Qivive vertritt deutsches Unternehmen erfolgreich vor Berufungsgericht Toulouse

Qivive hat einen international führenden deutschen Möbelhersteller erfolgreich in einem arbeitsrechtlichen Berufungsverfahren vor der Cour d’Appel Toulouse vertreten.
Das Verfahren war von großer Bedeutung, da es um die grenzüberschreitende Anwendung deutschen und französischen Arbeitsrechts bei einem in Frankreich tätigen leitenden Außendienstmitarbeiter sowie um die Auswirkungen kurzer Klagefristen auf die Arbeitnehmerschutzrechte ging.
Am 4. Juli 2025 bestätigte die 4. Kammer der Cour d’Appel Toulouse die Entscheidung des Conseil de Prud’hommes von Februar 2023: Die umfassenden Klageforderungen eines ehemaligen Außendienstmitarbeiters gegen das Unternehmen wurden als unzulässig abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die im Arbeitsvertrag vereinbarte Anwendung deutschen Rechts rechtmäßig sei und der Kläger die maßgebliche Klagefrist nach deutschem Recht nicht eingehalten habe. Damit wurde die erstinstanzliche Entscheidung vollständig bestätigt und sämtliche Forderungen des Klägers zurückgewiesen.
Die Angelegenheit wurde auf Seiten von Qivive federführend durch Emilie Wider betreut. Emilie Wider ist als Avocate an der Pariser Rechtsanwaltskammer zugelassen und bringt umfangreiche Erfahrung im deutsch-französischen Arbeitsrecht mit. Als erfahrene Anwältin begleitet sie deutsche und internationale Unternehmen bei komplexen Streitigkeiten mit engem Bezug zum französischen Recht.
Wir danken unserem Mandanten für ihr langjähriges Vertrauen und freuen uns, durch dieses Urteil erneut die rechtliche Position international tätiger Unternehmen in Frankreich stärken zu können.