Warm anziehen und auf Dächer steigen
Folge 4 unseres Podcasts

In Folge 4 spricht Béatrice-Anne mit Jeanne Faymonville über das selbständige Beweissicherungsverfahren in Frankreich.
Jeanne ist sowohl in Deutschland als auch in Frankreich als Anwältin zugelassen, und leitet u. a. unser Dezernat für Industriehaftpflicht.
Die beiden klären die Fragen, was genau eine "Expertise judiciaire" ist und warum ein nicht in Frankreich ansässiges Unternehmen überhaupt rechtlich dazu verpflichtet sein kann.
Anhand von Kühlschränken wird besprochen, wieso ein wetter- und geländefestes Schuhwerk, ein renommierter Techniker und das richtige Maß an Zurückhaltung wichtig sind, und wieso der Anwalt besser keinen Kaffee mit dem Sachverständigen trinken gehen sollte.
Wir klären außerdem, welche Unterschiede zwischen dem gerichtlichen (der sog. expertise amiable) und dem selbständigen Beweisverfahren bestehen, welche Kosten es zu beachten gilt, und warum es durchaus sein kann, dass ein solches Verfahren oft mehr als 15 Beteiligte hat.
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Sie möchten sich ausführlicher informieren? Hier finden Sie unser Mémo zum Beweissicherungsverfahren in Frankreich, oder Sie besuchen uns auf unserem YouTube-Kanal.