Arbeitsrecht in Frankreich
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Unsere Leistungen
im französischen Arbeitsrecht
- Beratung im Vorfeld der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags
- Aufsetzen französischer Arbeitsverträge
- Begleitung Ihrer Personalabteilung bei der täglichen Personalverwaltung
- Kündigungen einzelner oder mehrerer Arbeitsverhältnisse
- Restrukturierungen und Sozialpläne
- Begleitung beim Umgang mit dem Betriebsrat und den Gewerkschaftsvertretern
- Standortverlagerungen
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Informationen über
das französische Arbeitsrecht
Besonderheiten des französischen Arbeitsrechts
Das französische Arbeitsrecht ist – anders als das deutsche Arbeitsrecht – im Wesentlichen in einem zentralen Regelwerk, dem Code du travail, geregelt. Es unterscheidet sich stark vom Arbeitsrecht in Deutschland. Genauer gesagt schützen viele der arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Frankreich die Arbeitnehmer stärker als in Deutschland, was sich auf jeder Ebene des Arbeitsverhältnisses niederschlägt: Bei der Abfassung des Arbeitsvertrags, den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie bei der Kündigung.
Als Beispiel seien hier einige Unterschiede zwischen dem deutschen Arbeitsrecht und dem französischen Arbeitsrecht genannt.
Deutschland | Frankreich | |
---|---|---|
Ärztliche Untersuchung in Verbindung mit der Einstellung |
Unbekannt |
Zwingend |
Befristung ohne Grund |
möglich |
nicht zulässig |
Probezeit |
6 Monate |
2 bis 8 Monate |
Mindestlohn (brutto, Stand Nov. 2024) |
12,41 € |
11,88 € |
Tarifvertrag | Ausnahme | Regel |
Arbeitszeit | 40 h | 35 h |
Kündigung ohne Grund | möglich in Kleinbetrieben | unzulässig |
Kündigungsschreiben | per einfachem Brief | komplexes Kündigungsverfahren |
Sozialabgaben für den Arbeitgeber | ca. 21 % | ca. 25-45 % (tendenziell niedriger bei niedrigeren Gehältern und höher bei höheren Gehältern / Einstufungen) |
Außerdem unterscheiden sich die Bruttogehälter in Deutschland unter Berücksichtigung der verschiedenen Sozialabgaben und Steuersätzen erheblich von denen in Frankreich, da sie häufig höher sind als in Frankreich und sich auch die Zusammensetzung der Gehälter unterscheidet (Firmenwagen, variables oder flexibles Gehalt).
Weiterführende Informationen zum französischen Arbeitsrecht
Wir haben weiterführende Informationen zum französischen Recht für Sie auf unserer Homepage zusammengetragen:
Einstellung von Arbeitnehmern in Frankreich
- Ist zwingend eine Gesellschaft in Frankreich zu gründen?
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- Wie lang ist die Probezeit in französischen Arbeitsverträgen?
- Was ist die gesetzliche Höchstarbeitszeit in Frankreich?
- Wie hoch ist der administrative Aufwand für die Personalabteilung?
Worauf ist im laufenden Arbeitsverhältnis zu achten?
- Worauf ist bei der Arbeitszeit in Frankreich zu achten?
- Wie lässt sich die Vergütung rechtssicher anpassen?
- Wo lauern Gefahren im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen?
- Wie viel Fortbildungsstunden dürfen die Arbeitnehmer geltend machen?
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Welche Feiertage gelten für die in Frankreich tätigen Mitarbeiter?
Personenbedingte Kündigung in Frankreich
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Wie begleitet Sie Qivive
im französischen Arbeitsrecht?
Aufgrund der Größe unseres Anwalts-Teams sind wir in der Lage, immer so schnell wie möglich auf Ihre Bedürfnisse zu reagieren. Unser pragmatischer und serviceorientierter Ansatz wird Sie ansprechen: Unsere Anwälte für deutsch-französisches Arbeitsrecht hören Ihnen zu, wir erfassen die wirtschaftlichen Zusammenhänge und liefern Ihnen Lösungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, verständlich und leicht umzusetzen sind.
Wir verfügen über ein großes Team von Anwälten, die ausschließlich im französischen Arbeitsrecht arbeiten, und sind so in der Lage, Ihnen eine Beratung auf höchstem Niveau zu bieten. Wir decken das gesamte Spektrum an Dienstleistungen ab, um Sie in Frankreich zu begleiten: Vom ersten Arbeitsvertrag über die Einrichtung einer Personalvertretung bis hin zu Standortverlagerungen oder der Planung und Umsetzung großer Sozialpläne. Durch unsere enge Vernetzung mit anderen Dienstleistern sind wir außerdem in der Lage, Ihnen komplementäre Dienstleistungen im Bereich HR anzubieten, wie etwa die Lohnbuchhaltung in Frankreich aber auch die Personalsuche.
Unsere deutsch-französischen Anwälte sind perfekt zweisprachig und beherrschen das deutsche und französische Arbeitsrecht.
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Unsere Kompetenzen
im französischen Arbeitsrecht
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Eines der größten deutsch-französischen Teams im französischen Arbeitsrecht
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Über 20 Jahre Erfahrung im französischen Arbeitsrecht
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Mehrfach von deutschen Unternehmensjuristen zur führenden deutsch-französischen Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht gewählt
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Ausarbeitung von mehr als 150 Arbeitsverträgen pro Jahr
-
Beratung und Begleitung von jährlich mehr als 100 deutschen Tochtergesellschaften von Unternehmen aus dem deutsch-sprachigen Raum
Unsere neuesten Fälle
im französischen Arbeitsrecht
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- Europaführer im Bereich Trockennahrung für Haustiere | Verhandlung im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des vorherigen Geschäftsführers sowie Beratung des neuen Geschäftsführers in sämtlichen Fragen des französischen Arbeitsrechts (Tochtergesellschaft mit über 300 Mitarbeitern)
- Einer der weltweit führenden Anbieter im Bereich Schaumstoffe für Handel & Industrie | Erfolgreiche Durchführung der Massenkündigung im Rahmen der Schließung eines Standorts (keiner der 20 Mitarbeiter hat gegen die Kündigung geklagt)
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