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Selbständige Beweisverfahren in Frankreich

Selbständige Beweisverfahren in Frankreich Beratung im Vorfeld | Vertretung & Verteidigung | Beweisgutachten prüfen

Wir vertreten Sie im Vorfeld zur Anordnung eines Beweisverfahrens (Expertise judiciaire) in Frankreich sowie im Rahmen des Verfahrens selbst.

Unsere Leistungen in
selbständigen Beweisverfahren in Frankreich

  • Beratung von Unternehmen und Versicherern im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens zur Anordnung eines Beweisverfahrens
  • Vertretung und Verteidigung im Rahmen von Beweissicherungsverfahren
  • Anfertigung sämtlicher Schriftsätze an Gericht und Gutachter
  • Auswahl geeigneter Sachverständiger
  • Koordination mit dem Parteigutachter
  • Teilnahme an Ortsterminen
  • Prüfung des Beweisgutachtens
  • Unterstützung im Rahmen von Rechtsmitteln gegen Beweisgutachten
Anwältin für ein selbständiges Beweisverfahren (expertise judiciaire) in Frankreich

Sie suchen einen Rechtsanwalt, der Sie bei einer Expertise judiciaire begleitet und unterstützt?

Informationen zu
selbständigen Beweisverfahren in Frankreich

Infos

Unsere Tipps für ein erfolgreiches Beweisverfahren in Frankreich

Das selbständige Beweisverfahren (Expertise judiciaire) in Frankreich dient der Sammlung von Beweisen zur Vorbereitung eines Hauptsacheverfahrens. Nicht selten machen französische Kunden von Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche aus Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen vor französischen Gerichten geltend. 

Sofern zwischen den Parteien Streit über die Ursache oder die Verantwortung der Parteien für den Schaden besteht, ist häufig ein Beweisverfahren unausweichlich. Angesichts der Bedeutung eines solchen Verfahrens für eine spätere Haftung ist dringend empfohlen, sich mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu verteidigen.

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Worum geht es konkret im Beweisverfahren?

Die Expertise judiciaire in Frankreich ist ein selbständiges Beweisverfahren, im Rahmen dessen unter Aufsicht eines Gerichts Beweise durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen erhoben werden. Es handelt sich um ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (art. 145 NCPC).

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Wann sollte man am Beweisverfahren teilnehmen?

Gegenstand des Beweisverfahrens ist in der Regel die Ermittlung einer Verantwortlichkeit als Grundlage für einen nachfolgenden Hauptsacheprozess. Die klagende Partei versucht über das Beweisverfahren alle Beweise zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zusammen zu tragen. Die Teilnahme an einem selbständigen Beweisverfahren in Frankreich aus Sicht eines beklagten Unternehmens ist – sofern die Ansprüche nicht von vornherein verjährt sind oder der Gegenstandswert zu gering ist – wichtig, um alle Argumente vorbringen zu können, die in faktischer Hinsicht die Haftung abwehren können. Insbesondere technische Gesichtspunkte und Fehler in der Anwendung oder Wartung des Kunden können so geltend gemacht werden. Gelingt es, den gerichtlich bestellten Sachverständigen von den eigenen Argumenten zu überzeugen, wird dies im Gutachten festgehalten und vermeidet einen langwierigen Rechtsstreit in der Hauptsache.

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Warum sollte man mit guten Sachverständigen zusammenarbeiten?

Von wesentlicher Bedeutung ist im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens in Frankreich das Vorbringen technischer Argumente. Hierzu sollte sich jede Partei des Verfahrens einen guten Sachverständigen als Berater zur Seite holen, der die vom Gerichtssachverständigen geäußerten Meinungen fachkundig beurteilen und nötigenfalls eine Gegenargumentation vorbringen kann. Aus Erfahrung können wir in diesem Zusammenhang nur empfehlen, darauf zu achten, dass der eigene Sachverständige fließend Französisch spricht und wenn möglich, auch auf der Liste der gerichtlich bestellten Sachverständigen in Frankreich steht. Die Sachverständigen findet man unter anderem auf folgender Homepage des französischen Kassationshofes .

Benötigen Sie einen erfahrenen Anwalt im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens in Frankreich?

 

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Wie läuft ein Beweisverfahren in Frankreich ab?

 

Antrag bei Gericht

Die beweisbelastete Partei reicht einen Schriftsatz im Hinblick auf die Bestellung eines Sachverständigen ein.

Austausch der Schriftsätze

Dieser Schriftsatz wird der beklagten Seite zugestellt, die Argumente gegen die Eröffnung des Beweisverfahrens vorbringen kann (etwa die Verjährung der Ansprüche in der Hauptsache). Nach einigem Hin und Her setzt das Gericht einen Termin zum Schlussvortrag fest, in dem die Parteien ihre Position mündlich vortragen.
Beschluss des Gerichts Das Gericht entscheidet durch Beschluss, nicht selten ordnet es wegen einer nur summarischen Prüfung der Rechtslage die Eröffnung des Beweisverfahrens an und bestimmt den Sachverständigen und gibt ihm einen Sachverständigenauftrag.
Ortstermine mit dem Sachverständigen und den Parteien In einem zweiten Verfahrensteil, dem eigentlichen Beweisverfahren, lädt der Sachverständige die Parteien zu einem oder mehreren Ortsterminen ein, in denen das Schadensgut untersucht und die einzelnen Positionen der Parteien ausgetauscht werden.
Weiterer schriftsätzlicher Vortrag Die Parteien formulieren auch in aller Regel technische Schriftsätze (sog. dires) und versuchen, den Gutachter von ihrer Position zu überzeugen und ggf. weitere Nachforschungen anzustellen.
Vorläufiges Beweisgutachten
(rapport provisoire)
Kurz vor Beendigung des französischen Beweisverfahrens wird der Sachverständige einen vorläufigen Bericht erstellen und den Parteien zuleiten, die hierzu ein letztes Mal Stellung nehmen können.
Abschlussbericht
(rapport d’expertise)
Zuletzt schreibt der Sachverständige seinen Abschlussbericht und stellt diesen den Parteien zu.
Einleitung des Hauptsacheverfahrens Je nach Ausgang des Verfahrens wird die beweisbelastete Partei ein Hauptsacheverfahren einleiten oder aber hiervon absehen, insbesondere wenn der Gutachter zu dem Schluss kommt, dass dem Verkäufer oder Dienstleister kein Verschulden vorzuwerfen ist. Während es im Beweisverfahren lediglich um technische Gesichtspunkte ging, wird es im Hauptsacheverfahren primär um rechtliche Fragen gehen.
Gut zu wissen

Was sollte man noch zu Beweisverfahren in Frankreich wissen?
 

  • Meldung bei der Versicherung: Angesichts der Tatsache, dass solche Verfahren in aller Regel auch Versicherungsfälle darstellen können, empfiehlt es sich, schon sehr früh seinen eigenen Versicherer hinzuzuziehen um Deckungsschutz zu ersuchen.
     
  • Dauer des Verfahrens: Wie lange ein Beweisverfahren in Frankreich dauert, hängt von der Komplexität des Schadens und der Anzahl der Verfahrensbeteiligten ab. In einigen schnellen Fällen kann das Verfahren 6 bis 9 Monate dauern, andere Verfahren (insbesondere Großschadensfälle) können sich ein bis zwei Jahre ziehen.
     
  • Kosten des Verfahrens: Das eigentliche Verfahren ist in der Regel kostenfrei, was die Gerichtskosten angeht. Demgegenüber fallen allerdings die Kosten des Sachverständigen an, die zunächst von der klagenden Partei zu verauslagen sind. Wer die Kosten des Sachverständigen am Ende des Verfahrens zu tragen hat, hängt in aller Regel vom Ausgang des Beweisgutachtens ab.

    Die Kosten variieren auch hier und hängen von der Dauer des Verfahrens und den vom Sachverständigen im Rahmen des Beweisverfahrens vorgenommenen Untersuchungen ab. In einigen wenigen Fällen sind mit Gutachterkosten von 5 - 10.000 € zu rechnen, größere Verfahren kosten demgegenüber wesentlich mehr (zum Teil weit über 100.000 €).
     

Alles Weitere finden Sie in unserem Merkblatt zum Selbständigen Beweisverfahren in Frankreich .

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Wie unterstützt Sie Qivive im Rahmen von
Beweisverfahren in Frankreich?

Unsere in Produkthaftpflichtfällen erfahrenen Anwälte beraten Sie und Ihren Versicherer zu Beginn eines Beweissicherungsverfahrens, erarbeiten mit Ihnen die richtige Strategie und stellen ein Team von Beratern zusammen, die das selbständige Beweisverfahren zu einem erfolgreichen Abschluss bringen.

Wir formulieren die Schriftätze im Gerichtsverfahren, führen Sie durch das technische Verfahren, vermitteln Ihnen Kontakt zu erfahrenen Sachverständigen, die wir gemeinsam mit Ihnen auswählen und die Sie begleiten können.

Unsere Kompetenzen
im Falle einer Expertise judiciaire

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich Litigation
  • Eingespieltes Team sehr erfahrener Prozessrechtler:innen
  • Umfangreiches Netz an kompetenten Sachverständigen in Frankreich

Unsere neuesten Fälle
zu selbständigen Beweisverfahren in Frankreich

Mandate
  • Deutscher Mittelständler (Schmiedetechnik und Lohnfertigung) | Selbständiges Beweisverfahren betreffend einer angeblich mangelhaften Werkleistung
     
  • Mittelständischer Solartechniklieferant (und sein Haftpflichtversicherer) | Vertretung im Rahmen eines großen selbständigen Beweissicherungsverfahrens (über 6.500 verkaufte Anlagen / Serienschaden)
     
  • Weltweit tätiger Komplettanbieter von Landwirtschaftsmaschinen | Vertretung im Rahmen eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens (Brandgutachten)
     
  • Importeur von Elektrogeräten | Vertretung im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens bezüglich eines seriellen Schadens einer Mikrowelle
     
  • Hersteller von PV-Anlagen | Vertretung im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens betreffend die angebliche Mangelhaftigkeit von PV-Modulen

Unsere erfahrenen Anwält:innen für
selbständige Beweisverfahren in Frankreich

Auszeichnungen

Am liebsten erhalten wir positives Feedback direkt von unseren Mandant:innen – wir freuen uns aber auch über jede Auszeichnung unserer Arbeit in Rankings anerkannter Fachpublikationen in Deutschland und Frankreich (Kanzleimonitor, Décideurs etc.), wie zum Beispiel

2018 - 2024: 8 x hintereinander „Führende Kanzlei Europarecht & Internationales Recht – Kanzleimonitor
2022 - 2024: 2 x Gold (u. a. Handelsrecht), 2 x Silber (u. a. Arbitration), 8 x Bronze – Palmarès du Droit
2021 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Arbeitsrecht – Décideurs
2019 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Prozessrecht – Décideurs
2014 - 2020: 5x hintereinander „Top 10 in West-Europa“ – Kanzleimonitor



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