Entwurf einer Regelung für die Kennzeichnung umweltschädlicher Möbel in Frankreich ab 1. Januar 2020
Vom 18. Januar bis 10. Februar 2017 wird der Entwurf einer Regelung für die Kennzeichnung der umweltschädlichen Emissionen von Möbeln vom französischen Umweltministerium im Rahmen eines öffentlichen Stellungnahme- und Einspruchsverfahrens zur Diskussion gestellt. Jeder Bürger, der sich für den Entwurf interessiert, wird alle wesentlichen Informationen auf Wunsch per E-Mail erhalten oder wird diese im örtlich zuständigen Amt nachschlagen können. Die Bürger können dann ihre Anmerkungen bezüglich des Entwurfs per E-Mail oder per Post zusenden, damit sie veröffentlicht und von der Verwaltung berücksichtigt werden können.
Ziel des Entwurfs ist die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Möbel, sofern von ihnen umweltschädliche Emissionen ausgehen. Die Kennzeichnungspflicht gilt bereits für Bau- und Dekorationsprodukte seit dem Grenelle Gesetz vom 12. Juli 2010.
Eine einzige Art von Möbel
Im September 2015 hatte die Nationale Agentur für die sanitäre Sicherheit der Lebensmittel, der Umwelt und der Arbeit (Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail) einen Bericht bezüglich der Kennzeichnung der umweltschädlichen Emissionen der Möbel veröffentlicht, der „zumindest 661 Stoffe“ bestimmte, die von den Möbel potenziell emittiert werden: das Holz, die Metalle, die Plastik, die Textilen oder die Leder. Jedoch sind nur die Möbel, die aus Holz bestehen, von dem aktuellen Entwurf betroffen; die Holzplatten sind die wichtigsten Emittenten von Formaldehyd (reiz- und krebserregender Stoff). Die Kennzeichnungspflicht in Frankreich gilt nicht für gebrauchte Möbel und soll nur greifen, wenn mehr als 10 identische Produkte hergestellt werden.
Eine Kennzeichnung nach Klassen
Nach dem Entwurf können nur solche Produkte angeboten werden, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind, wobei das Etikett die Höhe der Emission des Formaldehyds in der Luft mit einer Note von A+ (besonders geringe Emissionen) bis C (hohe Emissionen) angeben muss.
Der Entwurf legt die verschiedenen Kriterien für die Einordnung der Formaldehyd-Emissionen in die Klassen A+, A, B und C fest und gibt auch die Darstellungsform des Etiketts vor. Die Verbraucher sollen auch über die Vorsichtsmaßnahmen informiert werden, die bezüglich der Emission von Schadstoffen zu beachten sind.
Laut Entwurf sind unterschiedliche Daten für das Inkrafttreten dieser Vorschriften vorgesehen: 1. Januar 2020 für die Produkte, die nach dem 1. Januar 2020 auf den Markt gebracht werden und 1. Januar 2021 für die Produkte, die vor dem 1. Januar 2020 bereits am Markt angeboten wurden.
In den kommenden Wochen und Monaten wird es sicherlich noch einige Änderungen an der Verordnung zur Kennzeichnungspflicht für Möbel in Frankreich geben, relativ gesichert ist aber, dass sich deutsche Möbelhersteller, die Ihre Möbel in Frankreich vertreiben, auf eine Kennzeichnungspflicht ab dem 1. Januar 2020 werden einstellen müssen.
26.01.2017