledienst zu nutzen.