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Gesellschaftsrecht in Frankreich Gesellschaftsrecht in Frankreich

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Unsere Leistungen
im französischen Gesellschaftsrecht

  • Gründungen von Tochtergesellschaften in Frankreich
  • Beratung und Begleitung von Unternehmenskäufen (M&A)
  • Ernennung und Abberufung von Geschäftsführern
  • Gesellschaftsrechtliche Rechtsstreitigkeiten
  • Beratung in allen Fragen des französischen Gesellschaftsrechts
  • Erstellung und Veröffentlichung von Beschlüssen
  • Sitzverlegungen
  • Satzungsänderungen
  • Jahresabschlüsse

Benötigen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt im französischen Gesellschaftsrecht?

Rechtsanwälte für französisches Gesellschaftsrecht

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Informationen über
das französische Gesellschaftsrecht

Besonderheiten

Besonderheiten des französischen Gesellschaftsrechts

Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum können in Frankreich eine unselbständige Zweigniederlassung (Betriebsstätte) registrieren oder eine Tochtergesellschaft gründen. Beide Optionen unterliegen französischen Buchhaltungs- und Steuerregelungen. Oftmals ist die Gründung einer Tochtergesellschaft empfehlenswert, weil sie eine starke Präsenz, Haftungsbegrenzung und steuerliche Vorteile bietet.

Zur Gründung einer Gesellschaft ist, anders als nach deutschem Gesellschaftsrecht, kein Notar erforderlich; Anwälte übernehmen alle Gründungsformalitäten. Die Gesellschaftsgründung ist administrativ unkompliziert. Ein Unterzeichnungstermin vor Ort ist nicht notwendig, wir können die Gründung mit einer digitalen Unterschrift organisieren. Eine Geschäftstätigkeit ist noch vor der Handelsregistereintragung möglich.

Die in Frankreich gebräuchlichsten Rechtsformen für ausländische Unternehmen sind:

  • SARL (GmbH): Entspricht der deutschen GmbH, jedoch ohne Mindestkapitalanforderung. Die SARL wird häufig für kleinere Unternehmen gewählt und hat eine limitierte Haftung für die Gesellschafter.
     
  • SAS (vereinfachte AG): Sehr flexibel und ohne Mindestkapital, mit großer Gestaltungsmöglichkeit des Gesellschaftsvertrags. Die SAS ist die inzwischen am häufigsten gewählte Gesellschaftsform, insbesondere wegen ihrer großen Flexibilität und ihres tollen Standings im Geschäftsleben.
     
  • SA (Aktiengesellschaft): Diese Gesellschaftsform wurde nahezu vollständig von der SAS abgelöst und wird kaum mehr als Rechtsform gewählt, da sie zu umständlich und nicht mehr zeitgemäß ist.

Investoren können durch Standortwahl von Steuererleichterungen in Frankreich profitieren (insbesondere im Bereich R&D). 

Unterschiede

Unterschiede bei Unternehmenskäufen

Auch im Bereich des M&A-Geschäfts gibt es in Frankreich wesentliche Unterschiede zum deutschen Recht. Zwar ist der Ablauf mit Absichtserklärung / NDA, Due Diligence und dem Abschluss des Anteilskaufvertrages (SPA) vergleichbar, allerdings ist die Abtretung von Gesellschaftsanteilen in Frankreich nicht notariell zu beurkunden, so dass auch hier eine digitale Unterschrift geleistet und viel Zeit und Geld gespart werden kann.
 

Sonstige Unterschiede

Das französische Gesellschaftsrecht unterscheidet sich auch in anderen Bereichen vom deutschen Gesellschaftsrecht. So ist die Ernennung des Geschäftsführers in Frankreich anders strukturiert und der Geschäftsführer in Frankreich verfügt auch über einen anderen sozialversicherungsrechtlichen Schutz. Eine Besonderheit existiert in Frankreich auch bei Fremdgeschäftsführern, die sich häufig neben ihrem Geschäftsführervertrag (Dienstvertrag) noch einen gesonderten Arbeitsvertrag geben lassen, um sich so vor einer Abberufung zu schützen.

Sie suchen nach einem erfahrenen Anwalt für Gesellschaftsrecht in Frankreich?

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Wie begleitet Sie Qivive
im französischen Gesellschaftsrecht?

Aufgrund der Größe unseres Anwalts-Teams sind wir in der Lage, immer so schnell wie möglich auf Ihre Bedürfnisse zu reagieren. Unser pragmatischer und serviceorientierter Ansatz wird Sie ansprechen: Unsere Anwälte im französischen Gesellschaftsrecht hören Ihnen zu, wir erfassen die wirtschaftlichen Zusammenhänge und liefern Ihnen Lösungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, verständlich und leicht umzusetzen sind.

Wir verfügen über ein großes Team von Anwälten, die ausschließlich im französischen Gesellschaftsrecht arbeiten, und sind so in der Lage, Ihnen eine Beratung auf höchstem Niveau zu bieten. Wir decken das gesamte gesellschaftsrechtliche Spektrum ab, um Sie in Frankreich zu begleiten: Von der Beratung zur Wahl der geeigneten Gesellschaftsform, der Gründung einer Tochtergesellschaft bis hin zur Begleitung komplexer Unternehmenskäufe oder -verkäufe. Durch unsere enge Vernetzung mit anderen Dienstleistern sind wir außerdem in der Lage, Ihnen komplementäre Dienstleistungen im Bereich Finanzbuchhaltung, Steuerberatung und M&A (Suche von Übernahmezielen oder Ansprache möglicher Käufer) anzubieten.

Unsere deutsch-französischen Anwälte sind perfekt zweisprachig und beherrschen das deutsche und französische Gesellschaftsrecht.

Ihre Vorteile

Eine reibungslose Kommunikation mit Ihren Anwälten in Frankreich, die Ihre Bedürfnisse verstehen und Ihnen passgenaue Lösungen für Ihre Tochtergesellschaft in Frankreich anbieten. Unser Beratungsansatz ist pragmatisch und von höchster Qualität, wodurch Sie rechtssicher eine Gesellschaft in Frankreich gründen, kaufen oder verkaufen können. Kurze Bearbeitungszeiten und eine hohe Verfüg- und Ansprechbarkeit. Unsere regelmäßigen Newsletter und Eilmeldungen halten Sie stets auf dem Laufenden, damit Sie frühzeitig die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können.

Unsere Kompetenzen
im französischen Gesellschaftsrecht

Expertise
  • Großes Team erfahrener Gesellschaftsrechtler
  • Über 20-jährige Erfahrung im französischen Gesellschaftsrecht
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Gesellschaftsrecht
  • Über 100 Gesellschaftsgründungen und 50 erfolgreiche Unternehmenskäufe
  • Laufende Beratung von über 200 französischen Tochtergesellschaften deutschsprachiger Unternehmen

Unsere neuesten Fälle
im französischen Gesellschaftsrecht

Mandate
  • Weltweit führender Anbieter von Technologien und Leistungen für die internationale Tabakindustrie | Begleitung beim Kauf einer französischen Tochtergesellschaft
     
  • Renommiertes Private-Equity-Unternehmen Begleitung beim Kauf einer französischen Tochtergesellschaft
     
  • Weltweit führendes Software-Unternehmen im Gesundheitswesen Beratung bei Erwerb, Restrukturierung und Umwandlung verschiedener französischer Tochtergesellschaften
     
  • Weltweiter Hersteller und Entwickler professionellen Werkzeugs Grenzüberschreitende Fusion der deutschen Tochtergesellschaft mit einer französischen Konzerngesellschaft
     
  • Internationales Versicherungsunternehmen Grenzüberschreitende Verschmelzung von Deutschland nach Frankreich
     
  • Europäischer Markführer in Frankreich im Bereich Affinity Begleitung und Beratung beim Erwerb eines Wettbewerbers nebst Gestaltung eines Joint-Venture

Sie sind auf der Suche nach rechtlicher Begleitung für Ihre französische Tochtergesellschaft?

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Unsere erfahrenen Anwält:innen
für Gesellschaftsrecht in Frankreich

Auszeichnungen

Am liebsten erhalten wir positives Feedback direkt von unseren Mandant:innen – wir freuen uns aber auch über jede Auszeichnung unserer Arbeit in Rankings anerkannter Fachpublikationen in Deutschland und Frankreich (Kanzleimonitor, Décideurs etc.), wie zum Beispiel

2018 - 2025: 9 x hintereinander „Führende Kanzlei Europarecht & Internationales Recht – Kanzleimonitor
2022 - 2024: 2 x Gold (u. a. Handelsrecht), 2 x Silber (u. a. Arbitration), 8 x Bronze – Palmarès du Droit
2021 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Arbeitsrecht – Décideurs
2019 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Prozessrecht – Décideurs



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