Das Domain-Schlichtungsverfahren „Syreli“ der französischen DomainRegistrierungsstelle AFNIC
Mandantenfrage: Unser Unternehmen hat sich ein Kennzeichen als Gemeinschaftsmarke schützen lassen. Nach der Veröffentlichung hat jemand das Kennzeichen als Domainnamen mit der Top-Level-Domain „fr“ in Frankreich verwendet. Was können wir tun?
Verletzt ein Domainname das Recht an einer Marke, so ist es grundsätzlich möglich, gerichtlich gegen den Inhaber dieses Domainnamens vorzugehen. Eine Alternative zum Gerichtsverfahren stellt ein Schlichtungsverfahren mit dem Namen „Syreli“ (Système de Résolution de Litiges, d.h. „Streitschlichtungsverfahren“) dar, welches die französische Domain-Registrierungsstelle AFNIC (Association française pour le nommage internet en coopération) im Jahr 2011 nach dem Vorbild der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) der ICANN geschaffen hat. Syreli ist ein außergerichtliches Verfahren, welches von jeder Person eingeleitet werden kann, deren Schutz- oder Namensrechte von einer französischen Internetdomain verletzt werden.
Die Antragstellung erfolgt online über die Webseite http://www.syreli.fr/. Sammelanträge sind nicht zulässig, sodass für jeden Domainnamen ein separater Antrag zu stellen ist. Der Antrag kann entweder auf Löschung oder auf Übertragung des streitgegenständlichen Domainnamens auf den Antragssteller lauten. Schadensersatz kann im Rahmen des Schlichtungsverfahrens nicht beantragt werden.
Was sind die Vorteile von Syreli?
Im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren hat Syreli den Vorteil, in der Regel von erheblich geringerer Dauer und preisgünstiger zu sein. Von Vorteil ist außerdem, dass der streitgegenständliche Domainname mit Eröffnung des Streitschlichtungsverfahrens automatisch gesperrt wird. So wird vermieden, dass der Domaininhaber die Domain noch während des Verfahrens an einen Dritten überträgt.
Unter welchen Voraussetzungen wird meinem Antrag stattgegeben?
Um im Rahmen des Syreli-Verfahrens Recht zu bekommen, muss der Antragsteller Folgendes nachweisen:
- Dass er ein berechtigtes Interesse daran hat, den Antrag zu stellen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Nutzung des Domainnamens eine Markenrechtsverletzung darstellt.
- Dass der Antragsgegner bösgläubig ist und kein berechtigtes Interesse an der Anmeldung des streitgegenständlichen Domainnamens hat.
Wird der Antragsgegner von der AFNIC angehört?
Der Antragsgegner wird durch die AFNIC darüber informiert, dass ein Antrag auf Löschung oder auf Übertragung des Domainnamens gestellt wurde. Er erhält eine Kopie des Antrags und kann innerhalb einer Frist von 21 Tagen dazu Stellung nehmen bzw. sich verteidigen.
Wer entscheidet über den Antrag?
Die Entscheidung über den Antrag fällt eine dreiköpfige Kommission, die aus den folgenden Personen besteht:
- Dem Vorstand der AFNIC,
- zwei Fachleuten der AFINC.
Wie lange dauert ein Schlichtungsverfahren in der Regel?
Nachdem die AFNIC dem Antragsteller den Eingang des Antrags bestätigt hat, darf das Verfahren maximal 60 Tage dauern.
Wie hoch sind die Verfahrenskosten und wer trägt sie?
Die AFNIC berechnet eine pauschale Gebühr von 250 € pro Antrag. Diese Kosten trägt, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, der Antragsteller. Eine Kostenerstattung durch den Antragsgegner ist im Rahmen des Schlichtungsverfahrens nicht vorgesehen.
Kann der Antrag auf Verfahrenseröffnung wirksam auf Deutsch oder Englisch gestellt werden?
Nein. Gemäß Art. iv) der AFNIC-Verordnung ist die Verfahrenssprache Französisch. Der Antrag muss in französischer Sprache verfasst werden. Fremdsprachige Anlagen müssen durch einen vereidigten Übersetzer auf Französisch übersetzt werden.
Für welche Top-Level-Domains ist Syreli einschlägig? Kann ich bei der AFNIC auch Anträge betreffend Domains mit den Endungen „.com“ oder „.eu“ stellen?
Derzeit betrifft das Syreli-Verfahren nur Domainnamen mit den Top-Level-Domains „.fr„ und „.re“. Für andere Top-Level-Domains existieren zum Teil andere Schlichtungsverfahren anderer Organisationen (z. B. WIPO). Gerne können wir Sie diesbezüglich beraten.
Wo kann ich nachsehen, wer einen .fr-Domainnamen angemeldet hat?
Informationen über die Inhaber von .fr-Domains findet man auf der Webseite http://www.afnic.fr/. Allerdings kommt es vor, dass die Identität des eigentlichen DomainInhabers nicht veröffentlicht wird, weil der Anmelder bei der Registrierung auf einen Anonymisierungsdienst zurückgegriffen hat. In diesem Fall muss vor der Einleitung des Schlichtungsverfahrens bei der AFNIC zunächst ein Antrag auf Mitteilung der Identität des Domaininhabers gestellt werden.
21.01.2013