Insolvenzrecht in Frankreich
Beratung | Umsetzung | Haftungsrisiken minimieren
Wir begleiten Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum in sämtlichen Fragen der Insolvenz in Frankreich, gleich ob sie als Schuldner oder Gläubiger von einem Insolvenzverfahren betroffen sind, oder als Teil einer Zulieferkette den Konsequenzen einer Insolvenz eines Handelspartners ausgesetzt sind.
Französische Tochtergesellschaft in der Krise
- Insolvenzprävention
- Zahlungsunfähigkeit
- Abwehr von Haftungsrisiken
Schuldner
- Insolvenzprävention
- Zahlungsunfähigkeit
- Abwehr von Haftungsrisiken
Gläubiger in der französischen Insolvenz
- Forderungsanmeldung
- Eigentumsvorbehalt
- Anfechtung
Gläubiger
- Forderungsanmeldung
- Eigentumsvorbehalt
- Anfechtung
Supply-Chain-Management in Frankreich
- Zuliefererinsolvenz
- Lieferstopp
- End of life-Vertragsmanagement
Lieferkette
- Zuliefererinsolvenz
- Lieferstopp
- End of life-Vertragsmanagement
Unser Angebot im Rahmen von
Krisen französischer Tochtergesellschaften
- Beratung im Hinblick auf die Vermeidung einer Insolvenz der Tochtergesellschaft in Frankreich (Refinanzierung, Restrukturierung, Verkauf)
- Minimierung der Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Muttergesellschaft
- Beratung und Begleitung im Rahmen der Insolvenzantragstellung
- Vertretung vor Gericht und Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter
- Berechnung der Kosten und Risiken einer Betriebsschließung
- Umsetzung der Restrukturierung (Standortverlegung, Teilbetriebsschließung, Sozialplan etc.)
- Kommunikation und Abwicklung mit den Behörden und Verfahrensbeteiligten
- Einleitung eines Insolvenzverfahrens
Restrukturierungen in Frankreich
Distressed M&A in Frankreich
Ihrer französische Tochtergesellschaft steht eine Insolvenz bevor?
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Informationen zu
französischen Insolvenzen
Wichtige Tipps zum Insolvenzverfahren in Frankreich
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Wann ist eine Insolvenz in Frankreich anzumelden?
Der Geschäftsführer eines französischen Unternehmens muss eine Insolvenz in Frankreich anmelden, wenn er die Zahlungsunfähigkeit festgestellt hat. Den Tatbestand der Überschuldung kennt das französische Insolvenzrecht nicht. Die Zahlungsunfähigkeit (cessation des paiements) liegt vor, wenn das Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mit den verfügbaren Aktiva begleichen kann.
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In welcher Frist ist die Insolvenz anzumelden?
Der Geschäftsführer hat 45 Tage Zeit, die Insolvenz anzumelden. Auch nach Ablauf der 45 Tage kann er die Insolvenz anmelden, je länger er danach jedoch zuwartet, desto höher sind seine Haftungsrisiken.
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Kann man schon vor Zahlungsunfähigkeit eine Insolvenz anmelden?
Das französische Insolvenzrecht kennt verschiedene vorinsolvenzliche Verfahren, die dem Unternehmen einen gewissen Schutz vor Gläubigern gewähren. Insbesondere das Rettungsverfahren (sog. procédure de sauvegarde) hat viele Elemente des Insolvenzverfahrens und muss eingeleitet werden, solange noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.
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Was ist das Ziel eines Insolvenzverfahrens in Frankreich?
Das gesetzgeberische Ziel eines Insolvenzverfahrens ist der turnaround, also die Sanierung (sog. plan de continuation – Weiterführungsplan). Weitere mit einem Insolvenzantrag verfolgte Ziele können aber auch der Verkauf des Unternehmens (plan de cession) oder aber dessen gerichtliche Liquidation (liquidation judiciaire) sein. Letztere kommt immer dann in Betracht, wenn eine Sanierung des zahlungsunfähigen Unternehmens ausgeschlossen erscheint.
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Wie läuft in Frankreich ein Insolvenzverfahren ab?
Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens in Frankreich gleicht in vielen Punkten dem deutschen Insolvenzverfahren.
Die Etappen eines französischen Insolvenzverfahrens sind die Folgenden:
| 1 Beantragung der Insolvenz durch den Geschäftsführer beim zuständigen Handelsgericht |
| 2 Eröffnungsbeschluss durch das Gericht und Ernennung eines Insolvenzverwalters (administrateur judiciaire) oder Liquidators (liquidateur judiciaire) |
| 3 Prüfung des Unternehmens und der Fortführungsprognose durch den Insolvenzverwalter während 3-9 Monaten (wenn nicht sofortige Abwicklung) |
| 4 Entscheidung des Insolvenzverwalters und Beschluss durch das Gericht: Sanierungsplan, Verkauf oder Liquidation |
Ergänzende Informationen zum Unternehmenskauf in Frankreich finden Sie auch in unserem Artikel zum Asset- und Share Deal in Frankreich.
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Wann kann der Geschäftsführer im Falle der Insolvenz haften?
Der Geschäftsführer kann im Falle einer Insolvenz in Frankreich insbesondere dann haften, wenn ihm Geschäftsführungsfehler (sog. faute de gestion) oder aber Geschäfte zu Lasten der französischen Tochtergesellschaft vorzuwerfen sind. Je länger die Insolvenz in Frankreich vorbereitet wird, desto geringer ist häufig das Haftungsrisiko (vgl. dazu unseren Artikel zur Haftung des Geschäftsführers in Frankreich )
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Welche Risiken kommen auf die Muttergesellschaft zu?
Auch eine Haftung der deutschen Muttergesellschaft kann in Betracht kommen, insbesondere wenn sich diese „wie ein Geschäftsführer“ (sog. faktischer Geschäftsführer oder dirigeant de fait) verhalten hat. Daneben kennt das französische Arbeitsrecht auch eine sog. Mitarbeitgeberhaftung der Muttergesellschaft, die sich gegenüber den Arbeitnehmern wie ein Arbeitgeber verhalten hat. In beiden Fällen kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Insgesamt sind die Haftungsrisiken der Muttergesellschaft im französischen Recht tendenziell höher als im deutschen Recht, und es gilt hier zu antizipieren.
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Welche Alternativen zur Insolvenz gibt es?
Das französische Insolvenzrecht kennt einige vorinsolvenzrechtliche Verfahren (vgl. hierzu auch unser Video zu vorinsolvenzrechtlichen Verfahren in Frankreich ):
- Mandat ad hoc (Ad-hoc-Verwaltung zur Vermeidung und Behebung einer Krise)
- Conciliation (Schlichtungsverfahren, interessant vor allem gegenüber institutionellen Gläubigern)
- Procédure de sauvegarde (Rettungsverfahren vor Zahlungsunfähigkeit)
Sie möchten eine mögliche Krise Ihrer französischen Tochtergesellschaft abwenden?
Welche Besonderheiten des französischen Insolvenzrechts sollten Sie kennen?
Oberstes Ziel des französischen Insolvenzrechts ist die frühzeitige Rettung wirtschaftlich lebensfähiger Unternehmen, unter Vermeidung der Zerschlagung von Werten und unter Erhalt von Arbeitsplätzen. Frankreich verfügt über präventive Sanierungsverfahren, die bereits vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit in Anspruch genommen werden können und die es in Deutschland in dieser Form nicht gibt. Das deutsche Recht zielt hingegen stärker auf die bestmögliche und gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger durch Verwertung ab.
Zur Verfolgung des Sanierungsziels werden in Frankreich unter bestimmten Voraussetzungen Einschränkungen bei der Gleichbehandlung der Verfahrensbeteiligten hingenommen und vertrauliche Absprachen zur Krisenabwendung oder Vorbereitung von sanierenden Übernahmen begünstigt. Die laufenden Verfahren werden in Frankreich dafür kontinuierlich gerichtlich gesteuert, während deutsche Insolvenzverwalter freier agieren.
Der Sanierungsgrundsatz im französischen Recht hat jedoch seinen Preis für Unternehmensgruppen: In Deutschland bleibt im Insolvenzfall die Trennung zwischen juristischen Personen sehr weitgehend als „Brandmauer“ gegen Haftungsdurchgriffe und verfahrensmäßige Auswirkungen bestehen, während das französische Recht einen pragmatischen Ansatz verfolgt und wirtschaftliche Strukturen nach operativer Funktionsweise und Entscheidungsverantwortung bewertet, so dass Rechtsfolgen in der Insolvenz die Unternehmensgrenzen überschreiten und auf andere Gruppenunternehmen übergreifen können.
Diese Prioritäten des französischen Insolvenzrechts können aus der deutschen Perspektive unerwartete Handlungsspielräume eröffnen, vor allem für deutsche Muttergesellschaften und Gläubiger, aber auch besondere Herausforderungen bereithalten.
Auch organisatorisch wird in Frankreich die Fortführung des Unternehmens in der Krise von der Vertretung der Interessen der Gläubiger getrennt: Für die Unternehmensfortführung ist in der Regel der administrateur judiciaire zuständig, für die Gläubigerinteressen der mandataire judiciaire, während beide Aufgaben in Deutschland in einer Hand zusammenfallen und dies nicht als Interessenkonflikt wahrgenommen wird.
Angesichts dieser Besonderheiten und der Vielfalt beteiligter Akteure im französischen Insolvenzverfahren ist eine fundierte Beratung besonders wichtig. Wir von Qivive begleiten Sie grenzüberschreitend – von der Insolvenzanmeldung bis zur Durchsetzung von Rechten und Sicherung Ihrer Lieferketten.
Dank unserer langjährigen Erfahrung mit französischen Insolvenzverfahren bieten wir Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum maßgeschneiderte Lösungen für ihre Fragen mit Frankreichbezug, mit kurzen Reaktionszeiten. Unsere zweisprachigen Anwälte stellen sicher, dass Sie alle juristischen Schritte vollständig verstehen und keine Übersetzungs- oder Verständigungsprobleme auftreten. Unsere Beratung ist verständlich und praxisorientiert.
Welche sonstigen Besonderheiten gibt es bei Insolvenzen in Frankreich?
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Überschuldung kein Insolvenzgrund
Anders als in Deutschland hat der Geschäftsführer keine Insolvenz anzumelden, wenn die Gesellschaft überschuldet ist. In diesem Falle kennt das französische Recht aber besondere Pflichten im Hinblick auf die Weiterführung und die Veröffentlichung der finanziellen Situation. Und oft führt eine Überschuldung über kurz oder lang auch zu einer Zahlungsunfähigkeit.
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Gericht mit Laienrichtern besetzt
In Frankreich liegt die Zuständigkeit für Insolvenzverfahren bei den Handelsgerichten, die ausschließlich mit Laienrichtern besetzt sind. Es handelt sich in aller Regel um Kaufleute, die sich gut in wirtschaftliche Zusammenhänge eindenken können. Während des Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzrichter (juge commissaire) eine aktivere Rolle als das deutsche Insolvenzgericht. Er wird zur Bestätigung wichtiger Verfahrensschritte herangezogen.
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Eigener Berufsstand der Insolvenzverwalter
Auch der Berufsstand der Insolvenzverwalter in Frankreich ist besonders. Anders als in Deutschland sind Insolvenzverwalter keine Anwälte, sondern ein eigener von der Anwaltschaft unabhängiger Berufszweig. Auch gibt es unterschiedliche Verwaltertypen, je nachdem, ob sie für das Schuldnerunternehmen tätig werden (administrateur judiciaire), oder als Gläubigervertreter (mandataire judiciaire).
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Vertretungsbefugnis der Geschäftsführung im Insolvenzfall
Es kann vorkommen, dass die Geschäftsführung eines insolventen französischen Unternehmens das Unternehmen auch nach Eröffnung eines Sanierungsverfahrens in Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung weiter vertritt, und nicht vom Insolvenzverwalter verdrängt wird, wenn dieser im konkreten Fall nur den begrenzten Auftrag hat, die Geschäftsführung zu überwachen oder zu unterstützen.
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Anderes Anfechtungsrecht
Die Insolvenzanfechtung unterliegt in Frankreich anderen Regeln als in Deutschland (vgl. hierzu unseren Artikel zur Insolvenzanfechtung in Frankreich ).
Weiterführende Informationen zum Insolvenzverfahren mit Liquidation in Frankreich .
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Wie unterstützt Sie Qivive
in der Krise Ihrer französischen Tochtergesellschaft?
An wen richten sich unsere Leistungen?
- Geschäftsführer und Muttergesellschaften französischer Tochtergesellschaften Sie stehen vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten und suchen rechtssichere Lösungen, um Ihr Unternehmen entweder zu sanieren oder bestmöglich abzuwickeln.
- Gläubiger Sie möchten präventiv Ihre Zahlungsbedingungen gegenüber französischen Schuldnern anpassen oder Ihr Vorbehaltseigentum in einem französischen Insolvenzverfahren zurückfordern oder Ihre Forderung anmelden. Ein französischer Insolvenzverwalter kontaktiert Sie im Rahmen einer Sauvegarde mit Sanierungsplanvorschlägen und Sie möchten richtig reagieren.
- Supply-Chain-Verantwortliche Ihr französischer single-source-Zulieferer ist insolvent oder wird bestreikt und droht seine Lieferungen einzustellen – Sie suchen nach rechtlichen und strategischen Optionen zur Wiederherstellung der Liefersicherheit.
Aufgrund unserer Erfahrung im französischen Insolvenzrecht sind wir in der Lage, Ihnen innerhalb kürzester Fristen maßgeschneiderte Lösungen für eine gelungene Restrukturierung in Frankreich anzubieten oder aber den Weg in eine Insolvenz zu begleiten. Sie können mit uns während des gesamten Projekts auf Deutsch kommunizieren und gewinnen so mehr Sicherheit bei der Steuerung des Projekts.
Kostenloses Erstgespräch
Uns ist bewusst, dass mit einer drohenden oder bereits eingetretenen Insolvenz in Frankreich zahlreiche drängende Fragen und Unsicherheiten einhergehen und Sie schnell eine erste Orientierung benötigen. Deshalb bieten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch per Videokonferenz (ca. 30 Minuten) an.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Situation zu schildern, den richtigen strategischen Ansatz zu finden und erste individuelle Handlungsempfehlungen zu erhalten – schnell, persönlich und selbstverständlich vertraulich.
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Unsere Kompetenzen im Bereich
Insolvenzen & Restrukturierungen
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Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich des französischen Insolvenzrechts
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Erfolgreiche Durchführung / Begleitung verschiedener Groß- und Kleinverfahren, zum Teil mit hoher Medienpräsenz
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Regelmäßige Beratung deutscher Mittelständler bei der Restrukturierung oder der Schließung der französischen Tochtergesellschaft durch Insolvenz / Liquidationsverfahren
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Mehrfach von deutschen Unternehmensjuristen zur führenden deutsch-französischen Anwaltskanzlei für französisches Recht gewählt
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im französischen Insolvenzrecht
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- Börsennotierte Kapitalbeteiligungsgesellschaft (Beteiligungswert ca. 1 Mrd. €) | Unterstützung und Krisenberatung im Postmerger, Vertretung gegenüber Insolvenzverwalter
- Einer der Weltmarktführer im Bereich Carbon Black | Insolvenzrechtliche Beratung im Vorfeld zur Schließung eines Standorts
- Weltweit führender Anbieter von Saat- und Pflanzgut | Beratung und erfolgreiche Begleitung bei Schließung der französischen Tochtergesellschaft mit mehr als 50 Mitarbeitern
- Europäischer Marktführer im Bereich Tiernahrung | Beratung und erfolgreiche Begleitung beim Kauf einer französischen Gesellschaft aus der Insolvenz (140 Mitarbeiter)

