Frankreich: wöchentliche Ruhezeit nicht zwingend am 7. Tag
Muss die wöchentliche Ruhezeit zwingend nach spätestens sechs Arbeitstagen folgen, oder reicht eine Ruhezeit innerhalb jeder Kalenderwoche?
Gem. Artikel L.3132-1 des französischen Arbeitsgesetzbuchs dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht länger als sechs Tage pro Woche arbeiten. Artikel L.3132-2 spezifiziert ergänzend, dass die wöchentliche Mindestruhezeit 35 Stunden betragen muss.
Die bisherige Rechtsunsicherheit wurde nun durch ein bedeutendes Urteil des französischen Kassationsgerichts beendet (Cass. soc., 13 nov. 2025, n°24-10.733), welches klargestellt hat, dass sich diese Vorgaben auf die Kalenderwoche beziehen: In jeder Woche muss eine wöchentliche Ruhezeit gewährt werden, die aus mindestens 24 zusammenhängenden Stunden plus 11 Stunden täglicher Ruhe besteht.
Damit ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer z. B. von Dienstag einer ersten Woche bis Freitag der Folgewoche ohne Unterbrechung arbeitet, solange in beiden Kalenderwochen jeweils eine wöchentliche Ruhezeit eingehalten wurde.
Praxistipps:
Trotz der neuen Flexibilität bleibt der rechtliche Rahmen streng:
- Die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden ist zwingend einzuhalten.
- Ein Arbeitnehmer in Frankreich darf maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. Ein Wochendurchschnitt von 44 Stunden über einen Zeitraum von 12 Wochen darf dabei nicht überschritten werden.
- Die allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Wahrung von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bleibt uneingeschränkt bestehen.
16.01.2026