Neuer Tarifvertrag der Metallindustrie in Frankreich
Am 7. Februar 2022 haben die Sozialpartner der Metallindustriebranche einen neuen nationalen Tarifvertrag abgeschlossen, dessen Bestimmungen teilweise schon am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Der neue Tarifvertrag bringt wesentliche Änderungen in zahlreichen Bereichen mit sich: Zusatzkrankenversicherung, Einstufung, Mindestlöhne, Prämien, Zulagen, Arbeitszeit, Wettbewerbsverbot, Mobilitätsklausel, Probezeit, Kündigungsfrist usw.
Dazu und angesichts des Umfangs der Änderungen empfehlen wir, schrittweise vorzugehen:
- Bis zum 1. Januar 2023: Überprüfung und ggfs. Anpassung Ihres aktuellen Angebots im Hinblick auf die zusätzliche Krankenversicherung (sog. „complémentaire santé“ oder „mutuelle“) und den Vorsorgeplan (sog. „prévoyance“) Ihrer Mitarbeiter.
Diese Überprüfung ist notwendig, da die Branche erstmalig eine vollständige und einheitliche Regelung dieser Aspekte einführt, mit Wirkung zum 1. Januar 2023.
- Bis zum 1. Januar 2024: Achten Sie besonders auf die Neuerungen, die Bereiche betreffen, in denen Branchenvereinbarungen innerhalb der Gesellschaft Vorrang auf Betriebsvereinbarungen haben (aufgelistet unter Artikel L.2253-1 des französischen Arbeitsgesetzbuchs).
Dies gilt insbesondere für die Einstufung Ihrer Mitarbeiter. Diese wurde vollständig geändert und basiert nun auf sechs Kriterien, die wiederum aus 10 Stufen bestehen. Bitte beachten Sie, dass es keine Transition zwischen der alten und der neuen Einstufung geben wird, weshalb es nötig ist, so schnell wie möglich mit der Festlegung der neuen Einstufung für jede Stelle in der Gesellschaft zu beginnen und dabei den Betriebsrat, sofern vorhanden, einzubeziehen. Alle Gehaltsabrechnungen der Arbeitnehmer müssen bis Januar 2024 angepasst werden. Die Branche hat den Gesellschaften Dokumente zur Verfügung gestellt, die ihnen bei dieser Aufgabe helfen sollen, und auch wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sobald die Einstufung festgelegt ist, wird es notwendig sein, die Einhaltung der neuen, im Tarifvertrag festgelegten Mindestlöhne zu überprüfen.
Praxistipp !
Bevor Sie diesen aufwendigen Prozess starten, überprüfen Sie, ob der Metalltarifvertrag überhaupt der richtige ist: Viele Unternehmen wenden diesen Tarifvertrag in Frankreich fälschlicherweise an, weil sie in Deutschland der Metallbranche angehören. In Frankreich haben sie aber eine reine Vertriebstätigkeit und fallen somit nicht in den Anwendungsbereich des französischen Metalltarifvertrags.
28.09.2022