Fabian Neugebauer ist „Fachanwalt für Arbeitsrecht“
Knapp drei Jahre nach seinem Einstieg bei Qivive wurde Fabian Neugebauer von der Rechtsanwaltskammer Köln am 21. August 2020 die Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ gestattet.
Neben dem Bestehen des theoretischen Teils durch die entsprechenden Prüfungen und die Teilnahme an einem 120-stündigen Lehrgang hat Herr Neugebauer insbesondere durch die erfolgreiche Bearbeitung von insgesamt 244 arbeitsrechtlichen Fällen innerhalb der letzten drei Jahre seine Expertise im deutschen Arbeitsrecht nachgewiesen. Darüber hinaus veröffentlicht Herr Neugebauer regelmäßig Artikel in juristischen Fachzeitschriften. Er vertritt unsere Mandanten in allen Bereichen des deutschen Arbeitsrechts, sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Führung von Prozessen vor den Arbeitsgerichten.
Dr. Christophe Kühl, Managing Partner der Kanzlei: „Wir sind stolz und glücklich, dass Fabian seinen Fachanwaltslehrgang erfolgreich abgeschlossen hat. Die Fortbildung unserer Mitarbeiter liegt uns sehr am Herzen, da sie zum einen ein wichtiger Baustein in der persönlichen Entwicklung ist aber auch fortwährend die Qualität unserer Arbeit verbessert. Fabian hat sich so in nur wenigen Jahren zu einem wesentlichen Pfeiler unserer Arbeitsrechtspraxis entwickelt und konnte eigenständig komplexe arbeitsrechtliche Mandate bis hin zu großen Restrukturierungen zur vollsten Zufriedenheit unserer Mandanten begleiten – Bravo Fabian, gut gemacht!“