Qivive erfolgreich in Rechtsstreit über Handelsvertreterausgleich in Frankreich

In einem Beschluss vom 7. September 2022 hat der französische Kassationshof, das höchste französische Zivilgericht, einem von Qivive vertretenen deutschen Handelsvertreter einen Ausgleichsanspruch in nicht unerheblichem Umfang gegen einen namhaften französischen Konzern zugesprochen.
Der Handelsvertretervertrag war nach französischem Recht geschlossen. Nach französischem Handelsvertreterrecht hat der Handelsvertreter bei Beendigung des Vertrages Anspruch auf einen Ausgleich in Höhe von zwei Jahresprovisionen gerechnet auf den Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
In dem Rechtsstreit, der seit 2015 anhängig war, hatten die Richter die Rechtsfrage zu entscheiden, ob auch dann ein Handelsvertretervertrag vorliegen kann, wenn der Handelsvertreter – wie von der Beklagten zu Unrecht behauptet – keine oder nur beschränkte Befugnisse im Hinblick auf eine Verhandlung hatte.
Während das Gericht in erster Instanz das Vorliegen eines Handelsvertretervertrages bejaht hatte und den vollen Ausgleich zugesprochen hatte, hob das Berufungsgericht die Entscheidung teilweise wieder auf. Nach Auffassung der Berufungsrichter, die sich auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung zum französischen Handelsvertreterrecht beriefen, könnte ein Handelsvertretervertrag nur angenommen werden, wenn der Vermittler ausreichende Verhandlungsbefugnisse hat.
Diese höchstrichterliche Rechtsprechung in Frankreich wurde indes durch ein Urteil des EuGH im Jahre 2020 (Urteil des Gerichtshofs vom 4. Juni 2020, C-828/18) kassiert – nach Auffassung der Richter am höchsten europäischen Gericht müsse eine Person nicht notwendigerweise über die Möglichkeit verfügen, die Preise der Waren, deren Verkauf sie für Rechnung des Unternehmers besorgt, zu ändern, um als Handelsvertreter im Sinne dieser Bestimmung eingestuft zu werden (vgl. Urteilsbesprechung von Dr. Christophe Kühl in der IHR 6/20).
Der französische Kassationshof hatte fortan keine andere Wahl, als seine eigene Rechtsprechung zu ändern, was er in einigen Urteil seither auch getan hat (vgl. unsere Urteilsbesprechung zum Handelsvertreterausgleich in Frankreich).
Das nunmehr durch Qivive mit dem Kassationsanwalt Thouvenin erstrittene Urteil reiht sich in diese neue Rechtsprechung der Cour de Cassation ein: Das Gericht hob das Berufungsurteil auf und sprach damit indirekt der Mandantin von Qivive den Handelsvertreterausgleich nach französischem Recht zu.