Mitarbeiter von digitalen Plattformen – Episode IV: Nicht jeder gilt als Arbeitnehmer
In zwei Urteilen vom 8. Oktober 2020 hat das Berufungsgericht von Paris entschieden, dass Fahrradkuriere der digitalen Plattform Tok Tok Tok (nachstehend: „TTT“ genannt) freie Mitarbeiter und keine Arbeitnehmer sind.
Anders als die Fahrradkuriere des Unternehmens Take Eat Easy oder die Uber-Fahrer, die zunächst vom Pariser Berufungsgericht im Januar 2019 und dann vom obersten Gerichtshof im März 2020 als Arbeitnehmer anerkannt worden waren, scheiterten die zwei Kläger an dem Nachweis eines Unterordnungsverhältnisses.
Es fehlten überzeugende und konkrete Hinweise zum Vorliegen eines organisierten Dienstes, zur Erteilung von Befehlen und Anweisungen, zur Kontrolle deren Ausführung und zum Aussprechen von Sanktionen im Falle von Mängeln.
Diese Entscheidung stellt klar, dass die Anerkennung eines Arbeitnehmerstatus nicht ohne weiteres erfolgt. Vielmehr muss das Vorliegen eines Unterordnungsverhältnisses anhand der genannten Kriterien bewiesen werden können.
Das Rad dreht sich also weiter.