Qivive kann jetzt X-Rechnungen
Durch eine kontinuierliche Modernisierung unserer internen Organisationsstruktur und der EDV sind wir seit dem 1. Februar 2022 in der Lage, auch Rechnungen im sog. X-Rechnungen-Format zu erstellen.
Dieses Format ist für Rechnungen notwendig geworden, die den Betrag von 1.000 € überschreiten und an mittel- und unmittelbare Bundesbehörden (z. B. die Bundesanstalt für Arbeit, die Bundesdruckerei oder auch manche Krankenkassen) gestellt werden. Seit November 2020 müssen diese Rechnungen laut E-Government-Gesetz in digitaler Form übermittelt werden.
Diese sogenannten X-Rechnungen sind XML-Files, die nicht manuell erstellt werden können und müssen vom Rechnungssteller mit Hilfe einer speziellen Software generiert und anschließend über ein zugelassenes Verwaltungsportal (beispielsweise ZRE oder OZG-RE) übermittelt werden.
Da Qivive zahlreiche mittel- und unmittelbare Bundesbehörden in Fragen des französischen Rechts berät, war die Umstellung erforderlich geworden.