Gesellschaft gründen
Beratung | Gründung | Anmeldung
Wir begleiten Mittelständler und Konzerne im Rahmen der Gründung einer französischen Tochtergesellschaft. Wir beraten Sie im Hinblick auf die Auswahl der richtigen Gesellschaftsform, setzen die Satzung in zwei Sprachen auf, organisieren die Unterzeichnung (ohne Notar) und kümmern uns um alle Formalitäten im Hinblick auf die Eintragung der Gesellschaft. Daneben können wir Ihnen auch einen Firmensitz und eine kompetente deutschsprachige Steuerberatung für Ihre Tochtergesellschaft organisieren.
Unsere Leistungen im Zusammenhang mit der
Gründung einer französischen Tochtergesellschaft
- Beratung im Hinblick auf die passende Struktur der Gesellschaft und Geschäftsführung
- Erstellung einer Satzung nach französischem Recht in deutscher und französischer Sprache
- Steuerung der Unterzeichnung (digitale Unterschrift ohne Präsenztermin)
- Vorbereitung sämtlicher Formalitäten bis zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister
- Beratung im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Fragen
- Empfehlung kompetenter Dienstleister für Buchhaltung, Wirtschaftsprüfung, Domizilierung und Finanzierung
Sie suchen eine Kanzlei, die Sie bei der Gründung einer Tochtergesellschaft in Frankreich begleitet und berät?
Informationen zur
Gründung französischer Tochtergesellschaften
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Warum eine französische Tochtergesellschaft sinnvoll ist
Unternehmen, die Produkte nach Frankreich verkaufen, stoßen häufig auf Vorbehalte französischer Kunden gegenüber ausländischen Anbietern. Oft scheitert die Kontaktaufnahme bereits an fehlenden französischen Kontaktdaten. Eine französische Tochtergesellschaft hilft, psychologische Hürden zu überwinden und bietet den Kunden eine lokale Bestellmöglichkeit. Es muss keine umfangreiche Niederlassung sein: Eine einfache Struktur ohne Mitarbeitende reicht häufig aus, um Vertrauen zu gewinnen. Zudem bietet eine Tochtergesellschaft Vorteile beim Haftungsschutz, da diese im Schadensfall die Hauptverantwortung trägt.
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Voraussetzungen zur Gründung
Für die Gründung einer Tochtergesellschaft in Frankreich sind insbesondere ein Bankkonto und eine Geschäftsadresse notwendig. Das Bankkonto, bei einer französischen Bank zu eröffnen, dient der Einzahlung des Stammkapitals. Da dieser Prozess oft Zeit benötigt, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme sinnvoll. Für die Geschäftsadresse ist ein Miet- oder Domizilierungsvertrag erforderlich. Eine kostengünstige Alternative ist die Domizilierung, die Postweiterleitung und französische Telefonnummern bietet. Gerne können Sie sich hierfür an unseren Partner vif solutions wenden.
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Schritte zur Gründung
- Informationserfassung: Eine Checkliste sammelt alle wichtigen Daten zur Gesellschaft.
- Satzungserstellung: Die Satzung wird zweisprachig (Deutsch/Französisch) erstellt.
- Bankkonto und Kapitaleinzahlung: Die Eröffnung eines Bankkontos und Einzahlung des Stammkapitals sind erforderlich.
- Unterzeichnung: Die Satzung wird nach Erhalt der Bankbestätigung unterzeichnet.
- Registrierung: Nach Veröffentlichung in einer Zeitung und elektronischer Meldung erfolgt die Eintragung ins Handelsregister.
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Dauer des Gründungsprozesses
Die Erstellung der Unterlagen dauert etwa zwei Wochen. Die Bankkontoeröffnung ist oft der längste Schritt. Insgesamt lässt sich der Prozess meist in vier Wochen abschließen, wobei die Gesellschaft schon im Status "in Gründung" aktiv werden kann.
Sie benötigen eine erfahrene Kanzlei für die Gründung Ihrer französischen Tochtergesellschaft?
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Wahl der Gesellschaftsform
Die SAS (vereinfachte Aktiengesellschaft) ist die von uns am häufigsten empfohlene Gesellschaftsform. Sie ist flexibel und ähnelt der deutschen GmbH. Die SAS bietet eine hohe Anerkennung im Geschäftsleben und übertrifft die französische SARL in vielen Belangen.
Unser Merkblatt zur Wahl der Gesellschaftsform Ihrer französischen Tochtergesellschaft
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Notwendigkeit eines Notars
In Frankreich ist für die Gründung einer Kapitalgesellschaft keine notarielle Beglaubigung erforderlich, außer bei Einbringung von Immobilien. Die Unterlagen werden meist von Rechtsanwälten vorbereitet, die auch den Eintrag beim Handelsregister übernehmen.
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Gründungskosten
Die Gründungskosten umfassen hauptsächlich Anwaltskosten, Eintragungskosten und Veröffentlichungskosten, insgesamt etwa 400 €. Notarkosten entstehen nur, wenn Immobilien eingebracht werden.
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Das Stammkapital
Das Stammkapital einer SAS oder SARL beträgt mindestens 1 €. Es erscheint auf allen Geschäftspapieren und ist ein Indikator für die Seriosität der Gesellschaft. Üblicherweise beträgt das Kapital 10.000 bis 50.000 €.
Bei der Gründung müssen alle Anteile gezeichnet sein. Bareinlagen sind bei einer SARL zu einem Fünftel, bei einer SAS zur Hälfte des Nennwerts einzuzahlen. Restbeträge sind innerhalb von fünf Jahren zu leisten.
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Dauer des ersten Geschäftsjahres
Das Geschäftsjahr beträgt regulär zwölf Monate. Für das erste Geschäftsjahr kann jedoch eine Dauer bis zu 18 Monate gewählt werden, um die wirtschaftliche Entwicklung zu beobachten.
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Bestellung eines Wirtschaftsprüfers
Ein Wirtschaftsprüfer wird erst ab Überschreiten bestimmter Schwellenwerte (z. B. 50 Arbeitnehmer, 8 Mio. € Umsatz) benötigt. Bei beherrschenden Gesellschaften gelten niedrigere Schwellen.
Wie unterstützt Sie Qivive bei der
Gründung einer französischen Tochtergesellschaft?
Unsere Anwälte sind spezialisiert auf die Beratung im Vorfeld zur Gründung einer französischen Gesellschaft und werden zunächst mit Ihnen Ihren konkreten Bedarf ermitteln. Wir werden Sie auch auf die Besonderheiten des französischen Gesellschaftsrechts (Gründung aber auch Fragen zur Besteuerung oder der Ernennung von Geschäftsführern) hinweisen und mit Ihnen Lösungen finden, wie Sie Ihr Vorhaben bestmöglich in Frankreich umsetzen können.
In einem zweiten Schritt erhalten Sie von uns eine Checkliste, in der wir alle wesentlichen Informationen zur Gesellschaft (Firma, Sitz, Grundkapital, Organe etc.) online abfragen werden. Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars bereiten wir Ihnen eine zweisprachige Satzung vor, die alle Besonderheiten des französischen Rechts berücksichtigt.
Nach letzten Abstimmungsarbeiten werden dann die digitale Unterschrift eingeholt und die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen.
Sodann können wir oder Sie die Gründungsunterlagen an Ihren französischen Steuerberater senden, der die steuerlichen Anmeldungen vornimmt und die Finanzbuchhaltung für Sie übernimmt.
Aufgrund unserer Erfahrung mit der Gründung von Gesellschaften in Frankreich sind wir in der Lage, Ihnen innerhalb kürzester Fristen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Für uns ist es selbstverständlich, unsere Mandanten auf Deutsch zu beraten und ihnen die Satzung und alle weiteren gesellschaftsrechtlichen Unterlagen für ein besseres Verständnis in einer zweisprachigen Fassung vorzulegen.
Und weil wir wissen, dass die Gründung nur ein Baustein im Projekt des Aufbaus eines Vertriebs oder einer Produktion in Frankreich ist, verfügen wir über ein bewährtes Netzwerk von komplementären Dienstleistern, die Ihnen von Steuerfragen über die Personalsuche bis hin zur Lohn- und Finanzbuchhaltung möglichst viel Verwaltungsarbeit abnehmen.