Gewerblicher Rechtsschutz in Frankreich
Marken | Urheberrecht | Widerspruchs- & Verletzungsverfahren
Mit über 20 Jahre Erfahrung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes beraten und vertreten wir Sie in vielen Fragen? des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts in Frankreich (ausgenommen Patente). Von der Markenanmeldung bis hin zu Verletzungsverfahren stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Schutzrechte zu sichern und durchzusetzen.
Unsere Leistungen im
gewerblichen Rechtsschutz in Frankreich
- Beratung & Begleitung bei der Markenstrategie, -anmeldung, -kollisionsprüfungen (Markenrecherche) und Prüfung der Eintragungsfähigkeit der gewünschten Marke
- Prüfung der Erfolgsaussichten eines möglichen Widerspruchs-, Nichtigkeits- oder Verfallsantrages, Betreuung des Verfahrens sowie ggf. Durchführung gerichtlicher Rechtsmittelverfahren
- Außergerichtliche Abmahnung und gerichtliche Vertretung in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und im Hauptsacheverfahren
- Sicherung von Beweisen für die Rechtsverletzung durch Gerichtsvollzieher oder im Rahmen einer Beschlagnahme (saisie-contrefaçon)
- Vertretung vor Gerichten in Frankreich und Deutschland und vor dem EuG / EuGH
- Gestaltung von Lizenzverträgen, Vertraulichkeitsvereinbarungen und Überprüfung der IP-Aspekte im Rahmen der Legal Due Diligence
- Führen von Vergleichsverhandlungen zur gütlichen Beilegung des Konflikts
Sie suchen einen erfahrenen Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Frankreich?
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Informationen zu
Widerspruchs- und Verletzungsverfahren in Frankreich
Widerspruchsverfahren in Frankreich
Für französische nationale Marken und auf Frankreich erstreckte IR-Marken wird das Widerspruchsverfahren von dem nationalen Markenamt, dem Institut National de la Propriété Industrielle (INPI) durchgeführt. Der Widerspruch und das komplette Verfahren werden in Frankreich ausschließlich elektronisch über die Plattform des INPI abgewickelt.
Die Widerspruchsfrist beträgt in Frankreich zwei Monate und beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Markenanmeldung im offiziellen Bulletin Officiel de la Propriété Industrielle (BOPI) bzw. im Veröffentlichungsblatt der WIPO veröffentlicht wird. Innerhalb dieser Frist haben Inhaber:innen älterer Marken oder anderer älterer Rechte (Firmenbezeichnung, Handelsname, Domainname, geografische Herkunftsangabe etc.) die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen die Neuanmeldung einzulegen, um ihre Rechte zu schützen.
Seit Anfang 2020 kann ein Widerspruch auch auf mehrere ältere Rechte gestützt werden, was eine deutliche Vereinfachung darstellt, da nicht mehr für jedes ältere Recht ein separater Widerspruch eingelegt werden muss. Darüber hinaus gibt es seit 2020 die Möglichkeit, die Nichtigkeit oder den Verfall einer Marke durch das INPI feststellen zu lassen. Dieses Verfahren stellt eine Alternative zu gerichtlichen Verfahren dar und ermöglicht es Markeninhabern, administrative Schritte zur Annullierung einer Marke einzuleiten, wenn diese zum Beispiel seit längerer Zeit nicht genutzt wurde (Verfall) oder von Anfang an nichtig war, etwa aufgrund fehlender Unterscheidungskraft oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften.
Verletzungsverfahren in Frankreich und Deutschland
Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Vertretung vor Gerichten in Frankreich und Deutschland, sowohl im Rahmen von einstweiligen Verfügungen als auch in Hauptsacheverfahren.
Einstweilige Verfügungen sind ein besonders wichtiges Instrument, um schnelle gerichtliche Maßnahmen zu erwirken, wenn dringende Rechtsverletzungen vorliegen, bei denen ein zügiges Eingreifen erforderlich ist, um weiteren Schaden abzuwenden. Hierbei handelt es sich um vorläufige Maßnahmen, die es ermöglichen, die Rechtsposition eines Mandanten bis zur endgültigen Klärung des Falls zu sichern. In der Praxis kommt dieses Instrument vor allem in Fällen von Marken-, Urheberrechts-, Design- und Wettbewerbsverletzungen zum Einsatz, wo der schnelle Schutz von geistigem Eigentum entscheidend ist. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Mandanten die notwendigen einstweiligen Verfügungen erhalten und diese vor Gericht effektiv durchgesetzt werden. Ein weiteres zentrales Element unserer Arbeit im gewerblichen Rechtsschutz ist die Beweissicherung durch besondere Verfahren in Frankreich wie die saisie-contrefaçon und den constat d’huissier.
Die saisie-contrefaçon des französischen Rechts erlaubt es dem Rechteinhaber, Beweise für die Rechtsverletzung direkt vor Ort zu sichern. Nachdem die Beschlagnahme durch Gerichtsbeschluss gestattet wurde, kann ein Gerichtsvollzieher (commissiare de justice) mit der Beschlagnahme von Beweisen vor Ort beauftragt (Dokumente, Produkte etc.), die eine Verletzung belegen. Dies ist besonders wertvoll, um Beweise zu sammeln, die für ein späteres Hauptsacheverfahren benötigt werden.
Die Feststellung durch Gerichtsvollzieher (constat d’huissier) ist eine Möglichkeit der Beweissicherung, die kein vorheriges Gerichtsverfahren erfordert. Dabei nimmt ein Gerichtsvollzieher vor Ort oder im Internet einen Sachverhalt auf und bestätigt mit seinem Bericht diesen Sachverhalt offiziell. In der Praxis besonders relevant ist der constat d’huissier bei der Sicherung von Beweisen im Internet, da einfache Screenshots vor französischen Gerichten nicht als Beweismittel taugen.
Beide Instrumente tragen somit erheblich dazu bei, die Erfolgsaussichten von Rechtsstreitigkeiten zu steigern, da sie gesicherte Beweise liefern, die vor Gericht verwendet werden können.
Wir führen Verfahren nicht nur im Bereich des Markenrechts, sondern auch in den Feldern des Urheberrechts, Designschutzes und des Wettbewerbsrechts:
- Im Markenrecht geht es vor allem um die Verteidigung eingetragener Markenrechte und den Schutz vor Nachahmung oder unrechtmäßiger Nutzung von Markenzeichen.
- Im Urheberrecht unterstützen wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte an kreativen Werken, sei es in Bezug auf Musik, Literatur, Kunst oder digitale Inhalte.
- Im Designrecht vertreten wir Mandanten bei der Sicherung und Verteidigung von Schutzrechten an ästhetischen Gestaltungen von Produkten.
- Im Wettbewerbsrecht setzen wir uns für fairen Wettbewerb ein und unterstützen Mandanten bei der Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken, die ihre Marktposition gefährden könnten.
Diese Vielfalt an Schutzrechten zeigt, dass wir in der Lage sind, unsere Mandanten auf unterschiedlichsten Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes in Frankreich zu begleiten und ihre Rechte vor Gericht zu verteidigen.
Sie suchen eine Kanzlei, die Sie im französischen Marken- und Urheberrecht beraten und vertreten kann?
Der Schutz des „geistigen Eigentums“ in Frankreich
In Frankreich ist das Recht des geistigen Eigentums im Code de la Propriété Intellectuelle (CPI) geregelt. Das Gesetz schützt insbesondere Marken, Patente, Designs und Urheberrechte. Eine wichtige Rolle spielen hier das französische Patent- und Markenamt, INPI (Institut national de la propriété industrielle), das für die Verwaltung der verschiedenen eingetragenen Schutzrechte verantwortlich ist. Das Urheberrecht entsteht in Frankreich – wie auch nach deutschem Recht – bereits mit der Schöpfung. Das Werk muss also nicht erst veröffentlicht oder in ein amtliches Register eingetragen werden, damit es Urheberrechtsschutz genießt.
Die französischen Gerichte sind für Streitigkeiten über die Verletzung von Schutzrechten zuständig. Das französische Recht bietet effiziente Verfahren, um gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den wichtigsten Instrumenten gehört die saisie-contrefaçon, die es ermöglicht, Beweise für die Verletzung von Schutzrechten zu sichern. Darüber hinaus ist Frankreich bekannt für seine markenfreundliche Rechtsprechung, die Unternehmen die Möglichkeit bietet, ihre Marken effektiv zu verteidigen. Allerdings sind die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in Frankreich nicht immer so schnell und effektiv, wie die entsprechenden Verfahren in Deutschland, da sie selten ex parte ergehen.
Internationale Verfahren spielen in Frankreich aufgrund seiner zentralen Rolle in der EU und der engen wirtschaftlichen Verbindungen zu Deutschland eine besondere Rolle. Dank des harmonisierten europäischen Rechtsrahmens können Unternehmen von einem kohärenten Schutzsystem profitieren, das ihre Rechte in der gesamten EU sichert.
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Wie unterstützt Sie Qivive
im gewerblichen Rechtsschutz in Frankreich?
Mit über 20 Jahren Erfahrung und einem Team aus erfahrenen Markenrechtler:innen, die regelmäßig für namhafte Mandanten tätig sind, sind wir die richtige Wahl für den Schutz und die Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir werden regelmäßig von deutschen Unternehmensjuristen als führende Kanzlei im französischen Recht empfohlen.
Markenanmeldung und Markenstrategie
- Beratung bei der Markenstrategie, insbesondere der Auswahl nationaler, europäischer und internationaler Marken (nationale Marke, Unionsmarke, IR-Marke)
- Durchführung von Markenkollisionsprüfungen (Markenrecherche)
- Prüfung der Eintragungsfähigkeit der gewünschten Marke
- Beratung bei der Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- Abwicklung Ihrer Markenanmeldung bei den zuständigen Markenämtern (DPMA, INPI, EUIPO, WIPO)
Widerspruchs-, Nichtigkeits- und Verfallsverfahren
- Prüfung der Erfolgsaussichten eines möglichen Widerspruchs-, Nichtigkeits- oder Verfallsantrages
- Einreichung der Antragsdokumente und der inhaltlichen Begründung beim zuständigen Markenamt
- Betreuung des Verfahrens vor dem Amt bis zu seinem Abschluss
- Durchführung gerichtlicher Rechtsmittelverfahren
Gerichtliche Verletzungsverfahren
- Außergerichtliche Abmahnung und gerichtliche Vertretung in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und in Hauptsacheverfahren
- Einschätzung der Erfolgsaussichten des gerichtlichen Verfahrens betreffend Marken, Urheberrechte und Designs
- Sicherung von Beweisen für die Rechtsverletzung durch Gerichtsvollzieher oder im Rahmen einer Beschlagnahme (saisie-contrefaçon)
- Erstellung von Schriftsätzen und Durchführung von Verletzungsverfahren
- Vertretung vor Gerichten in Frankreich und Deutschland und vor dem EuG
Vertragsgestaltung zu Schutzrechten
- Gestaltung von Lizenzverträgen und von Verträgen zur Übertragung von Marken, Designs, Urheberrechten und Know-How
- Verhandlung und Entwurf von Vertraulichkeitsvereinbarungen
- Überprüfung der IP-Aspekte im Rahmen der Legal Due Diligence
Verhandlung einvernehmlicher Lösungen bei Konflikten
- Führen von Vergleichsverhandlungen zur gütlichen Beilegung des Konflikts, insbesondere Verhandlung von Abgrenzungsvereinbarungen
Unsere Kompetenzen
im gewerblichen Rechtsschutz & Urheberrecht
- Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes
- Regelmäßige Anmeldung von Marken in Frankreich und Deutschland
- Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als die führende Kanzlei im französischen Recht
Unsere neuesten Fälle
im gewerblichen Rechtsschutz & Urheberrecht
- Deutscher bildender Künstler | Erfolgreiche Vertretung in einem langjährigen Verfahren gegen einen französischen Anbieter von Geschenkartikeln wegen einer Urheberrechtsverletzung großen Umfangs
- Deutscher Hersteller von Brillengläsern | Vertretung im Rahmen eines Markenwiderspruchsverfahrens (EUIPO) sowie zweier Löschungsverfahren (INPI) wegen absoluter Schutzhindernisse
- Europäischer Hersteller von elektronischen Produkten | Betreuung mehrerer markenrechtlicher Verfahren in Frankreich
- Weltweit agierende Handels- und Dienstleistungsgruppe | Laufende markenrechtliche Vertretung und Beratung in Frankreich für alle Konzernunternehmen
- Deutscher Finanzdienstleister | Widerspruchsverfahren gegen französische Marke und Verhandlung einer Abgrenzungsvereinbarung
- Deutscher Hersteller, Importeur und Großhändler von medizinischem Cannabis | Erfolgreiche Durchführung zweier Löschungsverfahren gegen zwei französischen Marken wegen Verfalls