Staatsrat untersagt „Dark Stores“ des Lieferdienstes Gorillas in Paris
Der französische Staatsrat (Conseil d´Etat) hat kürzlich entschieden, dass sog. Dark Stores Lagerhäuser im Sinne des Städtebaugesetzes (Code de l´urbanisme) und des lokalen Städtebauplans von Paris sind und damit einer Genehmigung bedürften.
Die beiden Lieferdienste Frichti und Gorillas Technologies hatten in der Pariser Innenstadt Ladenlokale angemietet und diese sodann als sog. „Dark Stores“ genutzt, also als Logistik- und Lagerräumlichkeiten, die eine schnelle Lieferung von im Internet bestellten Waren des täglichen Bedarfs ermöglichen.
Die Richter waren der Auffassung, dass diese Umwidmung antragspflichtig sei und die Stadt Paris den Umwidmungsantrag auch hätte ablehnen dürfen. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei den "Dark Stores" um Lagerhäuser im Sinne der geltenden Vorschriften, weil in diesen Räumlichkeiten Waren gelagert würden, ohne für den Direktverkauf im Sinne des Städtebaugesetzes bestimmt zu sein.
Der Staatsrat war ferner der Ansicht, dass die Stadtverwaltung das Recht hatte, von den beiden Unternehmen eine Rückversetzung in den bisherigen Zustand zu verlangen, da Lagerhäuser in Paris im Erdgeschoss auf der Straße verboten sind.
27.03.2023