Qivive vertritt Mandanten erfolgreich vor französischem Arbeitsgericht

In einem Prozess vor dem Arbeitsgericht Toulon konnten wir erneut einen unserer Mandanten erfolgreich gegen eine Arbeitsschutzklage und horrende Forderungen eines ehemaligen Arbeitnehmers verteidigen.
Dieser hatte zuvor die Geschäfte der französischen Tochterfirma geleitet und unterlag daher als „leitender Angestellter höchsten Grades“ (sog. cadre dirigeant) nicht der gesetzlichen Arbeitszeit. Im Nachhinein bestritt er jedoch, jemals eine leitende Stellung innegehabt zu haben, und verlangte eine nachträgliche Abgeltung seiner Arbeits- und Überstunden sowie hohe Schadensersatzzahlungen.
Dank der detaillierten Aufarbeitung des Falls und einer schlüssigen Beweisführung konnten wir zeigen, dass die Forderungen des Arbeitnehmers haltlos waren und unser Mandant vollkommen rechtmäßig gehandelt hat.