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Werberecht in Frankreich

Werberecht in Frankreich Transparenzpflichten | Rabattaktionen | Verbot irreführender Werbung

Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum, die in Frankreich tätig sind, stehen im Bereich Werberecht, Preisangaben und Sonderaktionen vor zahlreichen, spezifisch für Frankreich geltenden rechtlichen Anforderungen. Schon kleine Fehler können die Aufmerksamkeit der französischen Verbraucherschutzbehörden (DGCCRF) wecken und erhebliche Sanktionen nach sich ziehen – von Unterlassungsanordnungen bis hin zu Geldbußen über gravierende Imageschäden.

Eine professionelle Unterstützung durch spezialisierte Anwälte ist dabei unerlässlich, um sämtliche Vorgaben im Blick zu behalten, Risiken zu minimieren und einen rechtssicheren Marktauftritt zu gewährleisten.

Wirtschaftskanzlei für unlauteren Wettbewerb in Frankreich
Unsere Leistungen
  • Rechtliche Überprüfung und Optimierung von Preisangaben sowie Prüfung auf Einhaltung der Transparenzpflichten
  • Gestaltung und rechtliche Beratung bei Rabattaktionen, Sonderangeboten und streng reglementierten Verkaufspraktiken wie „réduflation“ (shrinkflation)
  • Rechtliche Beratung und Prüfung von Werbemaßnahmen, Print-/Fernsehkampagnen, Online-Marketing und Influencer-Aktivitäten, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (z.B. Gesundheitshinweise) sowie der Richtlinien und Best Practices (déontologie publicitaire) der französischen Branchenverbände (ARPP)
  • Beratung im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen das französische Sprachschutzgesetz (Loi Toubon)
  • Unterstützung bei der rechtssicheren Umsetzung von Sonderaktionen im Online-Handel und im stationären Handel, insbesondere im Hinblick auf Saisonschlussverkäufe, Räumungsverkäufe etc.
  • Beratung zu vergleichender Werbung und bei der korrekten Gestaltung von Pflichtangaben
  • Begleitung bei behördlichen Verfahren über die Einhaltung von Pflichtangaben und weiteren Vorschriften des Verbraucherschutzes

Sie suchen eine Kanzlei, die Sie im französischen Werberecht berät?

Informationen zum
Werberecht in Frankreich

Gut zu wissen

Preisangaben und Transparenzpflichten in Frankreich

Nach französischem Recht müssen Preise in Euro und immer inklusive Mehrwertsteuer (toutes taxes comprises, kurz: TTC) angegeben werden. Dies gilt sowohl für den Verkauf im Ladengeschäft als auch über den Online-Handel. Die Preisgestaltung muss für den Kunden stets nachvollziehbar, klar und gut sichtbar sein. Es dürfen keine versteckten Zusatzkosten bestehen. Besonders relevant ist dies für Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen digital oder stationär auf dem französischen Markt anbieten, denn die zuständigen Behörden kontrollieren auch ausländische Anbieter.

Bei Dienstleistungen ist es erforderlich, bereits vor Vertragsabschluss klare Preisinformationen – etwa über Preislisten an den Verkaufsstellen oder im Rahmen des Online-Angebots – bereitzustellen. Die gesetzlichen Anforderungen gelten dabei für sämtliche Produktkategorien und Dienstleistungen, so dass Unternehmen verpflichtet sind, alle Endpreise deutlich und verständlich zu kennzeichnen.

Transparenzpflichten umfassen außerdem, dass bei Online-Angeboten auch sämtliche Zusatzkosten (wie Versand oder Bearbeitungsgebühren) unmissverständlich ausgewiesen werden müssen. Die französischen Behörden bestrafen rigoros unklare oder fehlende Preisangaben und Verstöße werden mit empfindlichen Sanktionen geahndet.
 

Rabattaktionen, Sonderpreise und „Réduflation

Rabattaktionen und Sonderpreise unterliegen auch in Frankreich strengen gesetzlichen Vorgaben. Reduzierte Preise dürfen nur in Kombination mit der Angabe des vor der Aktion gültigen Referenzpreises beworben werden. Dieser Referenzpreis muss nachweislich mindestens 30 Tage vor Beginn der Aktion für das jeweilige Produkt oder die Dienstleistung tatsächlich angewendet worden sein. Die Verwendung überhöhter Streichpreise (sog. „Mondpreise“) ist also auch in Frankreich verboten.

Mit dem seit Juli 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung der réduflation“ (shrinkflation) ist es in Frankreich vorgeschrieben, dass jede Änderung der Füllmenge, bei gleichbleibendem oder steigendem Preis, für den Verbraucher klar und deutlich gekennzeichnet werden muss. Dies betrifft vor allem die Konsumgüter- und Lebensmittelbranche. Unternehmen sind verpflichtet, jede Veränderung – sei es absolut oder prozentual – direkt am Produkt, auf der Verpackung oder im Ladengeschäft zu kommunizieren. Ein Verstoß gegen diese Informationspflicht kann nicht nur behördliche Sanktionen, sondern auch Abmahnungen durch Wettbewerber nach sich ziehen.

Verbraucherinformationen bezüglich "Shrinkflation" in Frankreich
 

Werbevorgaben, Transparenz und Verbot irreführender Werbung

Das französische Recht stellt hohe Anforderungen an die Transparenz und Zulässigkeit jeglicher Werbemaßnahmen, insbesondere wenn diese an Verbraucher gerichtet sind. Grundsätzlich verboten sind irreführende Aussagen – ganz gleich, ob diese Preis-, Leistungs-, Herkunfts- oder Umweltaussagen betrifft. Jede Werbebehauptung muss wahr, objektiv belegbar, konkret und nachprüfbar sein. Vergleichende Werbung ist grundsätzlich erlaubt, sie muss aber objektiv und nachvollziehbar bleiben und darf nicht zu einer Täuschung der Verbraucher führen.

Besonderheiten gelten zudem im Bereich Influencer-Marketing sowie für Gesundheits-, Lebensmittel- und Umweltwerbung. Hier sind oftmals zusätzliche branchenspezifische Transparenz- und Kennzeichnungspflichten zu beachten. Insbesondere im Online-Handel und bei Social-Media-Kampagnen ist eine genaue rechtliche Prüfung ratsam, um Abmahnungen oder Sanktionen vorzubeugen.

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Wie unterstützt Sie Qivive
im französischen Preis- und Werberecht?

Warum Qivive

Bei Qivive begleiten Sie zweisprachige Expertinnen und Experten, die über langjährige Erfahrung im französischen Preis- und Werberecht verfügen und Ihre Werbe- und Verkaufsaktivitäten in Frankreich nicht nur juristisch prüfen, sondern auch praxisnah an die dortigen Erwartungen und kulturellen Besonderheiten anpassen.

Wir nehmen zunächst Ihre geplanten Werbemaßnahmen, Preislisten und Sonderaktionen genau unter die Lupe, analysieren deren Vereinbarkeit mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben in Frankreich und erarbeiten individuelle Handlungsempfehlungen.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir rechtskonforme und zugleich wirtschaftlich sinnvolle Strategien für Preiskommunikation, Rabattaktionen und Werbung, stets auf Ihre Branche, Ihre Zielgruppe und Ihr Vertriebskonzept zugeschnitten. Im Rahmen eines strukturierten Prozesses erheben wir alle notwendigen Informationen zu Ihren Angeboten, prüfen relevante Dokumente und entwerfen rechtssichere Kommunikationsmittel – von Online-Präsentationen über Flyer bis hin zu komplexen Aktionskampagnen.

Im Streitfall stehen wir Ihnen in der Kommunikation mit den französischen Aufsichtsbehörden (DGCCRF) sowie in gerichtlichen Auseinandersetzungen kompetent zur Seite. Auch bei kurzfristigen Überprüfungen (z. B. vor einem Verkaufsstart) oder der Anpassung bestehender Werbe- und Preismodelle können Sie auf unsere schnelle und praxisorientierte Unterstützung zählen.

Sie möchten Ihre geplanten Maßnahmen auf Vereinbarkeit mit dem französische Werberecht prüfen lassen?

Praxisbeispiele
  • Online-Handel: Sie planen Rabattaktionen oder Preisvergleiche? Wir sorgen dafür, dass Sie sowohl die 30-Tages-Referenzpreisregelung als auch die Transparenzpflichten rechtskonform umsetzen.
     
  • Saisonale Werbekampagnen & Sonderverkäufe: Wir überprüfen die Konformität Ihrer Preiswerbung für französische „soldes“ und sichern die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben.
     
  • Print- und Direktwerbung: Sie möchten mit Flyern oder Katalogaktionen neue Kunden gewinnen? Wir analysieren Ihre Werbematerialien und stellen sicher, dass Sie allen Preis- und Werbevorgaben gerecht werden.

Unsere erfahrenen Anwält:innen
für Werberecht in Frankreich

Auszeichnungen

Am liebsten erhalten wir positives Feedback direkt von unseren Mandant:innen – wir freuen uns aber auch über jede Auszeichnung unserer Arbeit in Rankings anerkannter Fachpublikationen in Deutschland und Frankreich (Kanzleimonitor, Décideurs etc.), wie zum Beispiel

2018 - 2025: 9 x hintereinander „Führende Kanzlei Europarecht & Internationales Recht – Kanzleimonitor
2022 - 2024: 2 x Gold (u. a. Handelsrecht), 2 x Silber (u. a. Arbitration), 8 x Bronze – Palmarès du Droit
2021 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Arbeitsrecht – Décideurs
2019 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Prozessrecht – Décideurs



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