Gestatten, Fachanwalt.
Jan ist unser zweiter Fachanwalt im Arbeitsrecht
Jan, was genau machst du eigentlich bei uns?
Seit September 2019 bin ich, nachdem ich bereits zwei Stationen meines Referendariats in der Kanzlei absolviert habe, Rechtsanwalt bei Qivive. Seitdem bin ich vorwiegend im deutschen Arbeitsrecht und im deutschen Gesellschaftsrecht tätig. Vor allem berate ich dabei französische Mandanten in Personalangelegenheiten: Von der Erstellung des Arbeitsvertrags, über Fragen, die sich au quotidien stellen bis hin zu den eher unschönen Themen, wie beispielsweise den Ausspruch von Kündigungen oder das Führen von Kündigungsschutzprozessen. Aber auch das gehört eben dazu.
Wir sind eine deutsch-französische Kanzlei, was bedeutet das für deine Arbeit?
Aufgrund der nicht von der Hand zu weisenden kulturellen, aber auch rechtlichen Unterschiede, ist es für unsere Arbeit wichtig, auch das jeweils andere Rechtssystem zu kennen, um die Interessen und Anliegen unserer Mandanten bestmöglich umsetzen zu können.
Um unsere Mandanten optimal beraten zu können, müssen wir also nicht nur die französische Sprache, sondern auch die Besonderheiten der jeweils anderen Rechtsordnung beherrschen. Gerade im Arbeitsrecht gibt es wesentliche Unterschiede zwischen dem deutschen und französischen Recht.
Hast du ein konkretes Beispiel, was beispielsweise für einen französischen Mandanten im deutschen Arbeitsrecht überraschend sein kann?
In Frankreich gibt es beispielweise vom Gesetz vorgeschriebene Indemnités im Falle des Ausspruchs einer Kündigung – jedoch wird das Arbeitsverhältnis (bis auf wenige Ausnahmen) dabei fast immer beendet. In Deutschland wird hingegen auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gesetzt, so dass der:die gekündigte Arbeitnehmer:in nach Erhalt einer, durch ein Gericht für unwirksam befundenen Kündigung, weiterbeschäftigt werden muss , sollte man sich nicht im Wege eines Vergleichs über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen.
Die Vermittlung der Unterschiede zum deutschen Arbeitsrecht im Rahmen einer Beratung macht unsere Mandatsarbeit noch interessanter, zumal sich unsere Ansprechpartner häufig bereits sehr gut im französischen Recht auskennen.
Besonders viel Spaß macht dann natürlich die Arbeit in französischer Sprache, die die Arbeit noch abwechslungsreicher macht, quasi das juristische & kulturelle Rundum-Paket.
Jan WesthuesLL.B.
Und warum hast Du dich dazu entschieden, auf deinen Titel als Rechtsanwalt noch den Fachanwalt im Arbeitsrecht draufzusetzen?
Das war für mich der logische nächste Schritt, um mein fachliches Profil zu schärfen. Unsere Mandanten sind in verschiedensten Wirtschaftszweigen tätig, wenden teilweise Tarifverträge an oder haben einen Betriebsrat, so dass nicht nur das Individualarbeitsrecht, sondern auch das kollektive Arbeitsrecht zu unserem Aktenalltag gehören. Mithin war es für mich wesentlich, auch im Rahmen der Fachanwaltsfortbildungen, noch tiefer in die Materien einzutauchen.
Die Vielfältigkeit der Arbeit hat es mir mit ermöglicht, die Prüfung ablegen und alle Anforderungen erfüllen zu können, um die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ führen zu dürfen. Denn Voraussetzung, die Fachanwaltsbezeichnung führen zu dürfen, ist nämlich – neben dem Bestehen der theoretischen Prüfung – die Bearbeitung von mindestens 100 arbeitsrechtliche Fällen aus diversen Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Mithin bin ich nun, neben Fabian Neugebauer, der zweite Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Qivive.
Die Teilnahme am Fachanwaltslehrgang wurde aktiv durch die Kanzlei gefördert – sowohl hinsichtlich der Lehrgänge, die teilweise während der Arbeitszeit stattfanden, als auch durch die Übernahme sämtlicher Kosten. Dafür von mir nochmal un très grand merci!
Wir sagen Danke, lieber Jan – und gratulieren nochmal ganz herzlich zu dieser Leistung!