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Deutschsprachige Rechtsanwälte in Frankreich

Die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten in Frankreich gestaltet sich mitunter recht schwierig. Dies liegt nicht nur an den unterschiedlichen Rechtssystemen!, sondern auch und vor allem an der Sprachbarriere. Gerade in komplexen und erklärungsbedürftigen Fällen ist es von erheblichem Vorteil, wenn Sie mit Ihren Rechtsanwälten in Frankreich auf Deutsch sprechen können.

Sehr hilfreich ist es auch, wenn Ihre französischen Rechtsanwälte neben dem französischen Recht auch das deutsche Recht kennen, um Ihnen die Unterschiede besser erläutern zu können.

Bei Qivive Avocats & Rechtsanwälte − einer der führenden deutsch-französischen Anwaltskanzleien − finden Sie über 25 zweisprachige und im Recht beider Länder ausgebildete Rechtsanwälte und Avocats, die Sie in allen Fragen des französischen Wirtschaftsrechts begleiten können.

Sie suchen eine erfahrene Kanzlei, die Sie bei allen Themen rund um das französische Wirtschaftsrecht begleitet und unterstützt?

Kanzlei mit deutschsprachigen Rechtsanwälten in Frankreich
Expertise
  • Über 25 erfahrene deutsch-französische Rechtsanwälte
  • Über 20 Jahre Erfahrung im französischen Wirtschaftsrecht
  • Regelmäßige Empfehlung von deutschen Unternehmensjuristen als führende Kanzlei im französischen Recht
  • Mehr als 15 Auszeichnungen
  • Über 800 deutsch-französische Mandate pro Jahr
La Kanzlei

Was unterscheidet Qivive von anderen Kanzleien in Frankreich?

Qivive ist mit über 25 zweisprachigen Anwälten eine der führenden deutsch-französischen Kanzleien auf dem Markt. Was uns von den anderen − auch deutsch-französischen − Kanzleien unterscheidet ist, dass ausnahmslos alle unsere Mitarbeiter perfekt zweisprachig sind (nicht nur die Rechtsanwälte), was für unsere Mandanten von unschätzbarem Wert ist.

Darüber hinaus ist Qivive die einzige deutsch-französische Kanzlei mit eigenen Büros sowohl in Köln, Paris als auch in Lyon. Wir sind damit in zentralen und wichtigen Wirtschaftsmetropolen in Deutschland und Frankreich vertreten. Durch die Konzentration auf diese drei Standorte sind wir nah bei unseren Mandanten und sind zugleich überall in Frankreich schnell vor Ort.

Ein weiterer entscheidender Wettbewerbsvorteil ist der geringe Turnover bei unseren Rechtsanwälten: Sehr viele unserer Anwälte sind bereits seit ihrer Ausbildung bei uns, viele schon seit über zehn Jahren. Wir konnten so nicht nur unsere Kanzleikultur weitergeben, sondern unsere Anwälte auch kontinuierlich fortbilden, um so ein sehr hohes und homogenes Niveau an Beratungsqualität zu erreichen.

So verwundert es auch nicht, dass die deutsch-französische Rechtsanwaltskanzlei Qivive immer wieder von Unternehmensjuristen weiterempfohlen und von unabhängigen und führenden Magazinen im Rechtsmarkt ausgezeichnet wird.

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Wissenswertes zu
deutschsprachigen Rechtsanwälten in Frankreich

Unterschiede

Wesentliche Unterschiede zwischen deutschen und französischen Rechtsanwälten

Grundsätzlich üben Rechtsanwälte in Deutschland die gleiche Tätigkeit aus wie in Frankreich: Sie beraten Mandanten in allen Rechtsfragen und vertreten diese vor Gerichten.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen deutschen und französischen Rechtsanwälten besteht zunächst in der Ausbildung: Der Rechtsanwalt in Deutschland wird zum Volljuristen ausgebildet, er muss zwei Staatsexamina absolvieren und kann danach den Beruf des Rechtsanwalts, aber auch den des Richters ausüben. Demgegenüber durchlaufen Rechtsanwälte in Frankreich eine in der Regel vierjährige Universitätslaufbahn mit einem oder zwei Zusatzjahren, an die sich eine spezielle zweijährige Ausbildung zur Rechtsanwaltschaft anschließt, die lediglich zur Ausübung des Anwaltsberufs befähigt (CAPA ).

Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen deutschen und französischen Rechtsanwälten besteht in deren Honoraren: Während der deutsche Rechtsanwalt nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bezahlt wird, das in der Regel streitwert- und tätigkeitsabhängige Gebührensätze festlegt, gibt es eine derartige Regelung in Frankreich nicht. Der Mandant wird damit das Honorar mit seinem Rechtsanwalt in Frankreich individuell verhandeln müssen, wobei es Honorare nach Stundensätzen oder Pauschalen aber auch Erfolgshonorare (pacte de quota litis) gibt.

Ebenfalls je nach Land unterschiedlich ist die Korrespondenz des Rechtsanwalts mit seinem Mandanten: Anders als der deutsche Rechtsanwalt darf der französische Rechtsanwalt Briefe, die er von einem französischen Kollegen erhält, wegen des in Frankreich strengeren Berufsgeheimnisses nicht an seinen Mandanten weiterleiten, er darf ihm lediglich den Inhalt des Schreibens berichten.

In Deutschland sind mit knapp über 165.000 Rechtsanwälten laut Statista fast drei mal mehr Anwälte als in Frankreich tätig, wo laut dem Portal der französischen Justiz lediglich knapp 69.000 Rechtsanwälte zugelassen sind. Insgesamt sind in Frankreich nur knapp 2.500 Rechtsanwälte aus dem Ausland zugelassen, von denen mehr als 75 % (knapp 1.900) ihren Kanzleisitz in Paris haben.

Hier erfahren Sie noch mehr zum Berufsgeheimnis von Anwälten in Frankreich.

Sie sind auf der Suche nach einem erfahrenen französischen Rechtsanwalt mit dem Sie auf Deutsch korrespondieren können?

Deutsch-französisch

Warum sind deutsch-französische Anwälte so wichtig?

Bei der Suche eines geeigneten Rechtsanwalts in Frankreich sind viele Parameter zu berücksichtigen, unter anderem die Erfahrung des Rechtsanwalts, sein Renommee, seine Verfügbarkeit und selbstverständlich auch die Höhe seiner Honorare.

Ein aus unserer Sicht allerdings elementarer Aspekt bei der Zusammenarbeit von Unternehmen mit Rechtsanwälten in Frankreich ist die Möglichkeit einer reibungslosen Kommunikation. Natürlich ist es möglich, mit seinem französischen Rechtsanwalt auf Englisch zu kommunizieren, eine Kommunikation auf Deutsch hat demgegenüber allerdings den wesentlichen Vorteil, dass Reibungsverluste und Missverständnisse von vornherein vermieden werden. Eine Zusammenarbeit mit einem deutschsprachigen Rechtsanwalt ist nicht nur wesentlich komfortabler, sondern führt häufig auch zu einer wesentlich besseren Beratungsqualität.

Hinzu kommt, dass ein deutsch-französischer Anwalt, der beide Rechtssysteme kennt, seinen Mandanten dort abholen kann, wo er steht: Er wird ihm das häufig andere französische Recht erklären, in dem er auf Parallelen aber auch Unterschiede zum deutschen Recht hinweist und damit erheblich zum besseren Verständnis und zu einer höheren Akzeptanz seines Mandanten beiträgt.

Deutsch-französische Rechtsanwälte stellen ihren Mandanten auch sämtliche Dokumentation und Verträge auf Deutsch und Französisch zur Verfügung, sodass sie leichter verständlich sind und schneller bearbeitet werden können.

Um den hohen Qualitätsansprüchen unserer Mandanten auch an die Übersetzungen gerecht zu werden, beschäftigt Qivive neben den deutschsprachigen Anwälten intern drei staatlich geprüfte und vereidigte Übersetzer, die nicht nur qualitativ hochwertige, sondern auch sehr kurzfristige Übersetzungen gewährleisten.

Hier finden Sie noch weitere Tipps und Antworten auf die Frage, wie Sie den richtigen Anwalt in Frankreich finden , und was Sie sonst noch über Rechtsanwälte in Frankreich wissen sollten.

Doppelstudium

Was zeichnet einen deutsch-französischen Anwalt aus?

Wenn wir von deutsch-französischen Rechtsanwälten sprechen, meinen wir Rechtsanwälte mit einer doppelten Qualifikation sowohl im deutschen als auch im französischen Recht. Diese wird erworben durch ein Doppelstudium von mehreren Jahren, an Universitäten in Deutschland und Frankreich. Namhafte Studienprogramme sind hierbei unter anderem:

Wir von Qivive stellen höchste Ansprüche an unsere Bewerber und stellen nur Anwälte ein, die ein derartiges Doppelstudium absolviert haben, weil dies für uns gleich mehrere Vorteile bietet: Zum einen sind damit alle unsere Rechtsanwälte und Avocats perfekt zweisprachig, zum anderen kennen sie sich aber auch sehr gut im Recht beider Länder aus und sind sogar kulturell in beiden Ländern zu Hause.

Diese drei Säulen sind zentral für eine exzellente Beratung von Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum in Frankreich und umgekehrt, da eine rein rechtliche Betrachtung und Bearbeitung eines Falles ohne Berücksichtigung der sprachlichen und kulturellen Aspekte in der Regel nicht ausreichend ist.

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Wie kann Qivive
Ihnen in Frankreich helfen?

Französisches Wirtschaftsrecht

Beratung im französischen Wirtschaftsrecht

Unsere deutschsprachigen Anwälte beraten Sie in allen Fragen des französischen Wirtschaftsrechts, unter anderem im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Vertriebsrecht und im gewerblichen Rechtsschutz bzw. Markenrecht. Wir gründen für Sie französische Tochtergesellschaften, unterstützen Sie bei Unternehmenskäufen in Frankreich in allen Stadien des Projekts und erstellen die Vertragsdokumente in deutscher, französischer oder englischer Sprache (Due Diligence, NDA, SPA, SHA). Darüber hinaus prüfen wir rechtliche Risiken Ihrer Projekte in Frankreich und geben Ihnen Empfehlungen, um ihre Haftung zu reduzieren.

Französisches Vertragsrecht

Gestaltung und Verhandlung von Verträgen

Das Team unserer Rechtsanwälte im französischen Vertragsrecht erstellt Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sie oder passt diese an das französische Recht an. Wir prüfen und bewerten Verträge aller Art (Anlagenbau, Einkaufverträge, Verkaufsverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge etc.) und beraten im Hinblick auf die rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit Projekt- und Anlagenbauverträgen. Wir unterstützen Sie darüber hinaus bei der Verhandlung von Verträgen aller Art (einschließlich Ausschreibungen), überarbeiten mit Ihnen Vertragsversionen und begleiten Sie zu Verhandlungsterminen vor Ort nach Frankreich, wo wir gerne auch alles für Sie vom Französischen ins Deutsche dolmetschen.

Französische Prozesse

Vertretung vor allen Gerichten in Frankreich

Die überwiegende Anzahl unserer Rechtsanwälte ist auch in Frankreich zugelassen, viele unserer deutschsprachigen Anwälte arbeiten sogar vor Ort in Frankreich. Wir können so unsere Mandanten vor allen Gerichten in Frankreich vertreten. Unser Tätigkeitsspektrum reicht von der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage über die Vertretung im Bereich von deutsch-französischen Produkthaftungsfällen (einschließlich der technisch komplexen Beweissicherungsverfahren, sog. Expertise judiciaire) bis hin zur Einlegung und Durchführung von Rechtsmittelverfahren (insbesondere Berufung und Revision). Dank eines erfahrenen und eingespielten Teams von im Schiedsverfahrensrecht spezialisierten Anwälten sind wir auch in der Lage, unsere Mandanten in Schiedsverfahren vor deutschen oder französischen Schiedsgerichten (ICC, DIS etc.) zu vertreten.

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