Qivive hat einen weiteren „Fachanwalt für Arbeitsrecht“
Wir freuen uns, dass unser Kollege Jan Westhues nun die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ führen darf, und gratulieren ihm zu dieser Leistung!
Neben Fabian Neugebauer ist er bereits der zweite Fachanwalt in diesem Bereich in unserer Kanzlei. Etwa dreieinhalb Jahre nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt wurde ihm nun am 11. April 2023 von der Rechtsanwaltskammer Köln das Führen dieser Bezeichnung gestattet.
Voraussetzung, diese Fachanwaltsbezeichnung führen zu dürfen, ist, neben dem Bestehen der theoretischen Prüfungen, die Bearbeitung von mindestens 100 arbeitsrechtliche Fällen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im kollektiven Arbeitsrecht, von denen mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren sein müssen.
Jan vertritt unsere Mandanten in allen Bereichen des deutschen Arbeitsrechts, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, und hat seine arbeitsrechtliche Expertise insbesondere durch die erfolgreiche Bearbeitung von mehr als 150 arbeitsrechtlichen Fällen innerhalb von drei Jahren nachgewiesen. Darüber hinaus veröffentlicht er regelmäßig Artikel in juristischen Fachzeitschriften und berät unsere Mandanten im deutschen Gesellschaftsrecht.