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Unlautere Geschäftspraktiken in Frankreich

Unlautere Geschäftspraktiken in Frankreich Unverhältnismäßige Vorteile | Signifikantes Ungleichgewicht

Bereits scheinbar „unfaire“ Geschäftspraktiken können im französischen Wirtschaftsrecht unabhängig von einer markteinschränkenden Wirkung geahndet werden. Insbesondere im B2B-Bereich gelten unternehmerische Beziehungen in Frankreich als besonders schutzwürdig – Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum stehen hier vor komplexen und haftungsintensiven Regelungen.

Die sogenannten wettbewerbseinschränkenden Geschäftspraktiken (pratiques restrictives de concurrence) nach den Artikeln L442-1 ff. des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) gehören zu den wichtigsten Regelungen für Unternehmen, die mit Geschäftspartnern in Frankreich zusammenarbeiten. Ferner ist im französischen Rechtssystem nicht nur der Partner der vertraglichen Beziehung geschützt, sondern auch Dritte, die mittelbar betroffen sind. Die Sanktionen reichen von Schadensersatz über die Nichtigerklärung einzelner Klauseln bis zur gesamten Vertragsaufhebung.  Für deutsche Unternehmen, die auf dem französischen Markt aktiv sind, ist die Kenntnis und präventive Berücksichtigung dieser Regeln elementar, da neben der zivilrechtlichen Haftung auch Reputationsrisiken bestehen.

Wirtschaftskanzlei für unlauteren Wettbewerb in Frankreich
Unsere Leistungen
  • Beratung und Prüfung von Geschäftsverträgen hinsichtlich unverhältnismäßiger oder unbegründeter Vorteile
  • Prüfung und Gestaltung von Vertragsklauseln zum Schutz vor einem erheblichen Ungleichgewicht der Parteien
  • Rechtliche Begleitung bei der Beendigung von Geschäftsbeziehungen: Gestaltung und Prüfung der angemessenen Kündigungsfrist, Verhandlungsführung, Streitbeilegung und Risikoprävention

Sie suchen eine Kanzlei, die Ihre Vertragsklauseln prüft und rechtssicher gestaltet?

Informationen zu
unlauteren Geschäftspraktiken in Frankreich

Gut zu wissen

Was versteht Frankreich unter unlauteren Geschäftspraktiken?

Insbesondere drei besonders häufig streitbehaftete Geschäftspraktiken stehen im Fokus: Der brutale Abbruch von gefestigten Geschäftsbeziehungen, die Erlangung ungerechtfertigter oder unverhältnismäßiger Vorteile und das signifikante Ungleichgewicht.
 

1
Der brutale Abbruch einer gefestigten Geschäftsbeziehung (rupture brutale de relations commerciales établies)

 

Die Beendigung einer etablierten Geschäftsbeziehung gilt als abrupt, wenn keine angemessene Kündigungsfrist eingehalten wird, deren Länge insbesondere von der Dauer der Geschäftsbeziehung abhängt. Eine etablierte Geschäftsbeziehung kann selbst bei regelmäßigen Aufträgen ohne Rahmenvertrag bestehen. Wird eine solche Beziehung ohne angemessene Ankündigungsfrist beendet oder das Auftragsvolumen plötzlich stark reduziert, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Der Schaden besteht in der Bruttomarge, die während der angemessenen Kündigungsfrist, die nicht eingehalten wurde, zu erwarten gewesen wäre. Bei der Kündigungsfrist ist pro Geschäftsjahr der Zusammenarbeit mindestens ein Monat Kündigungsfrist empfehlenswert (bei Einhaltung einer 18-monatigen Frist entfällt das Haftungsrisiko).

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend in allen Fragen der Planung, Durchführung und Verteidigung bei Beendigungen von Geschäftsbeziehungen und unterstützt Sie bei der Gestaltung von Verträgen sowie im Streitfall – auch vor französischen Gerichten.
 

2
Erlangung ungerechtfertigter oder unverhältnismäßiger Vorteile (avantages injustifiés ou disproportionnés):

Im französischen Handelsrecht (Artikel L 442-1, I-1° Code de commerce) ist es strikt verboten, von Geschäftspartnern Vorteile zu verlangen oder zu erhalten, die keiner angemessenen Gegenleistung entsprechen oder im deutlichen Missverhältnis zur erbrachten Gegenleistung stehen. Dies betrifft alle Akteure aus Produktion, Vertrieb oder Dienstleistungen, unabhängig von der Art des Vorteils (z.B. Preisnachlässe, Pauschalvergütungen). Beispiele für illegale Praktiken:

  • Überhöhte Vergütungen ohne klaren wirtschaftlichen Wert (z.B. für Kooperationsdienstleistungen)
  • Preisnachlässe oder sonstige Vorteile ohne tatsächliche Leistung
  • Rückwirkende Vorteile oder Nachverhandlungen von Konditionen.

Diese Praxis kann auch Konsequenzen wie Schadensersatz, Rückabwicklung der Vorteile oder Nichtigkeit der unzulässigen Klausel zur Folge haben.

Unsere Anwälte analysieren bestehende und geplante Vertragswerke auf Risiken dieser Art, entwickeln Präventionsstrategien und unterstützen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder der Verteidigung gegen Ansprüche aus Art. L442-1 I, 1° Code de commerce.
 

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Signifikantes Ungleichgewicht (déséquilibre significatif)

Das französische Handelsrecht verbietet es weiterhin Unternehmen, ihren Geschäftspartnern Verpflichtungen aufzuerlegen, die ein erhebliches Ungleichgewicht der Rechte und Pflichten verursachen – etwa einseitige Kündigungsrechte, weitreichende Haftungsausschlüsse, einseitige Preisanpassungsklauseln oder übermäßige Investitionspflichten. Werden solche Klauseln oder Praktiken festgestellt, drohen u. a. Schadenersatz und Nichtigkeit des Vertrags.

Die Prüfung auf ein signifikantes Ungleichgewicht verlangt eine sorgfältige Analyse sowohl der vertraglichen als auch der wirtschaftlichen Situation beider Partner: Die Rechtsprechung nimmt eine Gesamtbetrachtung des Vertrags vor, denn das durch eine Klausel verursachte Ungleichgewicht kann durch andere Klauseln ausgeglichen werden. Wesentlich ist: Die Regelung greift nur dann, wenn eine Partei keine echte Verhandlungsmacht hat. Unternehmen sollten nachweisen können, dass kritische Klauseln tatsächlich verhandelt wurden.

Compliance

Typische Sanktionen unlauterer Geschäftspraktiken

 

  • Zivilrechtliche Sanktionen (u. a. Schadensersatz, Rückabwicklung der Vorteile oder Nichtigkeit des Vertrags oder bestimmter Klauseln)
     
  • Verwaltungsrechtliche Sanktionen (einschließlich Geldbußen bei systematischen oder schwerwiegenden Verstößen)
     
  • Reputationsrisiken (negative Auswirkungen auf Image und Geschäftsbeziehungen)


Diese Entwicklungen machen eine vorausschauende Vertragsgestaltung und proaktive Compliance zu einem Muss für Unternehmen, die nachhaltige Geschäftsbeziehungen in Frankreich führen wollen.

Wie unterstützt Sie Qivive
beim Schutz gegen unlautere Geschäftspraktiken?

Warum Qivive
  • Risikoanalyse & Prävention: Wir analysieren Ihre aktuelle Vertragssituation im Hinblick auf die Vorschriften zu wettbewerbsbeschränkenden Geschäftspraktiken und identifizieren individuelle Risikofaktoren für Ihr Frankreich-Geschäft.
     
  • Checklisten & Vertragsgestaltung: Sie erhalten von uns eine maßgeschneiderte Checkliste zur Erfassung relevanter Vertragsinhalte und Geschäftsparameter. Wir entwerfen individuelle, praxisnahe Vertragslösungen und prüfen bestehende Vereinbarungen auf kritische Klauseln.
     
  • Vertragsauflösung & Haftungsvermeidung: Bei geplanten Vertragsbeendigungen beraten wir Sie zur optimalen Vorgehensweise, richten den Fokus auf Haftungsvermeidung und achten auf die korrekte Einhaltung französischer Kündigungsfristen.
     
  • Konfliktmanagement & Prozessvertretung: Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen vor französischen Gerichten, führen Verhandlungen und unterstützen bei der Beweissicherung sowie der Dokumentation Ihrer Geschäftsbeziehungen.

Sie suchen eine Kanzlei, die Sie bei der Beendigung einer Geschäftsbeziehung in Frankreich rechtlich begleitet?

Praxisbeispiele
  • Sie möchten sich von Ihrem französischen Geschäftspartner trennen. Die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist könnte nicht ausreichen, um Schadensersatzforderungen gemäß dem brutalen Abbruch von gefestigten Geschäftsbeziehungen zu vermeiden.
     
  • Sie möchten mit einem französischen Lieferanten Preisnachlässe vereinbaren. Es müsste sichergestellt werden, dass Sie dadurch keine ungerechtfertigten oder unverhältnismäßigen Vorteile erhalten.
     
  • Sie beabsichtigen, einen Rahmenvertrag mit einseitiger Kündigungsmöglichkeit, sehr langen Zahlungsfristen oder pauschalen Haftungsausschlüssen abzuschließen. Der Vertrag sollte auf signifikantes Ungleichgewicht geprüft werden.
Ihre Vorteile
  • Fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung im französischen Wettbewerbsrecht.  
  • Individuelle Präventionsstrategien: Wir passen Präventionsmaßnahmen maßgeschneidert an Ihr Unternehmensprofil und die branchenspezifischen Risiken an.  
  • Effizienter Konfliktlösung: Rasche, länderübergreifende und zweisprachige Unterstützung – sowohl in Präventionsfragen als auch bei akuten Streitigkeiten.  
  • Starke Prozessvertretung: Im Falle eines Konflikts setzen wir Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Beseitigung unlauterer Geschäftspraktiken zielgerichtet und zweisprachig durch.  
  • Vertiefte Branchenkenntnis: Fundiertes Verständnis für die Gepflogenheiten und rechtlichen Anforderungen des französischen Markts erhöht Ihre Rechtssicherheit deutlich.


Unsere Mandant:innen schätzen besonders, dass wir nicht nur auf die Lösung akuter Fälle, sondern schwerpunktmäßig auf nachhaltige, präventionsorientierte Strategien setzen. Dadurch reduzieren Sie Rechtsunsicherheiten und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.  

Unsere erfahrenen Anwält:innen
für Wettbewerbsrecht in Frankreich

Auszeichnungen

Am liebsten erhalten wir positives Feedback direkt von unseren Mandant:innen – wir freuen uns aber auch über jede Auszeichnung unserer Arbeit in Rankings anerkannter Fachpublikationen in Deutschland und Frankreich (Kanzleimonitor, Décideurs etc.), wie zum Beispiel

2018 - 2025: 9 x hintereinander „Führende Kanzlei Europarecht & Internationales Recht – Kanzleimonitor
2022 - 2024: 2 x Gold (u. a. Handelsrecht), 2 x Silber (u. a. Arbitration), 8 x Bronze – Palmarès du Droit
2021 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Arbeitsrecht – Décideurs
2019 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Prozessrecht – Décideurs



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