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Sie benötigen Unterstützung im französischen Wettbewerbsrecht?

Qivive | Erfahrene und renommierte Anwälte im französischen Wettbewerbsrecht | Beste Beratung auf Deutsch | Von Unternehmensjuristen regelmäßig empfohlen

Werbemaßnahmen

  • Prüfung der Zulässigkeit
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Sprachschutzgesetz (Loi Toubon)
Werbemaßnahmen
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  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Sprachschutzgesetz (Loi Toubon)
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  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Sprachschutzgesetz (Loi Toubon)

Unlauterer Wettbewerb

  • Haftungsrisiken klären
  • Abwehrstrategien
  • Beratung, Abmahnung und Vertretung vor Gericht
Unlauterer Wettbewerb
  • Haftungsrisiken klären
  • Abwehrstrategien
  • Beratung, Abmahnung und Vertretung vor Gericht
Unlauterer Wettbewerb
  • Haftungsrisiken klären
  • Abwehrstrategien
  • Beratung, Abmahnung und Vertretung vor Gericht

Besonderheiten

  • Haftungsrisiken bei Beendigung von Geschäftsbeziehungen
  • Rahmenverträge
  • Preispolitik
Besonderheiten
  • Haftungsrisiken bei Beendigung von Geschäftsbeziehungen
  • Rahmenverträge
  • Preispolitik
Besonderheiten
  • Haftungsrisiken bei Beendigung von Geschäftsbeziehungen
  • Rahmenverträge
  • Preispolitik

Unser Team im französischen Wettbewerbsrecht hilft Ihnen gerne weiter!

Innerhalb des französischen Wettbewerbsrechts unterscheidet man neben dem Wettbewerbsrecht im engeren Sinne und dem Lauterkeitsrecht außerdem die Bestimmungen über die „preisliche Transparenz, die restriktiven Verhaltensweisen und weitere verbotene Verhaltensweisen". Mit diesen Bestimmungen beschreitet Frankreich einen Sonderweg.

Ein erster Regelungskomplex betrifft die Transparenz der vom Anbieter verlangten Preise und verwendeten AGB gegenüber anderen Unternehmern. Die entsprechenden Bestimmungen sollen den Unternehmer in die Lage versetzen, durch Vergleich die Vorteile des Wettbewerbs zu nutzen und etwaige Diskriminierungen zu erkennen: Die Pflicht zur Übermittlung der AGB auf Anfrage und die Pflicht zum Abschluss eines schriftlichen Rahmenvertrages mit bestimmten Pflichtangaben (convention récapitulative/unique).

Als restriktive Verhaltensweisen (pratiques restrictives) verboten sind die gemäß Art. L.442-1 ff. des Handelsgesetzbuchs Code de commerce  niedergelegten Praktiken. Für Verstöße gegen diese Verbote ist insbesondere die Behörde DGCCRF mit weitreichenden Ermittlungsbefugnissen zuständig.

In Frankreich existiert außerdem ein Sprachschutzgesetz (sog. Loi Toubon), welches auch für ausländische Unternehmen gilt und insbesondere bei Werbemaßnahmen zu beachten ist.

Leistungen im Wettbewerbsrecht

Werbemaßnahmen

  • Prüfung der Zulässigkeit von Werbeaussagen, Gewinnspielen und anderen Maßnahmen
  • Rahmenbedingungen nach französischem Recht
  • Einhaltung des französischen Sprachschutzgesetzes (Loi Toubon)

Unlauterer Wettbewerb

  • Haftungsrisiken im Wettbewerb klären
  • Abwehrstrategien erarbeiten und umsetzen
  • Beratung, Abmahnung und Vertretung vor Gericht

Restriktive Verhaltensweisen und spezielle Verbote

  • Klären der Haftungsrisiken bei der Beendigung von Geschäftsbeziehungen
  • Prüfung und Erstellung von jährlichen Rahmenverträgen (convention unique)
  • Beratung hinsichtlich der Preispolitik (Verbot der revente à perte)
  • Vertretung vor Gericht 
Unser gesamtes Beratungsspektrum finden Sie auf www.qivive.com

Warum Qivive?

Mandanten

» Sie sind ein sehr wertvoller und stets effizienter Partner. « Mandant:in über Gordian Deger, Edith Aupetit und Laure-Amandine Trésarrieu
» … bei M&A-Verhandlungen sehr geländegängig und pragmatisch! « Wettbewerber:in Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien 21/22
» … große Kompetenz im Gesellschafts- und Insolvenzrecht. « Wettbewerber:in über Dr. Christophe Kühl Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien 23/24
» … hochqualifiziert, eine sehr gute Beraterin und immer ansprechbar, wenn man sie braucht. « Mandant:in über Anne Brion Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien 21/22
» … im Bereich Litigation bietet er immer einen zielführenden Lösungsansatz. « Mandant:in über Gordian Deger Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien 21/22
» … kollegiale Zusammenarbeit, menschlich hervorragend. « Wettbewerber:in über Dr. Christophe Kühl Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien 23/24
Zahlreiche mittelständische Unternehmen, Versicherungen, Banken und Großkonzerne arbeiten seit Jahren eng und vertrauensvoll mit uns zusammen.
Ein großes Merci an unsere Mandant:innen für ihre Logos!

Auszeichnungen

Am liebsten erhalten wir positives Feedback direkt von unseren Mandant:innen – wir freuen uns aber auch über jede Auszeichnung unserer Arbeit in Rankings anerkannter Fachpublikationen in Deutschland und Frankreich (Kanzleimonitor, Décideurs etc.), wie zum Beispiel

2018 - 2025: 9 x hintereinander „Führende Kanzlei Europarecht & Internationales Recht – Kanzleimonitor
2022 - 2024: 2 x Gold (u. a. Handelsrecht), 2 x Silber (u. a. Arbitration), 8 x Bronze – Palmarès du Droit
2021 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Arbeitsrecht – Décideurs
2019 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Prozessrecht – Décideurs



Kanzleimonitor
Leaders League
Highly Recommended Labor
Palmares du Droit
Auszeichnungen
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