Mitarbeiter einstellen
- Beratung im französischen Arbeitsrecht
- Zweisprachiger Arbeitsvertrag
- Lohnbuchhaltung
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Mitarbeitern kündigen
- Berechnung der Kosten
- Kündigungsschreiben und Abwicklung
- Aufhebungsvertrag / Vergleich
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Restrukturierung
- Berechnung Kosten
- Sozialplan (PSE)
- Verhandlungen (Betriebsrat, Behörden)
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Trotz der Nähe zu Frankreich unterscheidet sich das französische Arbeitsrecht ganz maßgeblich vom deutschen Recht: So beträgt die gesetzliche Arbeitszeit in Frankreich 35 Stunden, im Falle der Kündigung ist ein förmliches Verfahren einzuhalten und die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber betragen in Frankreich im Durchschnitt 42 %. Diese und weitere Aspekte des französischen Arbeitsrechts sollten berücksichtigt werden, um unnötige Risiken und Kosten zu vermeiden.
Leistungen im Arbeitsrecht
Mitarbeiter einstellen
- Erstellung von Arbeitsverträgen nach französischem Recht (D/F)
- Beratung zu Gehältern, Sozialversicherung, Steuern
- Bestellen und Abberufen von Geschäftsführern
- Abwicklung von A bis Z (Lohnbuchhaltung etc.)
Mitarbeiter entlassen
- Berechnung der Kündigungskosten
- Planung des Kündigungsverfahrens
- Erstellung sämtlicher Dokumentation
- Verhandlung einer einvernehmlichen Aufhebung
- Arbeitsgerichtsprozesse
Restrukturierung
- Berechnung der Restrukturierungskosten
- Erörterung der Alternativen und Risiken
- Planung und Umsetzung der Restrukturierung
- Verhandlung mit Betriebsrat und Arbeitsaufsichtsbehörde
Unser gesamtes Beratungsspektrum finden Sie auf www.qivive.com
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Mandanten
Zahlreiche mittelständische Unternehmen, Versicherungen, Banken und Großkonzerne arbeiten seit Jahren eng und vertrauensvoll mit uns zusammen.






































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