Neue Entscheidung zu Keyword-Advertising und Markenrecht in Frankreich
In einem wegweisenden Urteil hat der französische Kassationshof über die Verwendung fremder Marken für das Keyword-Advertising entschieden (Com. 18 oct. 2023, FS-B, n° 20-20.055).
Im Mittelpunkt des Falls stand die Firma Aquarelle, ein Spezialist für den Verkauf von Blumen, Pflanzen und floralen Dekorationen, und deren Konkurrent SCT, der online ebenfalls Blumen verkaufte. SCT hatte auf das Wort "AQUARELLE" in Google Ads geboten und für das Keyword-Advertising sowie im Quellcode seiner Website für das natürliche Ranking verwendet.
Das Urteil des Kassationshofs befasste sich insbesondere mit zwei Aspekten: der Verwendung einer Marke als Google Ads-Keyword und ihrer Einbindung in den Quellcode einer Website. In beiden Fällen war es entscheidend, ob durch diese Praktiken eine Markenverletzung vorlag, die die Funktionen der Marke, insbesondere ihre Herkunftsfunktion, beeinträchtigte:
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Verwendung als Google Ads-Keyword
Der französische Kassationshof stellte fest, dass die Verwendung der Marke "AQUARELLE" als Google Ads-Keyword durch SCT keine Markenverletzung darstellte. Das Gericht betonte, dass die Anzeige weder die Marke direkt nutzte noch eine Verbindung zu Aquarelle suggerierte. Die Anzeige enthielt generische Begriffe und verwies deutlich auf SCTs eigene Website. Dadurch wurde klargestellt, dass keine Verwechslungsgefahr mit der Marke Aquarelle bestand.
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Einbindung in den Quellcode
Bezüglich der Nutzung der Marke im Quellcode der Website urteilte der Kassationshof, dass diese Praxis ebenfalls keine Markenverletzung darstellte. Obwohl die Marke für Internetnutzer nicht sichtbar war, war entscheidend, dass keine Verwechslungsgefahr bestand und die Marke nicht zur Kennzeichnung von Produkten oder Dienstleistungen genutzt wurde.
Fazit
Diese Entscheidung des Kassationshofs bestätigt, dass die Verwendung einer fremden Marke in Frankreich im Kontext des Keyword-Advertisings und in Quellcodes von Websites nicht zwangsläufig eine Markenverletzung darstellt. Entscheidend ist, ob durch diese Nutzung eine Verwechslungsgefahr oder eine Beeinträchtigung der Markenfunktionen entsteht. Dieses Urteil ist von großer Bedeutung für das Online-Marketing und die Markenrechtspraxis in Frankreich.
Mehr zum Thema finden Sie auch in unserem Artikel über Fremdmarken als Keywords für Google Ads in Frankreich.
14.12.2023