Direkt zum Inhalt

Französische Tochtergesellschaft in der Krise

Französische Tochtergesellschaft in der Krise Insolvenzprävention | Zahlungsunfähigkeit | Abwehr von Haftungsrisiken

Auch in einer Krisensituation verbleiben Gestaltungsspielräume, wenn die Krise frühzeitig erkannt wird und vor der Zahlungsunfähigkeit präventiv gehandelt werden kann. Dazu ist ein sorgfältiges und langfristiges Liquiditätsmonitoring entscheidend.
 

Gestaltungsspielräume gezielt nutzen – strategische Fehler vermeiden

Unser Anspruch ist es nicht nur, unsere Mandanten vor haftungsträchtigen Verhaltensfehlern zu bewahren und Haftungsklagen abzuwenden, sondern vor allem auch konstruktive Szenarien zu entwickeln. Unser Ziel ist es, ein unter den jeweiligen Umständen bestmögliches Ergebnis für das insolvenzbedrohte Unternehmen in Frankreich herauszuholen und die Interessen aller Stakeholder, einschließlich der Mitarbeiter, bestmöglich zu wahren.

Insolvenzrecht in Frankreich

Unser Leistungen im Zusammenhang
mit dem französischen Insolvenzrecht

  • Beratung zu Haftungsrisiken für Muttergesellschaften, Geschäftsführer und Vorstände gegenüber französischen Gruppengesellschaften
  • Empfehlungen zur Optimierung von Interaktionen zwischen Gruppengesellschaften zur Haftungsvermeidung
  • Insolvenzprävention durch Empfehlungen für ein gezieltes Turnaround-Management, Vermittlung zweisprachiger Interimsmanager, Kooperation mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Lohnbuchhaltern
  • Frühzeitige Nutzung der vielfältigen Präventionsverfahren für Unternehmen in Frankreich
  • Erarbeitung komplexer atypischer Verträge unter besonderem Augenmerk auf ihre „Insolvenzfestigkeit“
  • Vorbereitung und Konzeption von Distressed-M&A-Projekten / Prepack-Verfahren
  • Beratung und Begleitung bei Eröffnung von Insolvenzverfahren in Frankreich, Kommunikation mit Insolvenzgerichten und Verwaltern
  • Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen vor und während der Insolvenz
  • Verteidigung im Haftungsrechtsstreit
  • Überblick über Fristen, Akteure, Organe und des Ablaufs des Insolvenzverfahrens
  • Antizipation von interkulturellen Besonderheiten.

Ihre französische Tochtergesellschaft steht kurz vor der Zahlungsunfähigkeit?

Informationen rund um
das französische Insolvenzrecht

Tipps

Nutzen Sie frühzeitig vor der Zahlungsunfähigkeit die Verfahren des französischen Rechts zur Insolvenzprävention, um Verhandlungen mit wichtigen Geschäftspartnern und Banken auf eine hilfreiche rechtliche Grundlage zu stellen. Der Einstieg in präventive Verfahren ist in Frankreich niedrigschwellig möglich und führt nicht sofort zu einer negativen Publizität oder einem Autonomieverlust der Geschäftsführung. Das kann zudem das Haftungsrisiko reduzieren.

!  Conciliation & Mandat ad hoc

Vorinsolvenzliche Verfahren, die nicht im Handelsregister veröffentlich werden. Sie dienen der streng vertraulichen außergerichtlichen Einigung mit Geschäftspartnern und Gläubigern und können zur Vorbereitung eines Prepack-Unternehmensverkaufs dienen.
 

!  Procédure de sauvegarde

Dieses gerichtliche Verfahren ist einem deutschen Schutzschirmverfahren ähnlich und kann vor Auftreten einer Liquiditätslücke zur kurzfristigen Überbrückung unter Erarbeitung eines Sanierungsplans dienen.
 
Gut zu wissen

Strategische Fehler vermeiden

Das französische Insolvenzrecht unterscheidet sich in vielen Punkten von der Rechtslage in Deutschland. Es stellt deutsche Geschäftsführer:innen, Finanzabteilungen und Rechtsberater:innen deshalb vor besondere Herausforderungen, in einer ohnehin von vielen Faktoren bestimmten, komplexen Krisensituation.

Wir verknüpfen das nötige Insiderwissen im französischen Rechtssystem mit einer klaren Betrachtung der wirtschaftlichen Gesamtsituation Ihres Unternehmens.

Durch unser Netzwerk an Dienstleistern bringen wir operative Entlastung, wo Sie diese brauchen – von einer Neuordnung der französischen Buchhaltung über Interimsmanagement bis hin zur Findung von qualifiziertem neuem Personal über unsere deutsch-französischen Headhunter.

Auch die Sprachbarriere kann eine besondere Hürde darstellen. Die Anwälte von Qivive sprechen in deutsch-französischen Kontext immer die Muttersprache ihres Gesprächspartners, was in Stresssituationen sehr hilfreich ist.
 

Erfahrungsgemäß wiederkehrende Problemstellungen für Unternehmen in Frankreich können mit unserer Hilfe gezielt antizipiert und vermieden werden:
 

1
Haftungsrisiken des französischen Rechts insbesondere für die deutsche Muttergesellschaft und andere Gruppengesellschaften
:
 

  • In Frankreich kann nicht nur eine natürliche Person, sondern z. B. auch eine Mutter- oder Schwestergesellschaft als faktischer Geschäftsführer eingestuft werden, wenn sie das operative Geschäft der Tochter beherrschend lenkt oder wesentliche Entscheidungen vorgibt.
     
  • Kommt es zur Insolvenz, kann diese juristische Person dann wie ein Geschäftsführer für Pflichtverletzungen haften, und zwar weit unter der Schwelle der Existenzvernichtungshaftung im Sinne der Trihotel-Rechtsprechung des deutschen BGH.
     

2
Haftungsrisiken für satzungsmäßige und faktische Geschäftsführer
nach französischem Recht (Beispiele für mögliche Haftungstatbestände):
 

  • Übermäßige finanzielle Unterstützung der Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft
     
  • Umfangreiche Haftung für verbotene Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit („action en comblement du passif“).
     
  • Deliktshaftung für Geschäftsführungsfehler, z. B.: Fortführung eines strukturell defizitären Betriebs ohne Restrukturierungsplan, ungerechtfertigte plötzliche Fälligstellung von Gesellschafterdarlehen durch die Muttergesellschaft, unzulässige Bevorzugung einzelner Gläubiger bei der Begleichung von Schulden.


3
Ausweitung des Insolvenzverfahrens: Insgesamt bietet das französische Insolvenzrecht zahlreiche Möglichkeiten zum „piercing the corporate veil“: Bei atypischen Vermögensbeziehungen zwischen zwei Gesellschaften kann z. B. sogar das Insolvenzverfahren der einen Gesellschaft auf die andere ausgeweitet werden.
 

4
Insolvenzanfechtung
: Auch das Anfechtungsrecht funktioniert in Frankreich anders als in Deutschland. Insbesondere gelten andere Fristen. Zahlungen, die nicht dem ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb dienen, können aber auch in Frankreich unter bestimmten Voraussetzungen vom Insolvenzverwalter rückabgewickelt werden.

Anwendungsbeispiele
  • Berechnung von Trennungs- und Schließungskosten zur Prüfung der Machbarkeit einer Restrukturierung oder gütlichen Schließung eines unrentablen Unternehmens.
     
  • Antrag auf vertrauliches mandat ad hoc-Verfahren zur Findung eines Übernahmeinteressenten unter Schnüren eines interessanten Asset-Pakets für die Übernahme, bei fertigem Projekt Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Durchführung der Übernahme aus der Insolvenz („Prepack-Verfahren“).
     
  • Einleitung eines vertraulichen Conciliation-Verfahrens zur Neuverhandlung eines fälligen Bankkredits.
     
  • Sanierung eines Produktionsunternehmens in Frankreich durch Einsetzung eines Interimsgeschäftsführers, Einleitung eines redressement judiciaire-Verfahrens und Erarbeitung eines nachhaltigen Geschäftsmodells inklusive Verhandlungen mit Lieferanten, Kunden und Arbeitnehmervertretern.
     
  • Begleitung eines deutschen Mutterunternehmens bei der Restrukturierung einer französischen Tochtergesellschaft, einschließlich deutsch-französischer Vertragsgestaltung, Kommunikationsstrategie gegenüber Behörden und laufender gerichtlicher Abstimmung.
     
  • Gütliche frühzeitige Beilegung des Haftungsrechtsstreits gegen die deutsche Muttergesellschaft nach Insolvenz der französischen Tochter, durch gezielte Rechtsverteidigung gegenüber dem Insolvenzverwalter; Identifikation der Fälle, in denen die Haftungsklage ein weitgehend unbegründeter Versuch zur Aufbesserung der Masse ist.

Sie suchen eine Kanzlei, die Sie zu Haftungsrisiken berät?

Unsere erfahrenen Anwält:innen
für Insolvenzen in Frankreich

Auszeichnungen

Am liebsten erhalten wir positives Feedback direkt von unseren Mandant:innen – wir freuen uns aber auch über jede Auszeichnung unserer Arbeit in Rankings anerkannter Fachpublikationen in Deutschland und Frankreich (Kanzleimonitor, Décideurs etc.), wie zum Beispiel

2018 - 2025: 9 x hintereinander „Führende Kanzlei Europarecht & Internationales Recht – Kanzleimonitor
2022 - 2024: 2 x Gold (u. a. Handelsrecht), 2 x Silber (u. a. Arbitration), 8 x Bronze – Palmarès du Droit
2021 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Arbeitsrecht – Décideurs
2019 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Prozessrecht – Décideurs



Kanzleimonitor
Leaders League
Highly Recommended Labor
Palmares du Droit
Auszeichnungen
Kanzleimonitor
Leaders League
Highly Recommended Labor
Palmares du Droit
Telefon

Qivive Avocats & Rechtsanwälte 391 Bewertungen auf ProvenExpert.com