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Unternehmenskauf (M&A) in Frankreich

Unternehmenskauf (M&A) in Frankreich Firmenübernahme | Due Diligence | Asset- & Share-Deal

Wir begleiten Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum bei allen Fragen? im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen oder M&A-Projekten in Frankreich. Wir beraten Sie im Vorfeld einer Firmenübernahme (Asset- und Share-Deal), einer Fusion oder Verschmelzung, führen die Prüfungen durch (Due Diligence), fertigen die Verträge (LOI, NDA, SPA, APA) in zwei Sprachen an und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um den Unternehmenskauf.

Bei Bedarf vernetzen wir Sie mit Steuerberatern, die auch die finanzielle Due Diligence durchführen. Sollte Ihr Projekt zur Firmenübernahme noch in einem sehr frühen Stadium stehen, empfehlen wir Ihnen erfahrene M&A-Berater, die Ihnen zu erwerbende Zielunternehmen in Frankreich vermitteln können.

Unternehmenskauf in Frankreich

Unser Angebot bei
Unternehmenskäufen in Frankreich

  • Vollständige Steuerung des Unternehmenskaufs in beiden Sprachen
  • Durchführung der Due Diligence und Erstellung des Berichts in deutscher, französischer oder englischer Sprache
  • Vorbereitung sämtlicher Unterlagen zur Durchführung des Unternehmenskaufs (NDA, Letter of Intent, Vertraulichkeitsvereinbarung, SPA, APA, Gesellschaftervereinbarungen etc.)
  • Strategische Beratung in allen Stadien des Kaufs- oder Verkaufsprozesses
  • Unterstützung bei Joint-Venture oder Verschmelzungsprojekten

Sie suchen einen erfahrenen Rechtsanwalt für einen Unternehmenskauf in Frankreich?

Anwältin für einen Unternehmenskauf in Frankreich

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Informationen zu
Unternehmenskäufen (M&A) in Frankreich

Infos

Die wichtigsten Tipps zum Unternehmenskauf (M&A) in Frankreich

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Wie findet man Zielunternehmen in Frankreich?

Häufig kennen Unternehmen die zu übernehmenden Firmen in Frankreich schon aus einer gemeinsamen Zusammenarbeit oder aber weil es Wettbewerber sind. Wenn ein Unternehmen noch nicht genau weiß, welche Firma in Frankreich zum Verkauf steht, empfiehlt sich die Einschaltung von M&A-Beratern oder aber der Blick in einschlägige Internetplattformen. Weitergehende Informationen zur Suche von Unternehmen finden Sie in unserem Artikel zur Suche von Zielgesellschaften .

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Form eines Unternehmenskaufs in Frankreich

Der Unternehmenskauf in Frankreich ist nicht notariell zu beurkunden und erfolgt damit bis auf wenige Ausnahmen privatschriftlich. Die Firmenübernahme kann damit vollständig von unseren im M&A spezialisierten Anwälten durchgeführt werden.

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Besteuerung des Unternehmenskaufs in Frankreich

Ein Unternehmenskauf in Frankreich unterfällt der sog. Registrierungssteuer und ist damit beim Finanzamt anzumelden. Die vom Käufer zu zahlende Steuer variiert zwischen 0,1 % (SAS – französische AG) und 3 % (SARL – französische GmbH) des Kaufpreises. Besonderheiten gibt es bei Unternehmen mit einem im Wesentlichen aus Immobilien bestehenden Betriebsvermögen.

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Wie läuft der Unternehmenskauf in Frankreich ab?

Der Ablauf eines M&A-Projekts in Frankreich ist sehr ähnlich zu dem in Deutschland, mit dem Unterschied, dass am Ende des Prozesses keine notarielle Beglaubigung steht.

Die Etappen sind die Folgenden:

Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung / Absichtserklärung
2 Durchführung einer Prüfung der zu übernehmenden Firma (Due Diligence)
3 Fertigung eines Kaufs über die Anteilsübertragung (SPA)
4 Verhandlung des SPA
5 Signing
6 Erledigung der Closing-Bedingungen
7 Closing
8 Registrierung


Ergänzende Informationen zum Unternehmenskauf in Frankreich finden Sie auch in unserem Artikel zum Asset- und Share Deal in Frankreich .

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Verhandlung des Kaufpreises

Ein wesentlicher Aspekt im Rahmen eines Unternehmenskaufs ist, neben dem umfassenden Garantiekatalog, die Vereinbarung des Kaufpreises. Wie in Deutschland auch gibt es hier unterschiedliche Konzepte, vom Festpreis (mit Locked-Box) über die Kaufpreisanpassungsklausel mit einem Zwischenabschluss bis hin zu einem Earnout, bei dem der Verkäufer auch noch nach dem Verkauf am Erfolg des Unternehmens partizipieren kann.

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Welche Garantien sind in Frankreich üblich?

Die Due Diligence im Rahmen eines M&A-Projekts fördert die besonderen Risiken des zu übernehmenden Unternehmens zu Tage. Um die Risiken im Zusammenhang mit dem Unternehmenskauf noch weiter zu minimieren, kann man entweder den Kaufpreis minimieren (wenn man bestimmte Risiken im Rahmen des Audits schon entdeckt hat) oder aber verschieden Garantien oder Freistellungen vereinbaren.

In aller Regel umfasst der Garantiekatalog unter anderem folgende Bereiche:

  • Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse
  • Jahresabschlüsse / Bilanzierung
  • Gewerbliche Schutzrechte / Lizenzen
  • Personal
  • Rechtsstreitigkeiten
  • Vertragsverhältnisse
  • Steuern 
  • Umwelt
  • Datenschutz
  • Compliance / ESG
Besonderheiten

Welche sonstigen Besonderheiten gibt es bei Unternehmenskäufen in Frankreich?

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Vorkaufsrecht der Mitarbeiter des Zielunternehmens

Eine Besonderheit des französischen Unternehmenskaufs ist der Umstand, dass der Verkäufer seinen Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen den Kauf des Unternehmens vorab anbieten muss. Dies führt in einigen M&A-Projekten zu Verzögerungen und sollte mit ausreichendem Vorlauf geplant werden.

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Sonderregelungen beim Asset-Deal (fonds de commerce)

Der Asset-Deal in Frankreich wird häufig als ein Kauf des „Geschäftsbetriebs“ (sog. cession de fonds de commerce) bezeichnet. Anders als in Deutschland kennt das französische Recht den sog. Geschäftsbetrieb als eigenständiges Rechtsgebilde mit eigenen Regeln, die insbesondere auch beim Erwerb von Assets zu beachten sind, auch und vor allem zum Schutz der Gläubiger des Zielunternehmens.

Weiterführende Informationen zum Asset-Deal in Frankreich finden Sie hier.
 

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Sie benötigen juristische Beratung für einen Unternehmenskauf (M&A) in Frankreich?

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Wie unterstützt Sie Qivive
bei Unternehmenskäufen in Frankreich?

Unsere Anwälte sind spezialisiert auf die Beratung im Rahmen von Unternehmenskäufen und M&A-Projekten in Frankreich. Die Größe unserer Teams ermöglicht es uns, auch große Prüfungen rasch umzusetzen. Dank der Zweisprachigkeit unserer deutsch-französischen Anwälte liefern wir bei Bedarf alle Arbeitsunterlagen (insbesondere Verträge) auf Deutsch und Französisch. Selbstverständlich können wir den gesamten Unternehmenskauf auch auf Englisch begleiten.

Ihre Vorteile

Aufgrund unserer Erfahrung im Unternehmenskauf (M&A) sind wir in der Lage, Ihnen innerhalb kürzester Fristen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Wir kennen die Unterschiede und Risiken von Unternehmenskäufen in Frankreich und begleiten Sie rechtssicher und erfolgreich durch Ihr gesamtes M&A-Projekt.

Unsere Kompetenzen
im Bereich Unternehmenskäufe in Frankreich

Expertise
  • Großes Team an erfahrenen Gesellschafts- Arbeits-, Vertrags- und Steuerrechtler:innen

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich M&A

  • Mehrfach von deutschen Unternehmensjuristen zur führenden deutsch-französischen Anwaltskanzlei für französisches Recht gewählt

  • Begleitung von mehreren grenzüberschreitenden Akquisitionen pro Jahr (Small und Midcap)

  • Regelmäßige Beratung und Umsetzung von Unternehmenszusammenschlüssen

Unsere neuesten Fälle
im Bereich Unternehmenskäufe in Frankreich

Mandate
  • Weltweit führender Anbieter von Technologien und Leistungen für die internationale Tabakindustrie | Begleitung beim Kauf einer französischen Tochtergesellschaft
     
  • Renommiertes Private-Equity-Unternehmen | Begleitung beim Kauf einer französischen Tochtergesellschaft
     
  • Weltweit führendes Software-Unternehmen im Gesundheitswesen | Beratung bei Erwerb, Restrukturierung und Umwandlung verschiedener französischer Tochtergesellschaften
     
  • Weltweiter Hersteller und Entwickler professionellen Werkzeugs | Grenzüberschreitende Fusion der deutschen Tochtergesellschaft mit einer französischen Konzerngesellschaft
     
  • Internationales Versicherungsunternehmen | Grenzüberschreitende Verschmelzung von Deutschland nach Frankreich
     
  • Europäischer Markführer in Frankreich im Bereich Affinity | Begleitung und Beratung beim Erwerb eines Wettbewerbers nebst Gestaltung eines Joint-Venture

Sind Sie auf der Suche nach einer Kanzlei, die Sie bei einem Unternehmenskauf oder einer Fusion in Frankreich unterstützt?

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Unsere erfahrenen Anwält:innen
für M&A-Projekte in Frankreich

Auszeichnungen

Am liebsten erhalten wir positives Feedback direkt von unseren Mandant:innen – wir freuen uns aber auch über jede Auszeichnung unserer Arbeit in Rankings anerkannter Fachpublikationen in Deutschland und Frankreich (Kanzleimonitor, Décideurs etc.), wie zum Beispiel

2018 - 2024: 8 x hintereinander „Führende Kanzlei Europarecht & Internationales Recht – Kanzleimonitor
2022 - 2024: 2 x Gold (u. a. Handelsrecht), 2 x Silber (u. a. Arbitration), 8 x Bronze – Palmarès du Droit
2021 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Arbeitsrecht – Décideurs
2019 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Prozessrecht – Décideurs
2014 - 2020: 5x hintereinander „Top 10 in West-Europa“ – Kanzleimonitor



Kanzleimonitor 2020/2021
Leaders League 2020
Highly Recommended Labor
Palmares du Droit
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