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Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Fragen des französischen WirtschaftsrechtsT auf Deutsch und umgekehrt. Hier erfahren Sie, was Sie von uns erwarten können und warum wir für Sie der richtige Partner sind.

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ArbeitsrechtArbeitsrecht

Das müssen Sie wissen:
  • Fast jeder Arbeitsvertrag unterliegt in Frankreich einem verbindlichen Tarifvertrag.
  • Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber betragen in Frankreich im Durchschnitt 42 %.
  • Bei Kündigungen muss ein streng formalistisches Verfahren eingehalten werden.
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BankrechtBankrecht

Das müssen Sie wissen:
  • Anders als in Deutschland gibt es in Frankreich keine Grundschuld, sondern nur die akzessorische Hypothek.
  • Sicherungsübereignung und Globalzession sind in der in Deutschland bekannten Form nicht möglich.
  • Eine in Frankreich gängige Kreditsicherheit ist die Unternehmenshypothek (nantissement de fonds de commerce).

BaurechtBaurecht

Das müssen Sie wissen:
  • In Frankreich haften die am Bau beteiligten Unternehmen zehn Jahre lang (responsabilité décennale). Hierfür ist in der Regel eine Pflichtversicherung abzuschließen.
  • Der Hauptunternehmer muss jedem Subunternehmer bei Vertragsschluss eine Bürgschaft über den gesamten Werklohn stellen.
  • Der Hauptunternehmer haftet unter Umständen für Verstöße des Subunternehmers gegen steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften.
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Datenschutz / ITDatenschutz / IT

Das müssen Sie wissen:
  • Die in Frankreich zuständige Datenschutzbehörde ist die CNIL.
  • Im deutsch-französischen Wirtschaftsverkehr ist sowohl die DSGVO als auch deutsches oder/ und französisches Datenschutzrecht anwendbar.
  • Die CNIL wird ab Mai 2020 verstärkt Prüfungen auch bei kleineren Unternehmen durchführen.

Erneuerbare EnergienErneuerbare Energien

Das müssen Sie wissen:
  • Bis zum Jahr 2030 müssen erneuerbare Energien in Frankreich 40 % der Stromerzeugung decken.
  • Mit der PPE (programmation pluriannuelle de l‘énergie) will Frankreich den Sektor der Erneuerbaren Energien wiederbeleben.

ESGESG

Das müssen Sie wissen:
  • In Frankreich ist es möglich, Nachhaltigkeitskriterien als „Daseinsgrund“ in der Satzung der Gesellschaft vorzusehen 
  • Das Gesetz über die Sorgfaltspflicht von Muttergesellschaften und auftraggebenden Unternehmen in Frankreich (Loi n° 2017-399) ist ein Vorreiter des deutschen Lieferkettengesetzes
  • Der EU-Gesetzgeber plant eine Ausweitung der Verpflichtung zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen für Unternehmen

ForderungsmanagementForderungsmanagement

Das müssen Sie wissen:
  • Rechnungen werden in Frankreich durchschnittlich erst nach über 70 Tagen beglichen.
  • Mahnungen auf Deutsch oder Englisch sind in Frankreich häufig wirkungslos.
  • Gerichtliche Mahnverfahren sind in Frankreich häufig erfolgreich.

GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht

Das müssen Sie wissen:
  • Die SAS (vereinfachte Aktiengesellschaft) ist die geläufigste Gesellschaftsform in Frankreich.
  • Für die Gründung, Änderung oder Veräußerung einer Kapitalgesellschaft ist kein Notar erforderlich.
  • Der Gesellschafter hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Geschäftsführern.
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Gewerberaummiete / RetailGewerberaummiete / Retail

Das müssen Sie wissen:
  • Französische Gewerberaummietverträge (baux commerciaux) haben in der Regel eine Dauer von mindestens 9 Jahren.
  • Der Vermieter kann den Vertrag nur in Ausnahmefällen ordentlich kündigen.
  • Die Parteien eines Gewerbemietvertrages können alle drei Jahre die Anpassung der Miete an den Marktwert verlangen.
  • Mieter können Mietverträge gegen Entgelt auf Dritte übertragen.
  • Üblicherweise werden viele Kosten auf den Mieter umgelegt.

Gewerblicher Rechtsschutz / UrheberrechtGewerblicher Rechtsschutz / Urheberrecht

Das müssen Sie wissen:
  • Das französische Markenamt ist das INPI (Institut national de la propriété industrielle) in Courbevoie.
  • Die Dauer des Widerspruchsverfahrens ist auf 6 Monate beschränkt.
  • Die Widerspruchsfrist gegen Markenanmeldungen beträgt in Frankreich 2 Monate ab Veröffentlichung der Markenanmeldung im Amtsblatt BOPI.
  • Das Widerspruchsverfahren findet in Frankreich ausschließlich über die Online-Plattform des INPI statt.
  • Seit Anfang 2020 kann ein Widerspruch auf mehrere ältere Rechte gleichzeitig gestützt werden.
  • Seit April 2020 gibt es in Frankreich ein Amtsverfahren zur Feststellung der Nichtigkeit und des Verfalls einer Marke.
  • Die Amtsgebühren für einen Markenwiderspruch liegen bei 400 Euro.
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Immobilien  /  ErbrechtImmobilien  /  Erbrecht

Das müssen Sie wissen:
  • In Frankreich gelten andere Haltefristen für die Besteuerung von Immobilienverkäufen.
  • Im Rahmen eines Immobilienverkaufs kann jede Partei ihren eigenen Notar beauftragen. Dies führt zur Honorarteilung zwischen den Notaren.
  • Für das Erwerben oder Vererben einer in Frankreich belegenen Immobilie muss zwingend ein französischer Notar eingeschaltet werden.
  • Die Erbschaftssteuererklärung in Frankreich muss innerhalb von 6 Monaten (ggf. 1 Jahr beim Ablebensort im Ausland) nach Todeszeitpunkt eingereicht werden. Die Erklärung erfolgt durch den Notar.
  • Die Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungssteuer sind in Frankreich niedriger als in Deutschland.

Industrielle Risiken / ProdukthaftungIndustrielle Risiken / Produkthaftung

Das müssen Sie wissen:

Das französische Prozessrecht sieht ein separates Beweisverfahren vor.
In Frankreich geht die Produkthaftung weiter als in Deutschland.
Die Direktklage ermöglicht in Frankreich einen Durchgriff bis zum Hersteller.

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Insolvenzen  /  RestrukturierungenInsolvenzen  /  Restrukturierungen

Das müssen Sie wissen:
  • Der Geschäftsführer muss die Insolvenz innerhalb von 45 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (cessation de paiements) beantragen.
  • Die Überschuldung führt in Frankreich noch nicht zu einer Insolvenzeröffnungspflicht.
  • Bei einer Insolvenz droht rasch die Haftung des Geschäftsführers oder der Muttergesellschaft.
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M&AM&A

Das müssen Sie wissen:
  • Unternehmenskäufe sind in Frankreich nicht notariell zu beurkunden.
  • Im Falle des Erwerbs eines Unternehmens in Frankreich fällt eine Registersteuer an.
  • Wie in Deutschland, findet der Unternehmenskauf in Frankreich häufig in drei Schritten statt – LOI, due diligence und Unternehmenskaufvertrag.
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MediationMediation

Das müssen Sie wissen:
  • Die Mediation ist vertraulich und ermöglicht „Win-Win-Lösungen“.
  • Es funktioniert! Mediation hat nach den meisten Statistiken eine Erfolgsquote von über 80 %.
  • Mithilfe der Mediation kann ein Streit fast immer zu deutlich geringeren Kosten beigelegt werden als durch ein Gerichts- oder Schiedsverfahren.
  • Die Parteien können die Mediation auf Themen ausweiten, die über den ursprünglichen Konflikt hinausgehen und so eine umfassendere und nachhaltigere Konfliktlösung erreichen.
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ProzessführungProzessführung

Das müssen Sie wissen:
  • In Frankreich gibt es effiziente Verfahren, insbesondere im einstweiligen Rechtsschutz.
  • Bei französischen Gerichtsverfahren sind die Gerichtskosten streitwertunabhängig und sehr gering.
  • Der Kläger muss keinen Prozesskostenvorschuss einzahlen.
  • In der Regel erhält die obsiegende Partei nur eine teilweise Erstattung ihrer Anwaltskosten.
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SchiedsverfahrenSchiedsverfahren

Das müssen Sie wissen:
  • Schiedsverfahren sind oft wesentlich schneller als staatliche Gerichte.
  • Schiedsverfahren werden sehr häufig vor ihrer Beendigung verglichen.
  • Das anwendbare Schiedsrecht ändert sich je nach Schiedsort.
  • Zwischen deutschem und französischem Schiedsrecht gibt es fundamentale Unterschiede.
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SteuerrechtSteuerrecht

Das müssen Sie wissen:
  • Die Beratung in Steuerfragen erfolgt in Frankreich häufig über Anwälte und nicht über Steuerberater.
  • Die Körperschaftssteuer in Frankreich beträgt 28 % (2020), 26,5 % (2021) bzw. 25 % (2020).
  • Bei Vorliegen einer Betriebsstätte in Frankreich droht eine dortige Besteuerung.
  • Lieferungen an Verbraucher in Frankreich können nur unterhalb der Lieferschwelle von 35.000 € pro Kalenderjahr ohne Mehrwertsteuer abgerechnet werden.

VergaberechtVergaberecht

Das müssen Sie wissen:
  • Öffentliche Aufträge in Frankreich finden Sie hier.
  • Frankreich hat ein Sonderrecht für Subunternehmerverträge.
  • Der Hauptunternehmer kann eine Bürgschaft zugunsten seines Subunternehmers stellen.

Vertragsrecht / AGBVertragsrecht / AGB

Das müssen Sie wissen:
  • Bei grenzüberschreitenden Lieferverträgen ist das UN-Kaufrecht für den Verkäufer in der Regel vorteilhaft.
  • Vermeiden Sie als Verkäufer die Anwendung französischen Kaufrechts.
  • Produkthaftungsrisiken lassen sich in Frankreich über die sog. DINC-Versicherung decken.

VertriebVertrieb

Das müssen Sie wissen:
  • Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters ist nach französischem Recht etwa doppelt so hoch wie nach deutschem Recht.
  • Bei der Kündigung eines Vertragshändlervertrages sind lange Kündigungsfristen zu gewähren.
  • Eine französische Telefonnummer und Adresse können die Verkaufszahlen ankurbeln.

WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

Das müssen Sie wissen:
  • In Frankreich ist für wettbewerbsrechtliche Verstöße die DGCCRF mit weitreichenden Ermittlungsbefugnissen zuständig.
  • Preise und Nachlässe sind in Frankreich streng reglementiert.
  • In Frankreich gilt das Sprachschutzgesetz Toubon – auch für ausländische Unternehmen.
Arbeitsrecht

Das müssen Sie wissen

  • Fast jeder Arbeitsvertrag unterliegt in Frankreich einem verbindlichen Tarifvertrag.
  • Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber betragen in Frankreich im Durchschnitt 42 %.
  • Bei Kündigungen muss ein streng formalistisches Verfahren eingehalten werden.

Mitarbeiter einstellen

Das können wir für Sie tun

  • Erstellung zweisprachiger Arbeitsverträge nach französischem Recht
  • Beratung bei der Verhandlung des Gehalts und der Auswahl des Tarifvertrages
  • Beratung im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Fragen, Spesen und Nutzung von Dienstwagen
  • Empfehlung eines kompetenten Dienstleisters für die Lohnbuchhaltung (Gehaltsabrechnungen, Zusatzkassen, Erklärungen gegenüber den Behörden)

Das ist unsere Expertise

  • Großes Team erfahrener Arbeitsrechtler
  • Über 20 Jahre Erfahrung im französischen Arbeitsrecht
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Arbeitsrecht
  • Wir erstellen über 100 Arbeitsverträge pro Jahr
  • Laufende Beratung von über 100 französischen Tochtergesellschaften deutschsprachiger Unternehmen

Mitarbeiter entlassen

Das können wir für Sie tun

  • Erläuterung des Kündigungsverfahrens in Frankreich
  • Berechnung der Kündigungskosten und Abfindungszahlungen
  • Beratung im Hinblick auf die richtige Strategie, Handlungsempfehlungen 
  • Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen
  • Abwicklung des Arbeitsverhältnisses mit Lohnbuchhaltung und Behörden
  • Wahrnehmung Ihrer Interessen vor französischen Arbeitsgerichten

Das ist unsere Expertise

  • großes Team erfahrener Arbeitsrechtler
  • über 20 Jahre Erfahrung im französischen Arbeitsrecht
  • regelmäßig Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Arbeitsrecht
  • laufende Beratung von über 100 französischen Tochtergesellschaften deutschsprachiger Unternehmen

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Pro Jahr mindestens 150 Kündigungen einschl. gütlicher Vertragsbeendigung (rupture conventionnelle) oder Gerichtsverfahren
  • Mittelständler im Bereich Maschinenbau
    Entlassung Geschäftsführer einer französischen Tochtergesellschaft mit 250 Mitarbeitern und vergleichsweise Beilegung des Streits
  • Internationales Versicherungsunternehmen
    Begleitung seit der Gründung der französischen Tochtergesellschaft 2007 in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts (insbesondere Kündigungsverfahren)
  • International anerkannter Hersteller von Milchpumpen
    Leitung der Verhandlungen eines Aufhebungsvertrags mit dem Geschäftsführer - im Amt seit 20 Jahren sowie Beratung des neuen Geschäftsführers in allen Fragen des französischen Arbeitsrechts

Beratung im laufenden Arbeitsverhältnis

Das können wir für Sie tun

  • Beratung zu allen Fragen der Personalvertretung (représentant du personnel, comité d’entreprise etc.)
  • Beratung zu allen Fragen des Betriebsübergangs
  • Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes
  • Erstellen einer Betriebsordnung
  • Beratung und Vertretung bei Arbeitsunfällen
  • Beratung und Begleitung in allen Fragen der Entsendung

Das ist unsere Expertise

  • Großes Team erfahrener Arbeitsrechtler
  • Über 20 Jahre Erfahrung im französischen Arbeitsrecht
  • Regelmäßig Empfehlung von deutschen Unternehmens­juristen als die führende Kanzlei im ­französischen Arbeitsrecht
  • Laufende Beratung von über 100 französischen Tochtergesellschaften deutschsprachiger Unternehmen

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Mittelständler im Profifussball
    Begleitung der französischen Tochtergesellschaft in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie gerichtliche Durchsetzung einer arbeitsrechtlichen Vertraulichkeitsvereinbarung
  • Weltweit tätiger Hersteller von Milchpumpen
    Beratung bei der Verhandlung neuer Arbeitszeitbedingungen mit den Arbeitnehmervertretern (Betriebsvereinbarung)
  • Weltmarktführer für Verschlüsse und Dichtungen
    Begleitung und Beratung bei der Einrichtung eines Betriebsrats (CSE)
  • Anlagenbauer im Bereich Abfüllanlagen für die Getränkeindustrie
    Begleitung und Kommunikation mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (inspection du travail)

Restrukturierung / Sozialplan / Insolvenz

Das können wir für Sie tun

  • Durchführung eines Massenkündigungsverfahrens in Frankreich
  • ​Berechnung der Kündigungskosten und Prüfung von Alternativen (Verkauf, Insolvenz, Teilausgliederung etc.)
  • Prüfung der Risiken für die deutsche Muttergesellschaft und die Geschäftsführung
  • Vorbereitung sämtlicher Kündigungsdokumente und Handlungsempfehlungen
  • Koordination mit der Personalvertretung
  • Kommunikation mit den Arbeitsbehörden
  • Abwicklung der Arbeitsverhältnisse mit Lohnbuchhaltung und Behörden
  • Wahrnehmung Ihrer Interessen vor französischen Arbeitsgerichten

Das ist unsere Expertise

  • Großes Team erfahrener Arbeits- und Insolvenzrechtler
  • Über 20 Jahre Erfahrung im französischen Arbeits- und Insolvenzrecht
  • Regelmäßig Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Arbeitsrecht
  • Regelmäßige und laufende Beratung deutschsprachiger Unternehmen im Hinblick auf die Restrukturierung ihrer französischen Tochtergesellschaften
  • Zuverlässiges Netzwerk komplementärer Dienstleister (Eingliederungshilfe, Projektmanager, Lohnbuchhaltung)

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Weltweit führender Anbieter von Saat- und Pflanzgut
    Erfolgreiche Durchführung einer Massenkündigung bei einer Standortschließung (50 Mitarbeiter, von denen keiner Klage erhoben hat)
  • Tochtergesellschaft im Bereich Direct Marketing
    Betriebsbedingte Entlassungen von 30 Arbeitnehmern in Frankreich mit Sozialplan (kein Arbeitnehmer hat Klage erhoben)
  • Einer der Weltmarktführer im Bereich Carbon Black
    Durchführung einer Massenkündigung im Rahmen der Schließung eines Standorts
  • Weltmarktführer für Beschlagteile
    Beratung und Begleitung bei der Schließung bzw. Verlagerung eines Betriebes
  • Welweit tätiger Entwickler von Medical-Software-Produkten
    Restrukturierung mit Schließung einer Abteilung der französischen Tochtergesellschaft
Bankrecht
Bankrecht

Das müssen Sie wissen

  • Anders als in Deutschland gibt es in Frankreich keine Grundschuld, sondern nur die akzessorische Hypothek.
  • Sicherungsübereignung und Globalzession sind in der in Deutschland bekannten Form nicht möglich.
  • Eine in Frankreich gängige Kreditsicherheit ist die Unternehmenshypothek (nantissement de fonds de commerce).

Sicherheiten prüfen, bestellen und verwerten

Das können wir für Sie tun

  • Darstellung der Unterschiede zwischen den einzelnen Sicherungsmitteln in Deutschland und Frankreich
  • Erstellen von Verträgen zur Bestellung einer Sicherheit (Hypothek, abstrakte Garantie, Bürgschaft, Unternehmenshypothek, Pfandrecht an Warenlagern, Verpfändung von Gesellschaftsanteilen etc.)
  • Prüfung und Bewertung von Sicherheiten in Frankreich
  • Durchsetzung von Sicherheiten in Frankreich (einschl. Insolvenzen)

Das ist unsere Expertise 

  • Großes Team erfahrener Vertragsrechtler
  • Über 20 Jahre Erfahrung im französischen Bank- und Kreditsicherungsrecht
  • ​Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei für Frankreich

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Mittelstandsbank Laufende Beratung zweier Banken im Hinblick auf die juristischen Aspekte ihrer Zentralregulierungssysteme in Frankreich und auf die Realisierung von Sicherheiten im Schadensfall
  • Regionale Großbank Vollstreckung von titulierten Ansprüchen und Anfechtung im Rahmen eines französischen Privatinsolvenzverfahrens
Baurecht
Baurecht

Das müssen Sie wissen

  • In Frankreich haften die am Bau beteiligten Unternehmen zehn Jahre lang (responsabilité décennale). Hierfür ist in der Regel eine Pflichtversicherung abzuschließen.
  • Der Hauptunternehmer muss jedem Subunternehmer bei Vertragsschluss eine Bürgschaft über den gesamten Werklohn stellen.
  • Der Hauptunternehmer haftet unter Umständen für Verstöße des Subunternehmers gegen steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften.

Bauprojekte in Frankreich

Das können wir für Sie tun

  • Beratung bei der Planung und Umsetzung eines Bauvorhabens in Frankreich
  • Steuerliche Strukturierung Ihres Bauprojekts
  • Beantragung von Bau- und sonstigen Genehmigungen (in Zusammenarbeit mit Architekturbüro)
  • Korrespondenz mit den französischen Behörden

Das ist unsere Expertise 

  • Über 15 Jahre Erfahrung im französischen Baurecht
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei für Frankreich

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Führender Anbieter im Bereich der Industriedienstleistungen | Erfolgreiche Beratung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber einem Auftraggeber im Rahmen eines internationalen Großprojektes.

Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen

Das können wir für Sie tun

  • Beratung im Vorfeld der Teilnahme (auch im Hinblick auf Haftungsrisiken)
  • Beratung bezüglich der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen im Konsortium
  • Prüfung und Überarbeitung der Vertragsdokumentation (Ausschreibungsunterlagen, Verträge)
  • Beratung im Hinblick auf die Entsendung von Mitarbeitern
  • Beratung im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Subunternehmern und das französische Subunternehmergesetz
  • Durchführung von Rechtsmittelverfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Vergabe

Das ist unsere Expertise 

  • Seit über 15 Jahren Begleitung deutschsprachiger Unternehmen bei Ausschreibungsvorhaben in Frankreich
  • ​Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei für Frankreich

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Hersteller von Bahnschwellen Unterstützung bei der Aufnahme in den Lieferantenpool der SNCF
  • Marktführer im Bereich Heizkraftanlagenbau Unterstützung bei der Verhandlung eines Anlagenbauvertrages mit einer französischen Großstadt
  • Marktführer im Bereich Krankenhausbau Unterstützung bei der Verhandlung eines Bauvertrages über die Errichtung eines Krankenhauses mit einer französischen Großstadt
Datenschutz / IT
Datenschutz / IT

Das müssen Sie wissen

  • Die in Frankreich zuständige Datenschutzbehörde ist die CNIL.
  • Im deutsch-französischen Wirtschaftsverkehr ist sowohl die DSGVO als auch deutsches oder/ und französisches Datenschutzrecht anwendbar.
  • Die CNIL wird ab Mai 2020 verstärkt Prüfungen auch bei kleineren Unternehmen durchführen.

Beratung im französischen Datenschutzrecht

Das können wir für Sie tun

  • Allgemeine Beratung im deutsch-französischen Datenschutzrecht
  • Prüfung und Anpassung bestehender Datenschutzerklärungen
  • Prüfung und Anpassung sonstiger datenschutzrelevanten Unterlagen (z.B. ADV-Verträge; Verträge zur gemeinsamen Verantwortlichkeit, Einwilligungserklärungen, Informationsschreiben an die Mitarbeiter oder Kunden)

Das ist unsere Expertise

  • Regelmäßige Beratung deutscher Unternehmen mit französischen Tochtergesellschaften zu allen Fragen der DSGVO und des französischen nationalen Datenschutzrechtes

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Mittelständischer Konzern im Heizungs- und Kraftwerksbau Prüfung und Anpassung diverser datenschutzrechtlicher Unterlagen
  • Internationales Street-Fashion Unternehmen Prüfung und Anpassung diverser datenschutzrechtlicher Unterlagen
  • Onlineshop für KFZ-Ersatzteile Prüfung und Anpassung der Datenschutzerklärung für eine Webseite
  • Software-Entwickler für medizinische Anwendungen Prüfung und Anpassung der Datenschutzerklärung für eine App
Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien

Das müssen Sie wissen

  • Bis zum Jahr 2030 müssen erneuerbare Energien in Frankreich 40 % der Stromerzeugung decken.
  • Mit der PPE (programmation pluriannuelle de l‘énergie) will Frankreich den Sektor der Erneuerbaren Energien wiederbeleben.

Biogas

Das können wir für Sie tun

  • Beratung beim Aufbau, Erwerb oder Verkauf von Biogas-Unternehmen in Frankreich
  • Erstellen und Verhandeln von Anlagenbauverträgen
  • Beratung und Begleitung in allen administrativen Fragen einschl. Netzeinspeisung
  • Beratung in allen Fragen des französischen Subunternehmerrechts
  • Beratung in allen Fragen der Entsendung

Das ist unsere Expertise

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Bereich der Erneuerbaren Energien
  • Regelmäßige Beratung deutscher Biogas-Unternehmen in Frankreich
  • Enge Kooperation mit französischen Planungsbüros und Architekten

Wind- und Wasserkraft

Das können wir für Sie tun

  • Beratung beim Aufbau, Erwerb oder Verkauf von Wind/Wasserkraft-Unternehmen in Frankreich
  • Erstellen und Verhandeln von Anlagenbauverträgen
  • Beratung und Begleitung in allen administrativen Fragen einschl. Netzeinspeisung
  • Beratung in allen Fragen des französischen Subunternehmerrechts
  • Beratung in allen Fragen der Entsendung

Das ist unsere Expertise

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Bereich der Erneuerbaren Energien
  • Regelmäßige Beratung deutscher Wind/Wasserkraft -Unternehmen in Frankreich
  • Enge Kooperation mit französischen Planungsbüros und Architekten

Solarenergie

Das können wir für Sie tun

  • Beratung beim Aufbau, Erwerb oder Verkauf von Solarenergie-Unternehmen in Frankreich
  • Erstellen und Verhandeln von Anlagenbauverträgen
  • Beratung und Begleitung in allen administrativen Fragen einschl. Netzeinspeisung
  • Beratung in allen Fragen des französischen Subunternehmerrechts
  • Beratung in allen Fragen der Entsendung

Das ist unsere Expertise

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Bereich der Erneuerbaren Energien
  • regelmäßige Beratung deutscher PV-Unternehmen in Frankreich
  • Enge Kooperation mit französischen Planungsbüros und Architekten
ESG
ESG

Das müssen Sie wissen

  • In Frankreich ist es möglich, Nachhaltigkeitskriterien als „Daseinsgrund“ in der Satzung der Gesellschaft vorzusehen 
  • Das Gesetz über die Sorgfaltspflicht von Muttergesellschaften und auftraggebenden Unternehmen in Frankreich (Loi n° 2017-399) ist ein Vorreiter des deutschen Lieferkettengesetzes
  • Der EU-Gesetzgeber plant eine Ausweitung der Verpflichtung zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen für Unternehmen

ESG – Datenschutz

Das können wir für Sie tun

  • Allgemeine Beratung im deutsch-französischen Datenschutzrecht
  • Prüfung und Anpassung bestehender Datenschutzerklärungen
  • Prüfung und Anpassung sonstiger datenschutzrelevanten Unterlagen (z.B. ADV-Verträge; Verträge zur gemeinsamen Verantwortlichkeit, Einwilligungserklärungen, Informationsschreiben an die Mitarbeiter oder Kunden)

Das ist unsere Expertise

  • Regelmäßige Beratung deutscher Unternehmen mit französischen Tochtergesellschaften zu allen Fragen der DSGVO und des französischen nationalen Datenschutzrechtes

ESG – Umweltrecht

Das können wir für Sie tun

  • Begleitung im Management der umweltrechtlichen Folgen Ihrer Aktivität, insbesondere bei den Verfahren mit den Behörden und ggf. Vertretung vor den Gerichten
  • Beratung zu den Präventionsmaßnahmen im Bereich Umwelt
  • Begleitung bei der Beteiligung der Arbeitnehmervertreter in den umweltrechtlichen Fragen

Das ist unsere Expertise

  • Großes Team erfahrener Umweltrechtler
  • Über 20 Jahre Erfahrung im französischen Recht
  • Regelmäßig Empfehlung von deutschen Unternehmens­juristen als die führende Kanzlei im  französischen Vertragsrecht und Litigation
  • Laufende Beratung von über 100 französischen Tochtergesellschaften deutschsprachiger Unternehmen

ESG in Handelsverträgen

Das können wir für Sie tun

  • Beratung im Umgang mit französischen Geschäftspartnern in der Schnittmenge von Interkulturalität und Recht
  • Prüfung von ESG-Klauseln in Rahmenverträgen und Beratung hierzu
  • Beratung in Fragen der Compliance
  • Beratung zu Qualitätsstandards und regulativem Umfeld
  • Übersichtliche und bedarfsangemessene Beratung im Datenschutzrecht
  • Beratung zur wettbewerbskonformen Vermarktung Ihrer ESG-Aktivitäten

Das ist unsere Expertise

  • Starke branchenspezifische Expertise z.B. in den Bereichen Mode, Medical, Automotive
  • Langjährige Erfahrung in Prozessführung, Verhandlungsführung und Mediation

Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten / Litigation

Maßvolles und interkulturelles Management von vorgerichtlichen Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten

Das ist für uns selbstverständlich

  • Frühzeitige Beratung und Begleitung im Konfliktfall zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und Stabilisierung der Geschäftsbeziehung
  • Hinwirken auf eine einvernehmliche Einigung wann immer sinnvoll und zielführend
  • Konsequente Berücksichtigung der Kostenfolgen für den Mandanten
  • Vermeidung rein sprachlich oder kulturell begründeter Missverständnisse
  • Berücksichtigung der Werte und Ziele Ihres Unternehmens in der Strategie und Argumentation

ESG – Arbeitsrecht

Das können wir für Sie tun

  • Beratung bei den Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern zu den arbeitsrechtlichen ESG-Aspekten (z.B. Arbeitszeitgestaltung, Vergütung, Lebensqualität am Arbeitsplatz, Einstellungspolitik, Ausbildung und Entwicklung der Kompetenzen der Arbeitnehmer, Gleichbehandlung etc.)
  • Beratung zum Risikomanagement und zu den Präventionsmaßnahmen im Bereich Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz (insbesondere Dokument zur Bewertung der beruflichen Risiken, Betriebsordnung, ethische oder IT-Chartas)
  • Durchführung von Prüfungen zu arbeitsrechtlichen ESG-Aspekten wie den Arbeitsbedingungen, der Gleichbehandlung, der Arbeitszeit, der Unterstützung von umweltfreundlichen Transportmitteln

Das ist unsere Expertise

  • Großes Team erfahrener Arbeitsrechtler
  • Über 20 Jahre Erfahrung im französischen Arbeitsrecht
  • Regelmäßig Empfehlung von deutschen Unternehmens­juristen als die führende Kanzlei im  französischen Arbeitsrecht
  • Laufende Beratung von über 100 französischen Tochtergesellschaften deutschsprachiger Unternehmen

ESG – Gesellschaftsrecht

Das können wir für Sie tun

  • Beratung bei der Implementierung und Entwicklung von ESG Grundsätzen beispielsweise in Gesellschaftsverträgen
  • Beratung zu den Pflichten von Geschäftsführern im Zusammenhang mit der Einhaltung von ESG Grundsätzen
  • Weiterbildung/Erarbeitung von Richtlinien für Geschäftsführer von französischen Tochtergesellschaften bezüglich der Implementierung und Einhaltung von ESG Grundsätzen
  • Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
  • Beratung bei den Formalitäten zur Erlangung des Status einer société à mission in Frankreich

Das ist unsere Expertise

  • Großes Team erfahrener Gesellschaftsrechtler
  • Über 20-jährige Erfahrung im französischen Gesellschaftsrecht
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Gesellschaftsrecht
  • Über 30 Gesellschaftsgründungen pro Jahr
  • Laufende Beratung von über 100 französischen Tochtergesellschaften deutschsprachiger Unternehmen

Nachhaltigkeitsaspekte im Insolvenzrecht

Das können wir für Sie tun

  • Bestmöglicher Schutz der Beziehungen zu Geschäftspartnern im Fall der Insolvenz einer Tochtergesellschaft
  • Suche nach Entwicklungsperspektiven für Unternehmen aus der Krise und Insolvenz
  • Beratung bei Übernahme von Unternehmen aus der Krise
  • Berücksichtigung des Rufs des Unternehmens unter Berücksichtigung der auf die Arbeitnehmerinteressen
  • Nachhaltiges und interkulturelles Stakeholder-Management

Das ist unsere Expertise

  • Langjährige Erfahrung im Gesellschafts- und Insolvenzrecht sowie bei Restrukturierungen
  • Nahtlose, zweisprachige Zusammenarbeit mit Interimsmanagern, Steuerberatern und Kommunikationsagenturen
Forderungsmanagement
Forderungsmanagement

Das müssen Sie wissen

  • Rechnungen werden in Frankreich durchschnittlich erst nach über 70 Tagen beglichen.
  • Mahnungen auf Deutsch oder Englisch sind in Frankreich häufig wirkungslos.
  • Gerichtliche Mahnverfahren sind in Frankreich häufig erfolgreich.

Unsere Ansprechpartner

Inkassobuddy

Mit dem Inkassobuddy hat Qivive die wohl erste Legal-Tech-Lösung im deutsch-französische Rechtsverkehr entwickelt. Der Inkassobuddy ermöglicht es Unternehmen, kostenfrei französische Kunden zu mahnen und dabei alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Testen Sie unsere Lösung gleich heute!

Geltendmachung von Forderungen

Das können wir für Sie tun

  • Erstellung eines anwaltlichen Mahnschreibens
  • Verhandlungen mit dem Schuldner
  • Durchführung gerichtlicher Mahnverfahren und Zahlungsklagen in Deutschland und Frankreich
  • Veranlassung von Sicherungsmaßnahmen
  • Anmeldung Ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren des Schuldners
  • Geltendmachung von Eigentumsvorbehalten

Das ist unsere Expertise 

  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung im grenzüberschreitenden Forderungseinzug
  • Ständige Beratung deutschsprachiger Unternehmen und Inkassofirmen zum Forderungseinzug in Frankreich
  • Ganzheitliche Beratung dank kanzleiinterner Schnittstellen zu erfahrenen Insolvenz- und Vertragsrechtlern

Durchsetzung von Vollstreckungstiteln

Das können wir für Sie tun

  • Durchführung von Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile (u. a. Exequaturverfahren)
  • Beratung zu geeigneten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Suche nach zuständigen und zuverlässigen Gerichtsvollziehern
  • Kooperation mit dem Gerichtsvollzieher während der Zwangsvollstreckung

Das ist unsere Expertise

  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung im grenzüberschreitenden Forderungseinzug
  • Ein erfahrenes, zweisprachiges Team
  • Regelmäßige Zusammenarbeit mit effizienten und aktiven Gerichtsvollziehern aus ganz Frankreich
Gesellschaftsrecht

Das müssen Sie wissen

  • Die SAS (vereinfachte Aktiengesellschaft) ist die geläufigste Gesellschaftsform in Frankreich.
  • Für die Gründung, Änderung oder Veräußerung einer Kapitalgesellschaft ist kein Notar erforderlich.
  • Der Gesellschafter hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Geschäftsführern.

Gesellschaft gründen

Das können wir für Sie tun

  • Beratung im Hinblick auf die passende Struktur der Gesellschaft und Geschäftsführung
  • Erstellung einer Satzung nach französischem Recht in deutscher und französischer Sprache
  • Vorbereitung sämtlicher Formalitäten bis zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister
  • Beratung im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Fragen
  • Empfehlung kompetenter Dienstleister für Buchhaltung, Wirtschaftsprüfung, Domizilierung und Finanzierung

Das ist unsere Expertise 

  • Großes Team erfahrener Gesellschaftsrechtler
  • Über 20-jährige Erfahrung im französischen Gesellschaftsrecht
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Gesellschaftsrecht
  • Über 30 Gesellschaftsgründungen pro Jahr
  • Laufende Beratung von über 100 französischen Tochtergesellschaften deutschsprachiger Unternehmen

Unternehmen schließen

Das können wir für Sie tun

  • Erläuterung der Optionen zur Beendigung einer Gesellschaft (gütliche oder gerichtliche Liquidation, Verschmelzung, Ruhen der Gesellschaft etc.)
  • Vorbereitung sämtlicher Unterlagen in deutscher und französischer Sprache
  • Durchführung der Formalitäten mit den französischen Behörden
  • Grenzüberschreitende Verschmelzung

Das ist unsere Expertise

  • Großes Team erfahrener Gesellschafts-, Insolvenz- und Arbeitsrechtler
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Gesellschaftsrecht

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Weltweiter Hersteller und Entwickler professionellen Werkzeugs Grenzüberschreitende Fusion der deutschen Tochtergesellschaft auf eine französische Konzerngesellschaft
  • Internationales Versicherungsunternehmen Grenzüberschreitende Verschmelzung von Deutschland nach Frankreich
  • Anbieter von Solaranlagen Beratung bei der Stilllegung der französischen Tochtergesellschaft einschl. der steuerlichen Beratung

Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung

Das können wir für Sie tun

  • Vorbereitung zweisprachiger Gesellschafterbeschlüsse
  • Abberufung und Ernennung von Geschäftsführern
  • Satzungsänderungen
  • Änderungen im Konzern („Umhängen“ von Tochtergesellschaften, Cash-Pooling, Gewinnabführung, Organschaft)
  • Vorbereitung der Jahresabschlüsse
  • Durchführung aller Gesellschaftsformalitäten und Registereintragungen
  • Empfehlung kompetenter Dienstleister für Buchhaltung, Wirtschaftsprüfung, Domizilierung und Finanzierung

Das ist unsere Expertise

  • Großes Team erfahrener Gesellschaftsrechtler
  • Über 20-jährige Erfahrung im französischen Gesellschaftsrecht
  • Laufende Beratung von über 100 französischen Tochtergesellschaften deutschsprachiger Unternehmen
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Gesellschaftsrecht

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Mittelständler im Bereich Maschinenbau Entlassung des Geschäftsführers einer französischen Tochtergesellschaft mit 250 Mitarbeitern und vergleichsweise Beilegung des Streits
  • Marktführer im Bereich Beschlagsteile Zusammenlegung verschiedener französischer Tochtergesellschaften einschl. Verschmelzungen
Gewerberaummiete / Retail
Gewerberaummiete / Retail

Das müssen Sie wissen

  • Französische Gewerberaummietverträge (baux commerciaux) haben in der Regel eine Dauer von mindestens 9 Jahren.
  • Der Vermieter kann den Vertrag nur in Ausnahmefällen ordentlich kündigen.
  • Die Parteien eines Gewerbemietvertrages können alle drei Jahre die Anpassung der Miete an den Marktwert verlangen.
  • Mieter können Mietverträge gegen Entgelt auf Dritte übertragen.
  • Üblicherweise werden viele Kosten auf den Mieter umgelegt.

Abschluss eines Gewerberaummietvertrages

Das können wir für Sie tun

  • Prüfung und Verhandlung von Gewerberaummietverträgen mit französischen Vermietern
  • Prüfung und Entwurf von Untermietverträgen
  • Beratung bei der vorzeitigen Kündigung des Mietvertrages
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche des Vermieters

Das ist unsere Expertise

  • Im Bereich der Gewerberaummiete spezialisierte Rechtsanwälte und Avocats
  • Über 20-jährige Erfahrung im Bereich der Gewerberaummiete
  • Laufende Beratung zahlreicher französischer Tochtergesellschaften deutschsprachiger Unternehmen bezüglich ihrer Gewerberaummietverträge
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Recht

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Namhafter Automobilhersteller Verhandlung und Entwurf mehrerer Mietverträge und Untermietverträge über Logistikgebäude in Frankreich, einschließlich mehrerer nach Mieterspezifikation neu zu erstellender Hallen

Übertragung von Gewerberaummietverträgen (cession de droit au bail)

Das können wir für Sie tun

  • Prüfung des Vertrages zur Übernahme eines Gewerbemietvertrages und des entsprechenden Vorvertrages unter aufschiebenden Bedingungen
  • Prüfung des neuen Gewerberaummietvertrags
  • Verhandlungen mit dem bestehenden Mieter und dem Vermieter

Das ist unsere Expertise 

  • Im Bereich der Gewerberaummiete spezialisierte Rechtsanwälte
  • Über 20-jährige Erfahrung im Bereich der Gewerberaummiete
  • Laufende Beratung zahlreicher französischen Tochtergesellschaften deutschsprachiger Unternehmen bezüglich ihrer Gewerberaummietverträge
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Recht
Gewerblicher Rechtsschutz / Urheberrecht

Das müssen Sie wissen

  • Das französische Markenamt ist das INPI (Institut national de la propriété industrielle) in Courbevoie.
  • Die Dauer des Widerspruchsverfahrens ist auf 6 Monate beschränkt.
  • Die Widerspruchsfrist gegen Markenanmeldungen beträgt in Frankreich 2 Monate ab Veröffentlichung der Markenanmeldung im Amtsblatt BOPI.
  • Das Widerspruchsverfahren findet in Frankreich ausschließlich über die Online-Plattform des INPI statt.
  • Seit Anfang 2020 kann ein Widerspruch auf mehrere ältere Rechte gleichzeitig gestützt werden.
  • Seit April 2020 gibt es in Frankreich ein Amtsverfahren zur Feststellung der Nichtigkeit und des Verfalls einer Marke.
  • Die Amtsgebühren für einen Markenwiderspruch liegen bei 400 Euro.

Marke anmelden

Das können wir für Sie tun

  • Markenkollisionsprüfung im Hinblick auf eine geplante Markenanmeldung
  • Beratung im Hinblick auf die Markenstrategie (Anmeldung nationale Marken, Unionsmarke, IR-Marken)
  • Beratung im Hinblick auf die Markenform sowie die Produkte- und Dienstleistungen
  • Abwicklung des Anmeldungsverfahrens bei den jeweils zuständigen Markenämtern

Das ist unsere Expertise

  • Über 15 Jahre Erfahrung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes
  • 3 erfahrene Markenrechtler
  • Regelmäßige Anmeldung von Marken in Frankreich und Deutschland
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Recht

Verfahren beim Markenamt: Widerspruch, Nichtigkeit, Verfall

Das können wir für Sie tun

  • Prüfung der Erfolgsaussichten des Verfahrens
  • Erstellung und einreichung der Antragsdokumente beim französischen, deutschen oder europäischen Markenamt
  • Betreuung des Verfahrens bis zu seinem Abschluss
  • Durchführung des gerichtlichen Rechtsmittelverfahrens

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Weltweit agierende Handels- und Dienstleistungsgruppe Laufende markenrechtliche Vertretung und Beratung in Bezug auf Frankreich, insb. regelmäßige Durchführung von Widerspruchsverfahren
  • Deutscher Softwarehersteller Durchführung von Widerspruchsverfahren gegen drei französische Markenanmeldungen
  • Deutscher Onlinehändler Durchführung von Widerspruchsverfahren gegen zwei französische Markenanmeldungen

Verletzungsverfahren

Das können wir für Sie tun

  • Prüfung der Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verletzungsverfahrens
  • Außergerichtliche Abmahnung von Rechtsverletzern
  • Vertretung vor allen Gerichten in Frankreich und Deutschland im einstweiligen Rechtsschutz und im Hauptverfahren
  • Beweissicherung hinsichtlich der Schutzrechtsverletzung (saisie-contrefaçon, constat d‘huissier)
  • Durchführung von Verletzungsverfahren in Bezug auf Marken, Urheberrechte, Wettbewerbsrecht, Design)
  • Anfertigung sämtlicher Schriftsätze auf Französisch und Besprechung ihres Inhalts auf Deutsch
  • Verhandlung vergleichsweiser Lösungen und Abgrenzungsvereinbarungen

Das ist unsere Expertise

  • Über 15 Jahre Erfahrung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Recht

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Führender europäischer Schuhhersteller und -händler Laufende Beratung in Verletzungsverfahren und Lizenzstreitigkeiten, z. B. Verletzungsverfahren gegen großen deutschen Discounter wegen der Imitation eines Schuhmodells
  • Führende Private-Shopping-Community Beratung und Vertretung im Rahmen mehrerer Verletzungsverfahren gegen französische Luxuskonzerne; Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche wegen unerlaubter Nutzung von Fotos
  • Anbieter ergonomischer Büromöbel Beratung und Vertretung im Rahmen eines Verletzungsverfahrens gegen einen französischen Wettbewerber
  • Markführer im Bereich Onlinehandel mit Schuhen und Bekleidung Laufende Beratung im französischen Markenrecht; seit vielen Jahren regelmäßige Vertretung in französischen Verletzungsverfahren (Marke, Design, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz); Geltendmachung von Regressansprüchen gegen Lieferanten
  • Hersteller eines Softwaresystems zur Verwaltung publizistischer Inhalte Abmahnung eines weltweit tätigen Unternehmens mit rechtsverletzenden Marken in zahlreichen Ländern, Verhandlung einer Abgrenzungsvereinbarung
  • Inhaber von Urheberrechten an einem choreographischen Werk Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche gegenüber einem französischen TV-Sender

Verträge über gewerbliche Schutzrechte

Das können wir für Sie tun

  • Gestaltung von Verträgen betreffend die Nutzung (Lizenz) oder Übertragung von Schutzrechten (Marken, Designs, Patente, Urheberrechte), Datenbanken und Know-How
  • Gestaltung und Verhandlung von Abgrenzungsvereinbarungen
  • Entwurf von Geheimhaltungsvereinbarungen zum Schutz von Know-How und Geschäftsgeheimnissen
  • Analyse von IP-Verträgen im Rahmen von Legal Due Diligence-Prüfungen

Das ist unsere Expertise

  • Über 15 Jahre Erfahrung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Recht

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Führender Anbieter von Kfz-Teile-Datenbanken Neuverhandlung eines zweisprachigen Datennutzervertrages mit einem großen französischen Kunden
  • Führender europäischer Schuhhersteller und -händler Vertretung im Rahmen eines Rechtsstreits betreffend die vorzeitige Kündigung eines Markenunterlizenzvertrages
  • Markführer im Bereich Onlinehandel mit Schuhen und Bekleidung Entwurf und Verhandlung eines Markenübertragungsvertrages betreffend eine französische Wortmarke
  • Führender Hersteller im Bereich der Elektroinstallations- und Gehäusetechnik Anfertigung eines Patentlizenzvertrages über eine Arbeitnehmererfindung
  • Führender Hersteller einer Inkasso-Software Prüfung und Anpassung eines Softwarelizenzvertrages (Mietsoftware) für den französischen Markt
  • Hersteller von Maschinen zur Entfeuchtung, Befeuchtung, Beheizung und Ventilation Anpassung eines Lizenzvertrages für eine professionelle Software zum Messdatenmanagement für französische Kunden
  • Weltweit tätiges Softwareconsultingunternehmen Prüfung und Anpassung von Lizenzbedingungen für Abonnementsoftware an das deutsche Recht

  • Deutscher Softwarehersteller Entwurf und Verhandlung eines Softwarelizenz- und Wartungsvertrages mit einer französischen Behörde nach französischem Recht
Industrielle Risiken / Produkthaftung

Das müssen Sie wissen

Das französische Prozessrecht sieht ein separates Beweisverfahren vor.
In Frankreich geht die Produkthaftung weiter als in Deutschland.
Die Direktklage ermöglicht in Frankreich einen Durchgriff bis zum Hersteller.

Begleitung in Produkt- und Industriehaftungsfällen in Frankreich

Das können wir für Sie tun

  • Prüfung der Haftungsrisiken
  • Erarbeitung und Umsetzung einer Abwehrstrategie
  • Begleitung im Rahmen von Terminen und Verfassen jeglicher Korrespondenz mit den Behörden
  • Beratung und Vertretung im Rahmen von Gerichts- oder behördlichen Verfahren

Das ist unsere Expertise

  • Vertrauensanwälte zahlreicher namhafter Industriehaftpflichtversicherer
  • Team von 10 erfahrenen Haftungs- und Prozessrechtler:innen
  • Regelmäßige Vertretung in Haftpflichtprozessen in Frankreich und Deutschland

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Deutscher Maschinenbauer aus dem Agrarsektor Vertretung in einem selbständigen Beweisverfahren in Frankreich gegen Ansprüche wegen des Brandes einer Agrarmaschine
  • Deutscher Maschinenbaukonzern (Wärmetauscher) Prozessuale Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen eines Herstellungsfehlers
  • Deutscher Mittelständler (Schmiedetechnik und Lohnfertigung) Prozessvertretung in Haftungsklage aus Werkvertrag (5,2 Mio. € Streitwert) 
  • Schweizer Großbank Prozessvertretung in einer Haftungsklage aus internationalem Projektgeschäft (400 Mio. € Streitwert)
  • Marktführer im Bereich Solarbedachung Beratung und Begleitung des Mandanten in einem Fall bezüglich eines Serienschadens (6.500 Anlagen) vor dem Handelsgericht Lyon (Beweisverfahren und Hauptsacheverfahren)
  • Importeur/Großhändler von Haushalts-Elektrogeräten Vertretung in einem selbständigen Beweisverfahren in Frankreich gegen Ansprüche aus Produkthaftung wegen eines Brandes in einem Einfamilienhaus
Insolvenzen  /  Restrukturierungen

Das müssen Sie wissen

  • Der Geschäftsführer muss die Insolvenz innerhalb von 45 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (cessation de paiements) beantragen.
  • Die Überschuldung führt in Frankreich noch nicht zu einer Insolvenzeröffnungspflicht.
  • Bei einer Insolvenz droht rasch die Haftung des Geschäftsführers oder der Muttergesellschaft.

Beratung im Rahmen einer bevorstehenden Insolvenz

Das können wir für Sie tun

  • Beratung im Hinblick auf die Vermeidung einer Insolvenz (Refinanzierung, Restrukturierung, Verkauf)
  • Minimierung der Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Muttergesellschaft
  • Beratung und Begleitung im Rahmen der Insolvenzantragstellung
  • Vertretung vor Gericht und Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter

Das ist unsere Expertise 

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich des französischen Insolvenzrechts
  • Erfolgreiche Durchführung/ Begleitung einiger Groß- und Kleinverfahren, zum Teil mit hoher Medienpräsenz
  • Regelmäßige Beratung deutscher Mittelständler bei der Schließung der französischen Tochtergesellschaft durch Insolvenz/Liquidationsverfahren
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Recht

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Namhaftes Unternehmen der Chemieindustrie Beratung und Begleitung bei der Insolvenz der Tochtergesellschaft in Frankreich einschließlich erfolgreichem Verkauf an Investor (ca. 50 Mitarbeiter)
  • Börsennotierte Kapitalbeteiligungsgesellschaft (Beteiligungswert ca. 1 Mrd.) Unterstützung und Krisenberatung im Postmerger, Vertretung gegenüber Insolvenzverwalter
  • Einer der Weltmarktführer im Bereich Carbon Black Insolvenzrechtliche Beratung im Vorfeld zur Schließung eines Standorts
  • Weltmarktführer für Beschlagteile Beratung und Begleitung bei der Schließung bzw. ­Verlagerung eines Betriebes an einen anderen Standort 

Restrukturierung

Das können wir für Sie tun

  • Berechnung der Kosten und Risiken einer Betriebsschließung
  • Suche nach Alternativen zur Schließung (Refinanzierung, Verkauf, Kündigungsverfahren etc.)
  • Umsetzung der Restrukturierung (Standortverlegung, Teilbetriebsschließung, Sozialplan etc.)
  • Kommunikation und Abwicklung mit den Behörden und Verfahrensbeteiligten
  • Einleitung eines Insolvenzverfahrens

Das ist unsere Expertise 

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich von Restrukturierungen in Frankreich
  • Erfolgreiche Durchführung/ Begleitung mittlerer und großer Restrukturierungsvorhaben
  • Regelmäßige Beratung deutscher Mittelständler bei der Restrukturierung der französischen Tochtergesellschaft
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Recht

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Weltweit führender Anbieter von Saat- und Pflanzgut Beratung und erfolgreiche Begleitung bei Schließung der französischen Tochtergesellschaft mit mehr als 50 Mitarbeitern
  • Einer der Weltmarktführer im Bereich Carbon Black Durchführung der Massenkündigung im Rahmen der Schließung eines Standorts und Vermeidung der Insolvenz
  • Weltmarktführer für Beschlagteile Beratung und Begleitung bei der Schließung bzw. ­Verlagerung eines Betriebes an einen anderen Standort

Kauf oder Verkauf in der Krise/Insolvenz

Das können wir für Sie tun

  • Prüfung der Option eines Verkaufs des Unternehmens in der Krise

  • Unterstützung bei der Suche nach potentiellen Käufern
  • Beratung und Begleitung im Rahmen von Kaufprojekten notleidender Unternehmen
  • Erstellen eines Angebots zum Kauf aus der Insolvenz einschl. Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten

Das ist unsere Expertise 

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich von Insolvenzen in Frankreich
  • Erfolgreiche Durchführung/Begleitung zahlreicher Kauf- und Verkaufsprojekten im Rahmen einer Krise/Insolvenz
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Recht

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Europäischer Marktführer im Bereich Tiernahrung Beratung und erfolgreiche Begleitung beim Kauf einer französischen Gesellschaft aus der Insolvenz (140 Mitarbeiter)

  • Börsennotierte Kapitalbeteiligungsgesellschaft Beratung bei Erwerb eines Unternehmens aus der Insolvenz

M&A

Das müssen Sie wissen

  • Unternehmenskäufe sind in Frankreich nicht notariell zu beurkunden.
  • Im Falle des Erwerbs eines Unternehmens in Frankreich fällt eine Registersteuer an.
  • Wie in Deutschland, findet der Unternehmenskauf in Frankreich häufig in drei Schritten statt – LOI, due diligence und Unternehmenskaufvertrag.

Unternehmenskauf

Das können wir für Sie tun

  • Vollständige Steuerung des Kaufs-/Verkaufsprozesses in beiden Sprachen
  • Durchführung der Due Diligence betreffend die Zielgesellschaft und Erstellung des Berichts in deutscher, französischer oder englischer Sprache
  • Vorbereitung sämtlicher Unterlagen in deutscher und französischer Sprache (Letter of Intent, Vertraulichkeitsvereinbarung, SPA, Gesellschaftervereinbarungen etc.)
  • Strategische Beratung in allen Stadien des Kaufs- oder Verkaufsprozesses

Das ist unsere Expertise

  • Großes Team an erfahrenen Gesellschafts- Arbeits-, Vertrags- und Steuerrechtlern
  • 20 Jahre Erfahrung im Bereich M&A
  • Mehrere grenzüberschreitende Akquisitionen pro Jahr (Small und Midcap)
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Recht

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Weltweit führender Anbieter von Technologien und Leistungen für die internationale Tabakindustrie | Begleitung beim Kauf einer französischen Tochtergesellschaft 
  • Führender französischer Anbieter von internationalen Frachtmanagement- und Überseelogistikdienstleistungen Begleitung beim Kauf einer deutschen Tochtergesellschaft 
  • Renommiertes Private-Equity-Unternehmen Begleitung beim Kauf einer französischen Tochtergesellschaft
  • Weltweit führendes Software-Unternehmen im Gesundheitswesen Beratung bei Erwerb, Restrukturierung und Umwandlung verschiedener französischen Tochtergesellschaften
  • Marktführer im Bereich Dekoartikel (e-commerce) Beratung bei Erwerb eines Wettbewerbers in Deutschland

Joint Venture / Fusionen

Das können wir für Sie tun

  • Vollständige Steuerung des Joint Venture oder Verschmelzungsvorhabens
  • Beratung im Hinblick auf die Optimierung und Strukturierung des Projekts (mit qualifizierten Steuerberatern)
  • LOI und Due Diligence
  • Vorbereitung sämtlicher Unterlagen in deutscher und französischer Sprache (Gesellschaftervereinbarung, Verschmelzungsvertrag, Geschäftsführungsvertrag etc.)

Das ist unsere Expertise

  • Großes Team an erfahrenen Gesellschafts- und Steuerrechtlern
  • Regelmäßige Umsetzung und Begleitung von Unternehmenszusammenschlüssen
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Recht

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Weltweiter Hersteller und Entwickler professionellen Werkzeugs Grenz-überschreitende Fusion der deutschen Tochtergesellschaft auf eine französische Konzerngesellschaft
  • Internationales Versicherungsunternehmen Grenzüberschreitende Verschmelzung von Deutschland nach Frankreich
  • Europäischer Markführer in Frankreich im Bereich Affinity Begleitung und Beratung beim Erwerb eines Wettbewerbers nebst Gestaltung eines Joint Venture
Mediation

Das müssen Sie wissen

  • Die Mediation ist vertraulich und ermöglicht „Win-Win-Lösungen“.
  • Es funktioniert! Mediation hat nach den meisten Statistiken eine Erfolgsquote von über 80 %.
  • Mithilfe der Mediation kann ein Streit fast immer zu deutlich geringeren Kosten beigelegt werden als durch ein Gerichts- oder Schiedsverfahren.
  • Die Parteien können die Mediation auf Themen ausweiten, die über den ursprünglichen Konflikt hinausgehen und so eine umfassendere und nachhaltigere Konfliktlösung erreichen.

Mediation bei Konflikten

Das können wir für Sie tun

  • Mediation bei Konflikten zwischen Unternehmen
  • Mediation bei Konflikten innerhalb von Unternehmen
  • Mediation im internationalen Kontext (deutsch/französisch)
  • Mediation bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen (z. B. Erbauseinandersetzung)
  • Begleitung als Parteivertreter im Rahmen von Mediationen

Das ist unsere Expertise

  • Mehrere Jahre Erfahrung im Bereich Mediation
  • 2 ausgebildete zweisprachige Mediatoren (Ausbildungen an der CFM und dem INeKO)

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Führender Anbieter von Kfz-Teile-Datenbanken | Parteivertreter im Rahmen einer deutsch-französischen Mediation in einem langjährigen Rechtsstreit mit einem großen französischen Kunden
  • Französischer Handelsvertreter Durchführung einer Mediation als Parteivertreter betreffend Auskunfts-, Ausgleichs- und Provisionsansprüche gegen ein deutsches Handelsunternehmen
Prozessführung

Das müssen Sie wissen

  • In Frankreich gibt es effiziente Verfahren, insbesondere im einstweiligen Rechtsschutz.
  • Bei französischen Gerichtsverfahren sind die Gerichtskosten streitwertunabhängig und sehr gering.
  • Der Kläger muss keinen Prozesskostenvorschuss einzahlen.
  • In der Regel erhält die obsiegende Partei nur eine teilweise Erstattung ihrer Anwaltskosten.

Prozesse vor französischen Gerichten (Litigation)

Das können wir für Sie tun

  • Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage bzw. einer Verteidigung
  • Vertretung vor allen Gerichten in Frankreich und Deutschland und in allen zivil- und handelsrechtlichen rechtlichen Verfahren (einstweiliger Rechtsschutz, selbständige Beweisverfahren, Hauptsacheverfahren)
  • Anfertigung sämtlicher Schriftsätze auf Französisch und Besprechung ihres Inhalts auf Deutsch
  • Zusammenarbeit mit lokalen Rechtsanwälten und Gerichtsvollziehern
  • Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Vergleichs
  • Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung (Plädoyer)

Das ist unsere Expertise 

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich Litigation
  • Eingespieltes Team sehr erfahrener Prozessrechtler
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Recht
  • Umfangreiches Netz an zuverlässigen Postulationsanwälten und Gerichtsvollziehern in ganz Frankreich

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Deutscher Mittelständler (Schmiedetechnik und Lohnfertigung) Prozessvertretung  in Haftungsklage aus Werkvertrag (5,2 Mio. € Streitwert)
  • Schweizer Großbank Prozessvertretung  in einer Haftungsklage aus internationalem Projektgeschäft (400 Mio € Streitwert)
  • Marktführer im Bereich Solarbedachung Beratung und Begleitung des Mandanten in einem Fall bezüglich eines Serienschadens (6.500 Anlagen) vor dem Handelsgericht Lyon (Beweisverfahren und Hauptsacheverfahren)
  • Importeur / Großhändler von Haushalts-Elektrogeräten Vertretung in einem selbständigen Beweisverfahren in Frankreich gegen Ansprüche aus Produkthaftung wegen eines Brandfalles in einem Einfamilienhaus
  • Weltweit tätiger Hersteller von Fütterungsanlagen und Stalleinrichtungen Verteidigung gegen den Vorwurf des unlauteren Abwerbens von Mitarbeitern eines Wettbewerbers
  • Kölner Event-Veranstalter Abwehr unberechtigter Zahlungsansprüche eines ehemaligen Partnerunternehmens vor dem Handelsgericht Paris

Selbständiges Beweisverfahren (expertise judiciaire)

Das können wir für Sie tun

  • Beratung von Unternehmen und ihren Versicherern in französischen selbständigen Beweisverfahren
  • Vertretung und Verteidigung im Rahmen von Beweissicherungsverfahren
  • Anfertigung sämtlicher Schriftsätze an Gericht und Gutachter
  • Koordination mit dem Parteigutachter
  • Teilnahme an Ortsterminen

Das ist unsere Expertise 

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich Beweissicherungsverfahren
  • Eingespieltes Team langjährig erfahrener Prozessrechtler
  • Umfangreiches Netz an kompetenten Sachverständigen in Frankreich

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Deutscher Mittelständler (Schmiedetechnik und Lohnfertigung) Selbständiges Beweisverfahren betreffend eine angeblich mangelhafte Werkleistung
  • Mittelständischer Solartechniklieferant (und sein Haftpflichtversicherer) Vertretung im Rahmen eines großen selbständigen Beweissicherungsverfahrens (über 6.500 verkaufte Anlagen / Serienschaden)
  • Weltweit tätiger Komplettanbieter von Landwirtschaftsmaschinen Vertretung im Rahmen eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens (Brandgutachten)
  • Importeur von Elektrogeräten Vertretung im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens bezüglich eines seriellen Schadens einer Mikrowelle
  • Hersteller von PV-Anlagen Vertretung im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens betreffend die angebliche Mangelhaftigkeit von PV-Modulen

Schiedsverfahren (Arbitration)

Schiedsverfahren

Das müssen Sie wissen

  • Schiedsverfahren sind oft wesentlich schneller als staatliche Gerichte.
  • Schiedsverfahren werden sehr häufig vor ihrer Beendigung verglichen.
  • Das anwendbare Schiedsrecht ändert sich je nach Schiedsort.
  • Zwischen deutschem und französischem Schiedsrecht gibt es fundamentale Unterschiede.

Schiedsverfahren (Arbitration)

Das können wir für Sie tun

  • Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Schiedsverfahrens
  • Vertretung in Schiedsverfahren
  • Vertretung im Hinblick auf die Durchsetzung von Schiedssprüchen
  • Vertretung in Aufhebungsverfahren
  • Vertretung im recours en révision (besonderer Rechtsbehelf gegen Schiedssprüche nach französischem Recht) 
  • Beratung im Hinblick auf den Einsatz und das Abfassen von Schiedsklauseln bei Vertragsverhandlungen

Das ist unsere Expertise

  • Erfahrene und dreisprachige Schiedsrechtler mit Doppelstudium im deutschen und französischen Recht  
  • Begleitung von Unternehmen in Schiedsverfahren mit deutsch-französischem Bezug

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Zubehörzulieferer im Automotive-Bereich | Vertretung im Rahmen einer Auseinandersetzung über einen Handelsvertretervertrag (ICC-Verfahren, Schiedsort Deutschland)
  • Französischer Schifffahrtsvertreter Vertretung nach Beendigung eines Linienschifffahrtsvertrages (ad hoc Verfahren, Schiedsort Deutschland)
  • Betreiber eines landesweiten Tankstellennetzes in einem afrikanischen Land Vertretung gegenüber dem Lieferanten von Raffinerieprodukten in einer Auseinandersetzung über einen Vertriebsvertrag (ICC-Verfahren, Schiedsort Frankreich)
  • Schweizer Finanzinstitut Strategische Beratung im Rahmen eines Mehrparteien Verfahrens nach französischem Recht, u.a. bzgl. Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit einem internationalen Großprojekt (ICC-Verfahren, Schiedsort Frankreich) sowie Vertretung in einem Aufhebungsverfahren in Frankreich wegen Verstoßes gegen den Ordre Public
  • Digitaler Innovator im Automotive-Bereich Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Lizenzvertrag (CMAP-Verfahren, Schiedsort Frankreich)
Steuerrecht
Steuerrecht

Das müssen Sie wissen

  • Die Beratung in Steuerfragen erfolgt in Frankreich häufig über Anwälte und nicht über Steuerberater.
  • Die Körperschaftssteuer in Frankreich beträgt 28 % (2020), 26,5 % (2021) bzw. 25 % (2020).
  • Bei Vorliegen einer Betriebsstätte in Frankreich droht eine dortige Besteuerung.
  • Lieferungen an Verbraucher in Frankreich können nur unterhalb der Lieferschwelle von 35.000 € pro Kalenderjahr ohne Mehrwertsteuer abgerechnet werden.

Beratung in allen Fragen des französischen Steuerrechts

Das können wir für Sie tun

  • Beratung zur Vermeidung einer Betriebsstätte in Frankreich
  • Steuerliche Optimierung von Transaktionen in Frankreich
  • Verrechnungspreise mit der französischen Tochtergesellschaft
  • Beratung in allen Fragen der grenzüberschreitenden Besteuerung
  • Beratung in allen umsatzsteuerlichen Fragen

Das ist unsere Expertise

  • Erfahrene Steuerrechtler
  • Über 20-jährige Erfahrung im französischen Steuerrecht
  • Laufende Beratung von über 100 französischen Tochtergesellschaften deutschsprachiger Unternehmen in allen Fragen des französischen und internationalen Steuerrechts
Vergaberecht
Vergaberecht

Das müssen Sie wissen

  • Öffentliche Aufträge in Frankreich finden Sie hier.
  • Frankreich hat ein Sonderrecht für Subunternehmerverträge.
  • Der Hauptunternehmer kann eine Bürgschaft zugunsten seines Subunternehmers stellen.

Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen

Das können wir für Sie tun

  • Beratung im Vorfeld der Teilnahme (auch im Hinblick auf Haftungsrisiken)
  • Beratung bezüglich der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen im Konsortium
  • Prüfung und Überarbeitung der Vertragsdokumentation (Ausschreibungsunterlagen, Verträge)
  • Beratung im Hinblick auf die Entsendung von Mitarbeitern
  • Beratung im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Subunternehmern und das französische Subunternehmergesetz
  • Durchführung von Rechtsmittelverfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Vergabe

Das ist unsere Expertise

  • Langjährig erfahrene Anwälte im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Seit über 15 Jahren Begleitung deutschsprachiger Unternehmen bei Ausschreibungsvorhaben in Frankreich
  • Diverse Publikationen zum Thema Vergabe in Frankreich

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Hersteller von Bahnschwellen Unterstützung bei der Aufnahme in den Lieferantenpool der SNCF über eine Ausschreibung
  • Marktführer im Bereich Heizkraftanlagenbau Unterstützung bei der Verhandlung eines Anlagenbauvertrages mit einer französischen Großstadt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung
  • Marktführer im Bereich Krankenhausbau Unterstützung bei der Verhandlung eines Bauvertrages über die Errichtung eines Krankenhauses mit einer französischen Großstadt
Vertragsrecht / AGB
Vertragsrecht / AGB

Das müssen Sie wissen

  • Bei grenzüberschreitenden Lieferverträgen ist das UN-Kaufrecht für den Verkäufer in der Regel vorteilhaft.
  • Vermeiden Sie als Verkäufer die Anwendung französischen Kaufrechts.
  • Produkthaftungsrisiken lassen sich in Frankreich über die sog. DINC-Versicherung decken.

Prüfung oder Erstellung von Verträgen

Das können wir für Sie tun

  • Erstellung, Prüfung und Anpassung internationaler Verträge aller Art (insbesondere Anlagenbau, Kooperations-, Kauf-, Dienst- und Werkvertrag, IT-Verträge) in deutscher, französischer und/oder englischer Sprache
  • Gestaltung von französischen Rahmenlieferverträgen (convention unique)
  • Beratung im Hinblick auf die Vermeidung von Haftungsrisiken und ihre Versicherbarkeit
  • Verhandlung von Verträgen

Das ist unsere Expertise 

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich Vertragsrecht
  • Großes Team erfahrener Vertragsrechtler

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Mittelständischer Konzern im Heizungs- und Kraftwerksbau | Regelmäßige Prüfung, Anpassung und Verhandlung von Anlagenbauverträgen und Rahmenlieferverträgen mit französischen Abnehmern
  • Deutsches Teehandelsunternehmen Prüfung und Überarbeitung eines Rahmenliefervertrages mit einem französischen Einzelhandelskonzern
  • Börsennotierter Elektronikhersteller und Dienstleistungsunternehmen Regelmäßige Prüfung von Kauf- und Werkverträgen der deutschen Tochtergesellschaften
  • Zertifizierer für Web-Shops Beratung bei der Gestaltung von Kooperationsverträgen
  • Führender Anbieter von Kfz-Teile-Datenbanken Gestaltung und Verhandlung eines Vertrages über die Bereitstellung von Daten und Services über eine ASP-Plattform mit einem großen französischen Automobilhersteller
  • Markführer im Bereich Onlinehandel mit Schuhen und Bekleidung Prüfung eines Logistikvertrages mit einem französischen Logistikunternehmen

AGB

Das können wir für Sie tun

  • Beratung bei Auswahl des geeigneten Rechts
  • Erstellen oder Anpassung von AGB für den französischen Markt (B-to-B und B-to-C, Online- und Offlinehandel, Waren und Dienstleistungen, Nutzungsbedingungen etc.)

Das ist unsere Expertise 

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich AGB und Vertragsgestaltung
  • Großes Team erfahrene Vertragsrechtler
  • Über 100 Vertragsprüfungen und AGB pro Jahr
Vertrieb
Vertrieb

Das müssen Sie wissen

  • Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters ist nach französischem Recht etwa doppelt so hoch wie nach deutschem Recht.
  • Bei der Kündigung eines Vertragshändlervertrages sind lange Kündigungsfristen zu gewähren.
  • Eine französische Telefonnummer und Adresse können die Verkaufszahlen ankurbeln.

Aufbau des Vertriebsnetzes

Das können wir für Sie tun

  • Darlegung der vertrieblichen Optionen
  • Beratung im Hinblick auf die Rechtswahl und zwingende nationale Vorschriften
  • Erstellung und Verhandlung von Vertriebsverträgen
  • Unterstützung bei der Suche nach Vertriebspartnern

Das ist unsere Expertise

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich Vertrieb
  • Erfahrene Vertragsrechtler
  • Umfangreiches Netz an zuverlässigen Partnern in Frankreich (Vertriebspartnersuche, Personal etc.)
  • Wir begleiten jedes Jahr über 100 Unternehmen „über die Grenze“

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Europaweit agierender Anbieter von Modeschmuck | Aufbau des französischen Vertriebs (Tochtergesellschaft, Retailvertriebskonzepte / Franchise)
  • Marktführer im Bereich Retail (Schuhe) Aufbau des französischen Vertriebs (Tochtergesellschaft, Mitverträge etc.)
  • Deutscher Mittelständler im Anlagenservice Aufbau des französischen Vertriebs

Handelsvertreter- und Händlerverträge

Das können wir für Sie tun

  • Beratung bei Auswahl des geeigneten Vertriebsvertrages
  • Darlegung der finanziellen Vorteile und Risiken
  • Vertragsgestaltung (Handelsvertreter oder Vertragshändler) in deutscher und französischer Sprache
  • Durchsetzung / Abwehr von Ausgleichsansprüchen
  • Beratung im Hinblick auf die Risiken der Kündigung von Vertriebsverträgen

Das ist unsere Expertise 

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich Vertrieb
  • Großes Team erfahrene Vertragsrechtler
  • Umfangreiches Netz an zuverlässigen Partnern in Frankreich (Vertriebspartnersuche, Personal etc.)
  • Wir begleiten jedes Jahr über 100 Unternehmen „über die Grenze“

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Automobilzulieferer im Bereich Bremstechnik Prüfung und Überarbeitung von Händlerverträgen und anderen Vertriebsverträgen mit französischen Partnern
  • Europaweit agierender Hersteller von Gewürzmischungen Beratung bei der Gestaltung und Verhandlung eines Händlervertrages
  • Deutsche Großbrauerei Gestaltung sämtlicher Verträge im Hinblick auf den Biervertrieb in Frankreich
  • Automobilzulieferer im Bereich Antriebs- und Fahrwerktechnik Beratung bei der Gestaltung von Verträgen mit Automobilkonzernen

  • Global agierender Hersteller von Grundstoff- und Spezialchemikalien Begutachtung der mit einer geplanten Kündigung eines Vertragshändlervertrages verbundenen Risiken

E-Commerce

Das können wir für Sie tun

  • Beratung beim Aufbau und Betrieb eines Onlineshops in Frankreich
  • Beratung zu Pflichtangaben und Verbraucherrechten
  • Erläuterung besonderer Anforderungen des französischen Rechts an den Vertrieb bestimmter Waren und Dienstleistungen (z. B. Brillen, Möbel, Elektrogeräte, alkoholische Getränke etc.)
  • Erläuterung datenschutzrechtlicher Pflichten
  • Prüfung, Erstellung und Anpassung von AGB, Impressum und Datenschutzerklärung
  • Beratung in Bezug auf Schlussverkäufe und Sonderaktionen
  • Hilfestellung bei der Teilnahme an nationalen Abfall-Entsorgungssystemen

Das ist unsere Expertise

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Bereich Onlinehandel
  • Großes Team erfahrener Anwälte im Bereich Onlinehandel

Auswahl unserer letzten Mandate

  • Marktführer im Bereich Onlinehandel mit Schuhen und Bekleidung Laufende Beratung im Hinblick auf die Gestaltung des französischen Onlineshops, insbesondere betreffend Schlussverkäufe und Sonderaktionen
  • Großer deutscher Möbelhändler Umfassende Beratung zu allen rechtlichen Aspekten des Onlinehandels im Hinblick auf den Markteintritt in Frankreich
  • Online-Brillenhändler Beratung und Begleitung in allen Fragen des Onlinehandels
  • Onlinehändler von Ersatzteilen und Autozubehör Laufende Beratung zu rechtlichen Aspekten des Onlinehandels in Frankreich, Anpassung der AGB
  • Europaweit tätiger Schuhhändler Beratung zu rechtlichen Aspekten des Onlinehandels in Frankreich, Anpassung der AGB und der Datenschutzerklärung
  • Deutscher Modekonzern Beratung im Hinblick auf den rechtlichen Rahmen der Preisauszeichnung und der Schlussverkäufe im Onlinehandel
  • Großer französischer Hersteller von Rasierklingen und Rasierern Beratung zur rechtlichen Gestaltung eines deutschen Onlineshops
Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht

Das müssen Sie wissen

  • In Frankreich ist für wettbewerbsrechtliche Verstöße die DGCCRF mit weitreichenden Ermittlungsbefugnissen zuständig.
  • Preise und Nachlässe sind in Frankreich streng reglementiert.
  • In Frankreich gilt das Sprachschutzgesetz Toubon – auch für ausländische Unternehmen.

Prüfung der Zulässigkeit von Werbemaßnahmen oder Preisnachlässen

Das können wir für Sie tun

  • Darstellung der Rahmenbedingungen nach französischem Recht
  • Begutachtung der Zulässigkeit von Werbemaßnahmen, Claims, Gewinnspielen oder der Preispolitik

Das ist unsere Expertise 

  • Erfahrene Vertragsrechtler
  • über 15 Jahre Erfahrung im französischen Wettbewerbsrecht

Beratung und Begleitung im Rahmen von Wettbewerbsverfahren der DGCCRF

Das können wir für Sie tun

  • Erläuterung der Haftungsrisiken
  • Erarbeitung und Umsetzung einer Abwehrstrategie
  • Begleitung im Rahmen von Terminen und Verfassen jeglicher Korrespondenz mit den Behörden
  • Beratung und Vertretung im Rahmen von Gerichts- oder behördlichen Verfahren

Das ist unsere Expertise 

  • Erfahrene Vertragsrechtler
  • Über 15 Jahre Erfahrung im französischen Wettbewerbsrecht

Mandanten

» Sie sind ein sehr wertvoller und stets effizienter Partner. « Mandant:in über Gordian Deger, Edith Aupetit und Laure-Amandine Trésarrieu
» … bei M&A-Verhandlungen sehr geländegängig und pragmatisch! « Wettbewerber:in Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien 21/22
» … große Kompetenz im Gesellschafts- und Insolvenzrecht. « Wettbewerber:in über Dr. Christophe Kühl Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien 23/24
» … hochqualifiziert, eine sehr gute Beraterin und immer ansprechbar, wenn man sie braucht. « Mandant:in über Anne Brion Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien 21/22
» … im Bereich Litigation bietet er immer einen zielführenden Lösungsansatz. « Mandant:in über Gordian Deger Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien 21/22
» … kollegiale Zusammenarbeit, menschlich hervorragend. « Wettbewerber:in über Dr. Christophe Kühl Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien 23/24
Zahlreiche mittelständische Unternehmen, Versicherungen, Banken und Großkonzerne arbeiten seit Jahren eng und vertrauensvoll mit uns zusammen.
Ein großes Merci an unsere Mandant:innen für ihre Logos!

Auszeichnungen

Am liebsten erhalten wir positives Feedback direkt von unseren Mandant:innen – wir freuen uns aber auch über jede Auszeichnung unserer Arbeit in Rankings anerkannter Fachpublikationen in Deutschland und Frankreich (Kanzleimonitor, Décideurs etc.), wie zum Beispiel

2018 - 2025: 9 x hintereinander „Führende Kanzlei Europarecht & Internationales Recht – Kanzleimonitor
2022 - 2024: 2 x Gold (u. a. Handelsrecht), 2 x Silber (u. a. Arbitration), 8 x Bronze – Palmarès du Droit
2021 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Arbeitsrecht – Décideurs
2019 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Prozessrecht – Décideurs



Kanzleimonitor
Leaders League
Highly Recommended Labor
Palmares du Droit
Auszeichnungen
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