Saisonschlussverkauf in Frankreich: Ende des Experiments der „soldes flottants“
Traditionell gibt es in Frankreich einen Sommer- und einen Winterschlussverkauf, deren Beginn jedes Jahr per Verordnung festgelegt wird. Im Jahr 2008 hatte der französische Gesetzgeber die Dauer dieser fest vorgegebenen Schlussverkaufszeiträume von sechs auf fünf Wochen reduziert und gleichzeitig für jeden Händler die Möglichkeit eingeführt, pro Jahr zwei zusätzliche Schlussverkaufswochen zu frei festlegbaren Terminen durchzuführen (sog. „soldes flottants“). Den genauen Zeitpunkt dieser freien Schlussverkäufe müssen die Händler jeweils mindestens einen Monat im Voraus bei der zuständigen Behörde anmelden.
Da die Einführung dieser zusätzlichen Schlussverkäufe nicht die erhoffte wirtschaftliche Belebung erzielt und obendrein zur Verwirrung der Verbraucher geführt hat, hat der französische Gesetzgeber die Regelung aus dem Jahr 2008 nun kurzerhand wieder abgeschafft.
Mit Gesetz vom 18. Juni 2014 (sog. „Loi Pinel relative à l’artisanat, au commerce et aux très petites entreprises“) wird der Artikel L.310-3 des französischen Handelsgesetzbuchs so abgeändert, dass es ab dem 1. Januar 2015 nur noch den Sommer- und den Winterschlussverkauf mit jeweils festem Datum geben wird. Die Dauer dieser Schlussverkäufe ist dabei wieder auf je sechs Wochen festgelegt worden.
11.07.2014