Erfolg vor der Cour d’appel Douai:
Klage gegen Versicherer abgewiesen
Unser Litigation-Team hat in einem komplexen, grenzüberschreitenden Haftungs- und Versicherungsrechtsstreit vor der Cour d’appel Douai einen führenden deutschen Versicherer erfolgreich vertreten. Nach einem langjährigen Verfahren – vom gerichtlichen Sachverständigenverfahren bis hin zum französischen Kassationshof – wurden die gegen unseren Mandanten gerichteten Ansprüche vollständig abgewiesen.
Der Kontext des Verfahrens
- Ein deutsches Unternehmen lieferte Stahlrohre, die in Frankreich in einen Fermenter integriert wurden; am Fermenter traten Schäden auf.
- Nach Feststellungen des Gerichtssachverständigen stand die Haftung des Lieferanten im Raum; streitig war u. a., ob dessen zwei Haftpflichtversicherer den Schaden decken müssen (einer davon vertreten durch unsere Kanzlei).
Das Ergebnis auf einen Blick
- Die Verantwortung des Rohrlieferanten für die Schäden beim Endkunden wurde zwar bestätigt – die Deckungspflicht unseres Mandanten jedoch verneint.
- Obwohl das französische Berufungsgericht die grenzüberschreitende Anwendung des französischen Haftungsrechts und den Direktanspruch gegen den deutschen Versicherer bejaht hat, ist es unserer Argumentation zur verspäteten Schadensmeldung nach deutschem Recht gefolgt: Die objektive zeitliche Risikobegrenzung der Police greift, sodass kein Versicherungsschutz entsteht.
- Sämtliche prozessualrechtliche Einwände der Gegenseite nach französischem Recht wurden abgewiesen.
Schaden und Kosten
Die Gegenseite wurde zur Tragung der Prozesskosten seit der ersten Instanz einschließlich der Kosten des gerichtlichen Sachverständigenverfahrens verurteilt. Zusätzlich sprach das Gericht zugunsten unseres Mandanten eine außergewöhnlich hohe Verfahrenskostenentschädigung (insb. Anwaltskosten) in Höhe von 75.000 EUR zu.
Die Akte wurde federführend von Jeanne Faymonville und Edith Aupetit bearbeitet, unterstützt durch Dr. Priscilla Merabti, Caroline Reneaume (für die Aspekte des französischen Rechts) sowie Dr. Christine Klein (für die Aspekte des deutschen Rechts).
Die Kompetenzen unseres Teams sowohl im französischen als auch im deutschen Recht war entscheidend für den Erfolg dieses Mandats. Dank unserer doppelten Expertise konnten wir das deutsche Recht nicht nur präzise und umfassend analysieren, sondern auch in all seinen Feinheiten so vermitteln, dass es für das französische Gericht vollständig verständlich und zugänglich wurde. Diese Fähigkeit, komplexe rechtliche Zusammenhänge zu übersetzen und anzupassen, hat wesentlich dazu beigetragen, die Interessen unserer Mandantin effektiv und überzeugend zu vertreten.
Kontaktieren Sie uns
Qivive begleitet regelmäßig Industrieunternehmen und Versicherer in äußerst anspruchsvollen Streitigkeiten an dieser Schnittstelle von Zivilrecht und Versicherungsrecht.