Gründung Tochtergesellschaft
- Gesellschaftsrechtliche Beratung
- Zweisprachige Satzung und Beschlüsse
- Formalitäten
Kontaktieren Sie uns
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- Zweisprachige Satzung und Beschlüsse
- Formalitäten
M&A
- Suche nach Target
- LOI / NDA / Due Diligence
- Kaufvertrag (SPA / APA)
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Laufende Beratung
- Ernennung und Abberufung von Organen
- Gesellschafterbeschlüsse
- Corporate housekeeping
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- Corporate housekeeping
Trotz der Nähe zu Frankreich unterscheidet sich das französische Gesellschaftsrecht in einzelnen Punkten ganz maßgeblich vom deutschen Recht: So ist in Frankreich für die Gründung oder den Kauf einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich kein Notar notwendig, alles kann über den Rechtsanwalt abgewickelt werden, die geläufigste Gesellschaftsform ist die vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS). Bei der Abberufung von Geschäftsführern ist je nach Gesellschaftsform sehr genau darauf zu achten, das von Gesetz und Rechtsprechung vorgegebene Verfahren einzuhalten. Bei der Auflösung von Gesellschaften übernimmt die Mutter je nach Konstellation sämtliche bestehenden Risiken. Diese und weitere Aspekte des französischen Gesellschaftsrechts sollten berücksichtigt werden, um unnötige Risiken und Kosten zu vermeiden.
Leistungen im Gesellschaftsrecht
Gesellschaft gründen oder auflösen
- Schlüsselfertige Gründung der Gesellschaft
- Erstellung einer zweisprachigen Satzung
- Beratung zur rechtlichen Optimierung (Gesellschaftsform / Geschäftsführung)
- Ernennung eines Eigen- oder Fremdgeschäftsführers
- Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
M&A
- Letter of intent/ NDA
- Rechtliche und steuerliche due diligence
- Kaufvertrag (SPA) (zweisprachig, Entwurf und Verhandlung)
- Kauf aus der Insolvenz
- Strukturmaßnahmen (Verschmelzungen, Umwandlungen,Joint Ventures)
Laufende Beratung
- Ernennung und Abberufung von Geschäftsführern
- Änderung der gesellschaftsrechtlichen Unterlagen, sog. Corporate Housekeeping
- Feststellung von Jahresabschlüssen
- Verschmelzungen und Restrukturierungen
- Beteiligung von Mitarbeitern und Joint Ventures
Warum Qivive?
Alle unsere Anwälte sind durch Doppelstudium in Deutschland und Frankreich perfekt zweisprachig. Sie sind an den Standorten Köln, Paris und Lyon erreichbar.
Unsere Rechtsanwälte verfügen über eine bis zu 20-jährige Erfahrung. Sie sind spezialisiert in ihrem Rechtsgebiet und bearbeiten hunderte Fälle pro Jahr.
Wir hören Ihnen zu und geben Ihnen klare Handlungsempfehlungen, mit denen Sie Entscheidungen treffen können.
2018 – 2023: 7x hintereinander von Unternehmensjuristen empfohlen „Führende Kanzlei Europarecht & Internationales Recht“
Unsere Größe und unser hoher Spezalisierungsgrad (über 25 Anwälte) ermöglicht uns die Bearbeitung auch kurzfristiger Anliegen in höchster Qualität.
Wir sprechen mit Ihnen offen über die Honorare und bieten faire Stundensätze. Mit uns gibt es keine Überraschungen.