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Bauhaftung und Subunternehmer in Frankreich

Bauhaftung und Subunternehmer in Frankreich Garantie décennale Versicherungspflichten Subunternehmerrecht

Bauprojekte in Frankreich sind mit besonderen rechtlichen Anforderungen verbunden. Die komplexen Vorschriften zur Bauhaftung, die gesetzlichen Versicherungspflichten sowie die strengen Regelungen beim Einsatz von Subunternehmern führen zu erheblichen rechtlichen und organisatorischen Risiken.

Qivive unterstützt Sie mit einem spezialisierten deutsch-französischen Team bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Bau- und Subunternehmerverträge und hilft Ihnen dabei, Haftungsrisiken über den gesamten Projektverlauf hinweg zu minimieren.

Anwältin von Qivive - Wirtschaftskanzlei für Bauhaftung und Subunternehmerrecht in Frankreich
Unsere Leistungen
  • Beratung zur Bauhaftung (garantie décennale, vertragliche und deliktische Haftung)
  • Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen nach französischem Recht
  • Unterstützung bei der Einbindung von Subunternehmern (sous-traitance)
  • Begleitung in Konfliktfällen, Haftungsrisiken und Durchgriffsszenarien
  • Führung von selbständigen Beweisverfahren und außergerichtlichen Sachverständigenverfahren


Unsere Beratung richtet sich an Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum, die in Frankreich Bauprojekte umsetzen – praxisnah, effizient und rechtssicher.

Sie suchen eine Kanzlei, die Sie bei der Einbindung von Subunternehmern unterstützt?

Informationen rund um
Bauhaftung und Subunternehmer in Frankreich

Bauhaftungsrecht

Bauhaftung in Frankreich

Das französische Bauhaftungsrecht unterscheidet sich wesentlich vom deutschen. Kernstück ist die garantie décennale, eine zehnjährige gesetzliche Gewährleistungspflicht für Bauunternehmen und Planer bei erheblichen Mängeln, die die Stabilität, Struktur oder Nutzung eines Bauwerks beeinträchtigen. Diese Haftung ist im französischen Zivilgesetzbuch (Code civil, Art. 1792 ff.) geregelt und für alle ausführenden Unternehmen verpflichtend, unabhängig vom Unternehmenssitz.

Diese Haftung macht den Abschluss einer assurance décennale zwingend erforderlich. Diese Versicherung muss nach dem französischen Versicherungsgesetzbuch (Code des assurances, Art. L. 241-1 ff.) bereits vor Beginn der Arbeiten bestehen. Fehlt sie, ist die Ausführung des Projekts rechtswidrig – mit erheblichen Risiken für Bauunternehmen und Auftraggeber, die für die Auswahl ihrer Partner mitverantwortlich sind.

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    Subunternehmer

    Subunternehmerrecht in Frankreich

    Das französische Subunternehmergesetz vom 31. Dezember 1975 gilt zwingend für sämtliche Bauvorhaben in Frankreich, auch für ausländische Unternehmen. Es schützt Subunternehmer durch zahlreiche, teils überraschende Vorgaben:
     

    • Genehmigungspflicht: Jeder Subunternehmer muss vom Auftraggeber schriftlich akzeptiert werden. Dies gilt für sämtliche Stufen der Subunternehmerkette.
       
    • Bürgschaft oder Zahlungsanweisung: Der Hauptunternehmer muss vor Beginn der Arbeiten für jeden Subunternehmer eine persönliche Bankbürgschaft stellen. Alternativ kann auch eine Zahlungsanweisung (délégation de paiement ) vereinbart werden, bei der der Auftraggeber vereinbarungsgemäß Zahlungen direkt an den Subunternehmer leistet.
       
    • Direkter Zahlungsanspruch: Wird der Subunternehmer vom Hauptunternehmer nicht bezahlt, kann er unter bestimmten Voraussetzungen direkt den Auftraggeber oder sogar die finanzierende Bank in Anspruch nehmen.
       
    • Bekämpfung von Schwarzarbeit: Auftraggeber und Hauptunternehmer müssen regelmäßig prüfen und nachweisen, dass Subunternehmer alle Steuer- und Sozialversicherungspflichten (z. B. URSSAF-Bescheinigung) erfüllen. Bei Pflichtverletzung droht eine gesamtschuldnerische Haftung für alle Steuern und Sozialabgaben.
       
    • Strenge Formalitäten: Fehlende Nachweise oder nicht eingehaltene Formvorgaben führen schnell zu Vertragsnichtigkeit, Haftungsrisiken oder zum Ausschluss bei Vergabeverfahren.
    Mémo

    Zusammenarbeit mit Subunternehmern in Frankreich (sous-traitance)

    • Muss das französische Subunternehmerrecht auch von deutschen Unternehmen beachtet werden?
    • Für welche Verträge gilt das französische Subunternehmerrecht?
    • Muss der Auftraggeber / Bauherr dem Einsatz von Subunternehmern zustimmen?
    • Welche Sicherheiten hat der Hauptunternehmer zu stellen?
    • Welche Alternativen gibt es zur Bürgschaft?
    • Wann besteht ein direkter Zahlungsanspruch gegen den Auftraggeber?
    • Was ist bezüglich der Schwarzarbeit zu beachten?

    Wie unterstützt Sie Qivive
    bei Bauhaftung und Subunternehmerfragen?

    Ihre Vorteile

    Mit Qivive erhalten Sie eine umfassende rechtliche Absicherung für Ihre Bauprojekte in Frankreich. Wir sorgen dafür, dass alle Anforderungen der garantie décennale sowie des Subunternehmergesetzes vom 31.12.1975 zuverlässig eingehalten werden. So vermeiden Sie Rechtsunsicherheiten, unnötige Haftungsrisiken und Verzögerungen durch formale Fehler im Subunternehmermanagement.

    Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung im französischen Baurecht und berät lösungsorientiert – auch in komplexen, grenzüberschreitenden Projekten. Das schafft rechtliche Klarheit, wirtschaftliche Planbarkeit und eine verlässliche Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.

    Praxisbeispiele
    • Erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen bei einem internationalen Großprojekt: Wir haben ein Unternehmen erfolgreich bei der Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen eines internationalen Großbauprojekts begleitet.
       
    • Generalunternehmervertrag (Photovoltaikanlage): Wir haben die Prüfung und Beratung bei der Vertragsgestaltung für Planung und Bau einer Photovoltaikanlage in Frankreich begleitet.
       
    • Generalunternehmervertrag (Biogasanlage): Wir haben die Prüfung und Beratung bei der Vertragsgestaltung für Planung und Errichtung einer Biogasanlage in Frankreich begleitet.

    Sie brauchen Unterstützung bei der Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen nach französischem Recht?

    Unsere erfahrenen Anwält:innen
    für Bauhaftung und Subunternehmerrecht in Frankreich

    Auszeichnungen

    Am liebsten erhalten wir positives Feedback direkt von unseren Mandant:innen – wir freuen uns aber auch über jede Auszeichnung unserer Arbeit in Rankings anerkannter Fachpublikationen in Deutschland und Frankreich (Kanzleimonitor, Décideurs etc.), wie zum Beispiel

    2018 - 2025: 9 x hintereinander „Führende Kanzlei Europarecht & Internationales Recht – Kanzleimonitor
    2022 - 2024: 2 x Gold (u. a. Handelsrecht), 2 x Silber (u. a. Arbitration), 8 x Bronze – Palmarès du Droit
    2021 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Arbeitsrecht – Décideurs
    2019 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Prozessrecht – Décideurs



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