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Qivive | Erfahrene und renommierte Anwälte im französischen Wettbewerbsrecht | Beste Beratung auf Deutsch | Von Unternehmensjuristen regelmäßig empfohlen
Werbemaßnahmen
- Prüfung der Zulässigkeit
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Sprachschutzgesetz (Loi Toubon)
- Prüfung der Zulässigkeit
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Sprachschutzgesetz (Loi Toubon)
Unlauterer Wettbewerb
- Haftungsrisiken klären
- Abwehrstrategien
- Beratung, Abmahnung und Vertretung vor Gericht
- Haftungsrisiken klären
- Abwehrstrategien
- Beratung, Abmahnung und Vertretung vor Gericht
Besonderheiten
- Haftungsrisiken bei Beendigung von Geschäftsbeziehungen
- Rahmenverträge
- Preispolitik
- Haftungsrisiken bei Beendigung von Geschäftsbeziehungen
- Rahmenverträge
- Preispolitik
Unser Team im französischen Wettbewerbsrecht hilft Ihnen gerne weiter!
Innerhalb des französischen Wettbewerbsrechts unterscheidet man neben dem Wettbewerbsrecht im engeren Sinne und dem Lauterkeitsrecht außerdem die Bestimmungen über die „preisliche Transparenz, die restriktiven Verhaltensweisen und weitere verbotene Verhaltensweisen". Mit diesen Bestimmungen beschreitet Frankreich einen Sonderweg.
Ein erster Regelungskomplex betrifft die Transparenz der vom Anbieter verlangten Preise und verwendeten AGB gegenüber anderen Unternehmern. Die entsprechenden Bestimmungen sollen den Unternehmer in die Lage versetzen, durch Vergleich die Vorteile des Wettbewerbs zu nutzen und etwaige Diskriminierungen zu erkennen: Die Pflicht zur Übermittlung der AGB auf Anfrage und die Pflicht zum Abschluss eines schriftlichen Rahmenvertrages mit bestimmten Pflichtangaben (convention récapitulative/unique).
Als restriktive Verhaltensweisen (pratiques restrictives) verboten sind die gemäß Art. L.442-1 ff. des Handelsgesetzbuchs Code de commerce niedergelegten Praktiken. Für Verstöße gegen diese Verbote ist insbesondere die Behörde DGCCRF mit weitreichenden Ermittlungsbefugnissen zuständig.
In Frankreich existiert außerdem ein Sprachschutzgesetz (sog. Loi Toubon), welches auch für ausländische Unternehmen gilt und insbesondere bei Werbemaßnahmen zu beachten ist.
Leistungen im Wettbewerbsrecht
Werbemaßnahmen
- Prüfung der Zulässigkeit von Werbeaussagen, Gewinnspielen und anderen Maßnahmen
- Rahmenbedingungen nach französischem Recht
- Einhaltung des französischen Sprachschutzgesetzes (Loi Toubon)
Unlauterer Wettbewerb
- Haftungsrisiken im Wettbewerb klären
- Abwehrstrategien erarbeiten und umsetzen
- Beratung, Abmahnung und Vertretung vor Gericht
Restriktive Verhaltensweisen und spezielle Verbote
- Klären der Haftungsrisiken bei der Beendigung von Geschäftsbeziehungen
- Prüfung und Erstellung von jährlichen Rahmenverträgen (convention unique)
- Beratung hinsichtlich der Preispolitik (Verbot der revente à perte)
- Vertretung vor Gericht
Warum Qivive?
Alle unsere Anwälte sind durch Doppelstudium in Deutschland und Frankreich perfekt zweisprachig. Sie sind an den Standorten Köln, Paris und Lyon erreichbar.
Unsere Rechtsanwälte verfügen über eine bis zu 20-jährige Erfahrung. Sie sind spezialisiert in ihrem Rechtsgebiet und bearbeiten hunderte Fälle pro Jahr.
Wir hören Ihnen zu und geben Ihnen klare Handlungsempfehlungen, mit denen Sie Entscheidungen treffen können.
2018 – 2025: 9x hintereinander von Unternehmensjuristen empfohlen „Führende Kanzlei Europarecht & Internationales Recht“
Unsere Größe und unser hoher Spezalisierungsgrad (über 25 Anwälte) ermöglicht uns die Bearbeitung auch kurzfristiger Anliegen in höchster Qualität.
Wir sprechen mit Ihnen offen über die Honorare und bieten faire Stundensätze. Mit uns gibt es keine Überraschungen.
Mandanten





































