Die Registrierung von Interessenvertretern in Frankreich
Der Begriff des Lobbyisten ist in der breiten Öffentlichkeit eher negativ besetzt. Dabei wird häufig übersehen, dass Interessenvertreter häufig zur Verbesserung bestehender und zu beschließender Gesetze beitragen, indem sie nicht nur über die praktische Anwendbarkeit der Regeln, sondern auch über Erwartungen, die die Bevölkerung an neue Gesetze hat, berichten.
Dem Umgang mit Interessenvertretern versuchen einige Rechtsordnungen, wie zum Beispiel die US-amerikanische und die österreichische, mit einem verpflichtenden Registrierungssystem für Interessenvertreter einen geordneten Rahmen zu geben.
In Frankreich herrscht bislang weder für in- noch für ausländische Lobbyisten eine Registrierungspflicht. Allerdings besteht bei der französischen Nationalversammlung und dem Senat jeweils die Möglichkeit einer freiwilligen Registrierung. Die Listen registrierter Interessenvertreter sind im Internet öffentlich einsehbar. Die Webseite der Nationalversammlung gibt sogar Auskunft über die Kosten, welche die Lobbyarbeit den Interessenvertretern verursacht hat. Die beiden Registrierungssysteme basieren auf der Schaffung von Anreizen, welche die Interessenvertreter zur Einhaltung eines Verhaltenskodexes bewegen sollen. Mit Eintragung in das Register beim Senat oder der Nationalversammlung verpflichten die Lobbyisten sich nämlich zur Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln. Im Gegenzug erhalten sie einen Ausweis, der ihnen den Zugang zu bestimmten Bereichen der Parlamentsgebäude erleichtert.
Registrierte Interessenvertreter, die gegenüber einem französischen Parlamentarier handeln, müssen ihre Identität und die Identität ihres Auftraggebers offenlegen. Der Verhaltenskodex des Senats schreibt außerdem vor, dass die Interessenvertreter ihren Kollegen sowie dem Senat Einladungen zu Geschäftsreisen, die sie gegenüber den Senatoren aussprechen, kommunizieren, um eine Gleichheit unter den Lobbyisten hinsichtlich der Erreichbarkeit der Parlamentarier zu schaffen. Erhalten die Interessenvertreter in einem Ausschuss der Nationalversammlung Gelegenheit zur Stellungnahme, wird ihre Registrierung bekannt gegeben, damit die Zuhörer wissen, dass der Sprechende sich zur Einhaltung des Verhaltenskodexes verpflichtet hat. Lobbyisten müssen Informationen, die sie preisgeben, zudem allen Abgeordneten unabhängig von deren Parteizugehörigkeit zur Verfügung stellen. Jede Information muss möglichst genau sein und darf den Abgeordneten nicht im Unklaren lassen oder gar in die Irre führen. Werbende und kommerzielle Aktionen sind den Lobbys innerhalb des Gebäudes der Nationalversammlung verboten. Ist ein Interessenvertreter einmal registriert, muss er im Verhältnis zu Dritten darauf achten, nicht den Anschein zu erwecken, für die Nationalversammlung tätig zu sein.
Im Falle einer Verletzung der aufgestellten Verhaltensregeln kann dem betreffenden Lobbyisten der Ausweis entzogen und diese Tatsache auf der Internetseite bekannt gemacht werden. Die Registrierungen bei Senat und Nationalversammlung sind jeweils ein Jahr gültig und müssen danach erneuert werden.
Für Unternehmen, die mit Institutionen Kontakt aufnehmen, ist die Registrierung vor allem eine Möglichkeit, gegenüber der Öffentlichkeit die Bereitschaft zur Herstellung von Transparenz zu demonstrieren. Vor allem für französische Organisationen dürfte die Registrierung anderer großer Unternehmen wie Air France und SNCF zudem einen gewissen Gruppendruck erzeugen.
Auch wenn die Registrierung von Interessenvertretern in den Registern des französischen Parlaments freiwillig ist, erhöht dieses System die Transparenz dieser politischen Akteure gegenüber der Öffentlichkeit. Allerdings ändert dies nichts daran, dass die Interaktion zwischen Interessenvertretern und den französischen Beamten und Politikern außerhalb des Parlaments völlig abseits jeder öffentlichen Kontrolle stattfindet. Zur Verbesserung der Transparenz wäre eine einheitliche Regelung der Arbeit von Interessenvertretern für alle öffentlichen Institutionen sicher wünschenswert.
06.02.2015