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Unlauterer Wettbewerb in Frankreich

Unlauterer Wettbewerb in Frankreich Risikoanalyse | Prävention | Durchsetzung von Ansprüchen

Wirtschaftskanzlei für unlauteren Wettbewerb in Frankreich
Unsere Leistungen
  • Risikoanalyse und Präventionsberatung zur Identifikation von Schwachstellen in Vertrieb, Marketing und Mitarbeiterbindung
  • Rechtliche Prüfung und Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den französischen Markt
  • Überprüfung von Werbematerialien, Online-Auftritten und Vertriebskonzepten auf unlautere Elemente
  • Vertretung bei der Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit unlauteren Wettbewerbshandlungen
  • Begleitung im Streitfall, etwa bei der Beweissicherung, Verhandlung mit der Gegenseite und Vertretung vor französischen Gerichten

Sie suchen Unterstützung beim Schutz vor unlauterem Wettbewerb in Frankreich?

Informationen zu
unlauterem Wettbewerb in Frankreich

Gut zu wissen

Was versteht Frankreich unter unlauterem Wettbewerb?

Das französische Lauterkeitsrecht ist ein zentrales Element für Unternehmen, die auf dem französischen Markt tätig sind oder mit französischen Partnern zusammenarbeiten. Es schützt den fairen Wettbewerb, indem es Handlungen verbietet, die gegen die Grundsätze von Fairness sowie Treu und Glauben im Wirtschaftsleben verstoßen und die Interessen von Wettbewerbern oder sonstigen Marktteilnehmern beeinträchtigen. Typische Fallgruppen sind:

 

  • Rufschädigung (dénigrement)

    Darunter versteht man das absichtliche Herabsetzen des Unternehmens eines Wettbewerbers, dessen Produkte oder Dienstleistungen, selbst wenn diese Äußerungen tatsächlich teilweise wahr sein sollten. Wesentlich ist, ob das Ansehen oder die Geschäftsbeziehung des Konkurrenten spürbar beeinträchtigt wird.
     
  • Verwechslungsgefahr durch Nachahmung (confusion)

    Ebenso verboten ist es, irreführende Firmennamen, Logos oder Produktkonzepte zu verwenden, die zu einer Verwechslungsgefahr mit etablierten Marktteilnehmern führen. Schon geringfügige Ähnlichkeiten können zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen, wenn belegt werden kann, dass eine Verwechslungsgefahr beabsichtigt war.
     
  • Parasitismus (parasitisme)

    Unabhängig davon, ob eine Verwechslungsgefahr nachgewiesen ist, kann ein Unternehmen, welches bewusst im Gefolge eines Konkurrenten handelt und dessen Investitionen, Anstrengungen oder Ruf unberechtigt und ohne eigenen Aufwand für eigene Zwecke nutzt, wegen Parasitismus verklagt werden. Tatsächlich ermöglichen diese Handlungen dem Handelnden ungerechtfertigte Einsparungen auf Kosten des Mitbewerbers.
     
  • Störung der Betriebsorganisation eines Wettbewerbers (désorganisation), z. B. durch Mitarbeiter- oder Kundenabwerbung

    Werden gezielt Kunden oder Schlüsselpersonal eines Wettbewerbers abgeworben, häufig unter rechtswidriger Nutzung von Geschäftsgeheimnissen oder sensiblen Daten, so kann dies ein Fall von Störung der Betriebsorganisation sein. Französische Gerichte legen dabei großen Wert auf systematische und strukturierte Vorgehensweisen.
Lauterkeitsrecht

Informationen zum Lauterkeitsrecht in Frankreich

Das französische Lauterkeitsrecht (droit de la concurrence déloyale) ist im französischen Zivilgesetzbuch verankert und bildet ein eigenständiges zivilrechtliches Schutzsystem. Es basiert im Wesentlichen auf den Artikeln 1240 und 1241 Code civil und richtet sich nach dem Deliktsrecht. Damit verfolgt es das Ziel, geschäftliche Akteure vor unrechtmäßigen Handlungen von Wettbewerbern zu schützen und ein hohes Maß an Rechtssicherheit zu bieten.

Ein Hauptmerkmal ist, dass nicht nur eindeutig unlautere Praktiken, sondern bereits solche Handlungen sanktioniert werden, die das Vertrauen in den wirtschaftlichen Wettbewerb beeinträchtigen. Für eine erfolgreiche Geltendmachung von Ansprüchen muss der Betroffene ein Fehlverhalten (z. B. eine der genannten Verhaltensweisen), einen Schaden sowie den Kausalzusammenhang nachweisen.

Wie unterstützt Sie Qivive
beim Schutz gegen unlauteren Wettbewerb in Frankreich?

Warum Qivive

Unsere Anwältinnen und Anwälte sind auf das französische Lauterkeitsrecht spezialisiert. Im Rahmen unserer Arbeit gehen wir in mehreren aufeinander abgestimmten Schritten vor:

  • Risikoanalyse & Prävention: Wir identifizieren kritische Schwachstellen in Vertrieb, Marketing und Mitarbeiterbindung. So beugen wir frühzeitig potenziellen Wettbewerbsverstößen vor.
     
  • Vertragsprüfung & Compliance: Wir prüfen Ihre AGB und Verträge, um den gesetzlichen Anforderungen im französischen Markt gerecht zu werden und das Risiko unlauterer Handlungen im Vorfeld zu minimieren.
     
  • Dokumenten- & Kommunikationsprüfung: Wir analysieren Ihre Werbung, Ihre Webpräsenz und Ihre Vertriebskonzepte auf rechtswidrige Elemente.
     
  • Konfliktmanagement & Durchsetzung: Im Streitfall setzen wir deutschland- und frankreichweit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche konsequent durch – außergerichtlich oder vor Gericht. Wir unterstützen bei der Beweissicherung und begleiten Sie in Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs.
     

Durch diese strategische Vorgehensweise bieten wir Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum optimalen Schutz vor unlauteren Wettbewerbspraktiken in Frankreich.

Sie brauchen rechtliche Beratung im Zusammenhang mit dem französischen Lauterkeitsrecht?

Ihre Vorteile
  • Fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung im französischen Wettbewerbsrecht.
     
  • Individuelle Präventionsstrategien: Wir passen Präventionsmaßnahmen maßgeschneidert an Ihr Unternehmensprofil und die branchenspezifischen Risiken an.
     
  • Effiziente Konfliktlösung: Rasche, länderübergreifende und zweisprachige Unterstützung – sowohl in Präventionsfragen als auch bei akuten Streitigkeiten.
     
  • Starke Prozessvertretung: Im Falle eines Konflikts setzen wir Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Beseitigung unlauterer Wettbewerbshandlungen zielgerichtet und zweisprachig durch.
     
  • Vertiefte Branchenkenntnis: Fundiertes Verständnis für die Gepflogenheiten und rechtlichen Anforderungen des französischen Markts erhöht Ihre Rechtssicherheit deutlich.
     

Unsere Mandant:innen schätzen besonders, dass wir nicht nur auf die Lösung akuter Fälle, sondern schwerpunktmäßig auf nachhaltige, präventionsorientierte Strategien setzen. Dadurch reduzieren Sie Rechtsunsicherheiten und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Praxisbeispiele
  • Dienstleistungsunternehmen: Ein ausgeschiedener Mitarbeiter nutzt Ihre vertraulichen Kundenkontakte für eigene Akquise – Risiko von Störung der Betriebsorganisation durch Mitarbeiter- und Kundenabwerbung.
     
  • Werbeagentur, Vertrieb oder Marketingabteilung: Ein Wettbewerber veröffentlicht falsche oder abwertende Aussagen über Ihr Unternehmen, um eigene Marktanteile zu erhöhen – hier könnte es sich um Rufschädigung handeln.
     
  • Hersteller und Anbieter von Produkten: Ein Wettbewerber imitiert Ihre Verpackungen, Produktdesigns oder Markenauftritte und verursacht Verwechslungsgefahr beim Großkunden oder Endabnehmer, sodass Verfahren wegen Parasitismus oder Nachahmung angestrengt werden können. 

In jedem dieser Fälle ist rasches und sorgfältiges Handeln geboten, um weitergehende Schäden und Imageschäden zu vermeiden.

Unsere erfahrenen Anwält:innen
für Vertrieb in Frankreich

Auszeichnungen

Am liebsten erhalten wir positives Feedback direkt von unseren Mandant:innen – wir freuen uns aber auch über jede Auszeichnung unserer Arbeit in Rankings anerkannter Fachpublikationen in Deutschland und Frankreich (Kanzleimonitor, Décideurs etc.), wie zum Beispiel

2018 - 2025: 9 x hintereinander „Führende Kanzlei Europarecht & Internationales Recht – Kanzleimonitor
2022 - 2024: 2 x Gold (u. a. Handelsrecht), 2 x Silber (u. a. Arbitration), 8 x Bronze – Palmarès du Droit
2021 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Arbeitsrecht – Décideurs
2019 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Prozessrecht – Décideurs



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