Unternehmen in der Metallindustrie in Frankreich – die Uhr tickt!
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Mitarbeitenden in Frankreich gemäß dem neuen Tarifvertrag der Metallindustrie in Frankreich bis Januar 2024 neu einstufen.
Um die Umstellung so nahtlos wie möglich zu gestalten, hat Qivive eine leicht verständliche Lösung ausgearbeitet, mit der wir Sie effizient und rechtssicher unterstützen können. Diese Lösung ermöglicht es Ihnen auch, die Anpassung der Mindestgehälter nach der neuen Einstufung zu kalkulieren.
Unverbindlich ein Angebot anfragen
Sie sind unsicher, wie Sie vorgehen sollen? Nachstehend finden Sie in tabellarischer Form eine vereinfachte Übersicht der zu berücksichtigenden Schritte. Diese müssen nacheinander erfolgen – außer ggf. den Schritten 1 und 2 – und können, je nach Größe Ihres Unternehmens, einige Zeit in Anspruch nehmen, daher sollten Sie schnellstmöglich mit der Umstellung beginnen, falls noch nicht geschehen:
Schritt 1 |
Analyse der Arbeitsplätze und Anpassung der Stellenbeschreibungen
Erstellung bzw. Anpassung der Stellenbeschreibungen
Vergabe von Punkten bzw. einer Punktespanne gemäß den neuen Kriterien pro Stelle – dabei hilft Ihnen unser Tool |
Schritt 2 |
Anhörung des Betriebsrats (Unternehmen ab 50 Mitarbeitern)
Frist zur Abgabe einer Stellungnahme durch den CSE: 1 Monat (bzw. 2 Monate, falls ein Sachverständiger durch den CSE beauftragt wird) |
Schritt 3 |
Individuelle Einstufung
Ermittlung der neuen Einstufung für die einzelnen Mitarbeitenden sowie des Mindestgehalts und des ggf. einzuplanenden Budgets – dabei hilft Ihnen unser Tool |
Schritt 4 |
Mitteilung an die Mitarbeitenden
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Schritt 5 |
Eventuelle Rückfragen
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Schritt 6 |
Anpassung der Gehaltsabrechnungen gemäß der neuen Einstufung |