Autsch, das tat weh!
Folge 8 unseres Podcasts
Das Thema von Folge 8 mag zunächst etwas "drüsch" klingen, wie der Kölner zu sagen pflegt, ist aber für alle Firmen, die Leistungen oder Produkte nach Frankreich vertreiben, von großer Wichtigkeit: Die Rede ist von der Produkthaftung.
Béatrice-Anne hat sich hierfür mit Jeanne Faymonville zusammengesetzt. Jeanne ist sowohl als deutsche Rechtsanwältin als auch als Avocate (französische Rechtsanwältin) zugelassen, leitet bei uns das Team für französisches und deutsches Vertrags- & Prozessrecht, und ist Spezialistin im Bereich der Industriehaftpflicht.
Was ist eigentlich Produkthaftung, und wann haftet wer und wofür? Jeanne gibt uns ein anschauliches Beispiel und erklärt die verschiedenen Schritte eines möglichen Verfahrens. Welches Recht wird im Schadensfall angewendet und wie kann eine Gerichtsstandsklausel sinnvoll im Vertrag festgelegt werden? Greift hier automatisch französisches Recht?
Warum das französische materielle Recht für deutsche Firmen unter Umständen nachteilig sein kann, wieso eine wasserdichte Versicherung und vor allem eine schriftliche Dokumentation in einem Schadensfall das A&O sind, all dies (und natürlich noch mehr) finden Sie in unserer neuen Folge. Wir wünschen ganz viel Spaß beim Zuhören!
Das Thema interessiert Sie en détail ? Hier finden Sie unsere Merkblätter und Fachpublikationen zum französischen Kaufrecht, zum selbständigen Beweissicherungsverfahren (expertise judiciaire) in Frankreich und der Durchgriffshaftung (action directe) nach französischem Recht. Darüber hinaus haben wir einen kurzweiligen und informativen YouTube-Kanal für französisches Wirtschaftsrecht.
Und bei konkreten Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit telefonisch oder auch per Mail zur Seite, wir freuen uns auf Sie!