Empfohlene Verkaufspreise in Frankreich wettbewerbsrechtlich nicht unproblematisch
In einem Urteil vom 19. Juni 2007 hat das Berufungsgericht Paris entschieden, dass die Praxis von empfohlenen Verkaufspreisen dann eine Preisabsprache darstellt, wenn die Abnehmer davon ausgehen konnten, dass es sich hierbei um vorgegebenen Preise handelte.
Zwar sei die Mitteilung von empfohlenen Verkaufspreise durch den Hersteller an einen Händler nicht grundsätzlich unzulässig.
Die Preisempfehlung wird allerdings dann unzulässig, wenn aus den Rahmenvereinbarungen zwischen dem Hersteller und dem Vertreibenden oder dem Verhalten der Parteien hervor geht, dass die Parteien die Preise als durch den Hersteller vorgegeben angesehen haben.
30.10.2007
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