Wettbewerbsrecht in Frankreich
Unlauterer Wettbewerb | Werberecht | Verbot unlauterer Geschäftspraktiken
In Frankreich gelten im Lauterkeits- und Werberecht teils strengere Regelungen als in Deutschland. Für Unternehmen, die zum Beispiel einen Markteintritt in Frankreich beabsichtigen, ist es daher unerlässlich, ihre Geschäftsmodelle, Marketingmaßnahmen und Vertriebspraktiken im Vorfeld zu prüfen und an die französischen Vorschriften anzupassen. Dies gilt allerdings auch bei der Online-Kommunikation, bei Preisaktionen oder beim Umgang mit Wettbewerbern und Kunden.
Qivive berät Sie umfassend im französischen Wettbewerbsrecht – sowohl im Vorfeld bei der Gestaltung Ihrer Werbemaßnahmen als auch im Konfliktfall, wenn Sie sich gegen unlautere Angriffe von Wettbewerbern verteidigen müssen oder wenn Sie selbst gegen unzulässige Wettbewerbspraktiken vorgehen möchten.
Unlauterer Wettbewerb
- Risikoanalyse
- Prävention
- Durchsetzung von Ansprüchen
Unlauterer Wettbewerb
Werberecht
- Preisangaben
- Rabattaktionen
- Werbevorgaben
Werberecht
Unlautere Geschäftspraktiken
- Verträge prüfen
- Vertragsklauseln gestalten
- Beendigung von Geschäftsbeziehungen
Unlautere Geschäftspraktiken
- Verträge prüfen
- Vertragsklauseln gestalten
- Beendigung von Geschäftsbeziehungen
Unsere Leistungen im
französischen Wettbewerbsrecht
- Rechtliche Prüfung und Absicherung von Werbekampagnen, Produktpräsentationen, Rabatten und Preisaktionen
- Beratung zu Informationspflichten, Transparenz und Kundenschutz im Online-Handel
- Rechtssichere Gestaltung von AGB sowie der Geschäfts- und Verkaufsprozesse nach französischem Recht
- Abwehr unlauterer Handlungen durch Wettbewerber (z. B. Abwerbung, Rufschädigung, Irreführung, Nachahmung)
- Unterstützung bei Abmahnungen, gerichtlichen Eil- und Hauptverfahren und Klagen auf Unterlassung oder Schadensersatz
Sie suchen eine Kanzlei, die Ihre Werbekampagnen und Preisaktionen prüft?
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Informationen zum
Wettbewerbsrecht in Frankreich
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Unlauterer Wettbewerb
Das französische Lauterkeitsrecht (droit de la concurrence déloyale) schützt Geschäftsakteure vor unzulässigen Handlungen von Konkurrenten. Typische Streitfelder sind:
- Rufschädigung (dénigrement)
- Verwechslungsgefahr durch Nachahmung (confusion)
- Parasitismus (parasitisme)
- Störung der Betriebsorganisation eines Wettbewerbers (désorganisation), z. B. durch Mitarbeiter- oder Kundenabwerbung
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Verbot unlauterer Geschäftspraktiken
Neben dem klassischen Lauterkeitsrecht existieren im französischen Wirtschaftsrecht gesonderte Verbote sog. pratiques restrictives de concurrence – also wettbewerbsbeschränkende oder marktmissbräuchliche Geschäftspraktiken. Im Fokus steht hier der Artikel L442-1 des französischen Handelsgesetzbuchs, der für viele deutsch-französische Geschäftsbeziehungen von zentraler Bedeutung ist.
Nach diesem Artikel zählen unter anderem folgende Verhalten als Verstöße:
- Brutaler Abbruch gefestigter Geschäftsbeziehungen (rupture brutale de relations commerciales établies)
- Erlangung ungerechtfertigter oder unverhältnismäßiger Vorteile (avantages injustifiés ou disproportionnés)
- Erzwingen einseitiger, nachteiliger Vertragsklauseln, die zu einem signifikanten Ungleichgewicht führen (déséquilibre significatif)
Verstöße können zu hohen Geldbußen, Schadensersatz und Unterlassungsanordnungen führen.
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Werberecht, Preisangaben und Sonderaktionen
Preisangaben und Rabattaktionen
In Frankreich müssen Preise für alle Produkte und Dienstleistungen – ob im stationären Handel oder online – deutlich, in Euro und immer einschließlich Mehrwertsteuer angegeben werden. Die Angaben müssen für Verbraucher leicht verständlich und vollständig sein; versteckte Kosten sind unzulässig.
Rabattaktionen sind nur dann zulässig, wenn der sog. Referenzpreis, der für mindestens 30 Tage vor der Aktion galt, klar angegeben wird. Seit Juli 2024 besteht zudem die Pflicht, jede Veränderung der Füllmenge bei gleichbleibendem oder steigendem Preis („réduflation“ / „shrinkflation“) deutlich und gut sichtbar zu kennzeichnen.
Werbevorgaben
Werbemaßnahmen unterliegen in Frankreich strengen Transparenz- und Wahrheitspflichten. Aussagen müssen klar, belegbar und für Verbraucher leicht nachvollziehbar sein. Irreführende Informationen – etwa zu Preisen, Eigenschaften, Herkunft oder Umweltaspekten eines Produkts – sind ausdrücklich verboten. Für bestimmte Werbeformen, wie das Influencer-Marketing oder vergleichende Werbung, gelten zusätzliche Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten, um eine Täuschung der Verbraucher auszuschließen.
Verstöße gegen diese gesetzlichen Vorgaben werden rigoros verfolgt und können erhebliche Sanktionen sowie Imageschäden nach sich ziehen.
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Wie begleitet Sie Qivive
im französischen Wettbewerbsrecht?
Wir beraten Sie sowohl präventiv – etwa bei der Planung und Umsetzung von Werbeaktionen, beim Markteintritt in Frankreich oder bei der Vertragsgestaltung im Online-Handel – als auch im Konfliktfall, indem wir Ihre Ansprüche konsequent durchsetzen oder Sie gegen unbegründete Vorwürfe verteidigen, sowohl außergerichtlich als auch vor französischen Gerichten. Unser Ziel ist es stets, Ihnen die praktischen Besonderheiten des französischen Wettbewerbsrechts zu vermitteln und Sie dabei zu unterstützen, Sanktionen, Imageschäden sowie kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Unsere zweisprachigen Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Wettbewerbs- und Verbraucherrecht – auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und internationalen Kampagnen.
Sie suchen eine Kanzlei, die Ihre Ansprüche durchsetzt oder Sie gegen unbegründete Vorwürfe verteidigt?
- Spezialisierte Expertise im französischen Wettbewerbsrecht
- Praxisorientierte Lösungen für Werbung, Vertrieb und Online-Kommunikation
- Zweisprachige Beratung durch ein erfahrenes deutsch-französisches Team
- Verteidigung und Anspruchsdurchsetzung im Falle unlauterer Angriffe oder der Beendigung der Zusammenarbeit mit französischen Geschäftspartnern (rupture brutale)