"Schadensersatz wegen unterlassener Verlängerung der Arbeitszeit und unterbliebener Information über freie Arbeitsplätze" – Anmerkung zu BAG, Urteil vom 21.01.2021 – 8 AZR 195/19
Jan Westhues kommentiert in der Zeitschrift Der Betrieb (DB) 2021 die Entscheidung, in welcher das Gericht feststellt, dass die Verletzung der Informationspflicht sowie der Pflicht zur bevorzugten Berücksichtigung gemäß des Teilzeit- und Befristungsgesetzes dazu geeignet sind, Schadensersatzansprüche zu begründen.
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26.08.2021