Einmal Streik, bitte!
Folge 3 unseres Podcasts

Zugegeben, unsere "Sommerpause" ist etwas ausgeufert, nichtsdestotrotz freuen wir uns sehr, Ihnen seit heute Folge 3 unseres kleinen aber feinen Kanzlei-Podcasts präsentieren zu können! Ab jetzt sind wir wieder regelmäßig zu hören, versprochen.
In dieser Folge treffen unsere französische Arbeitsrechtlerin Béatrice-Anne und unser deutscher Arbeitsrechtler Jan aufeinander, und tauschen sich zu den kulturellen Besonderheiten der Mandanten in diesem Rechtsbereich aus.
Jan Westhues berät unsere französischen Mandanten mit deutschem Business in allen arbeitsrechtlichen Aspekten, kurz gesagt: Er macht deutsches Recht auf französischer Sprache.
Es geht um die Fragen, die die beiden dabei am häufigsten gestellt bekommen: Kann ich als ausländisches Unternehmen ohne Niederlassung überhaupt Arbeitnehmer:innen in Frankreich oder Deutschland beschäftigen? Und kann man das anwendbare Arbeitsrecht dann frei auswählen? All dies klären wir in dieser Folge, und geben Ihnen Tipps, was man als Unternehmen in beiden Ländern beachten sollte, welche Vorgehensweisen bei der Beschäftigung üblich sind (oder auch nicht), und wie sich Arbeitszeiten, Gehälter, Steuern, Kündigungsverfahren oder arbeitsrechtliche Prozesse unterscheiden.
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Sie möchten sich im Arbeitsrecht ausführlicher informieren? Hier finden Sie Informationen zum französischen Arbeitsrecht auf Deutsch, oder zum deutschen Arbeitsrecht auf Französisch.
Oder Sie kontaktieren uns einfach direkt, wir freuen uns auf Sie!