Die Europäische Kommission richtet an Frankreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme in Bezug auf die Beschränkungen des Zugangs zu bestimmten Glücksspielenregeln
Glücksspiel
Die Europäische Kommission hat am 27. Juni an Frankreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme gerichtet, die im Rahmen eines eröffneten Verletzungsverfahren die französische Gesetzgebung über die Beschränkungen der Organisation von Pferde- und Sportwetten, sowie deren Zugang durch Fernangebot, rügt. Diese Stellungnahme ist die Vorstufe zum Vertragsverletzungsverfahrens vor dem EuGH.
Eine solche Stellungnahme war bereits im vergangenen März gegen Finnland, Ungarn und Dänemark gerichtet worden. Darüber hinaus sind Deutschland, die Niederlande, Italien, Österreich und Schweden diesbezüglich bereits in Verzug gesetzt worden.
Frankreich ist der Auffassung, dass die existierenden Beschränkungen des Betriebs von Glücksspielen und Geldwetten den Anforderungen der Rechtsprechung des EuGH entsprechen.
Der EuGH erlaubt nach einer Rechtsprechung, die durch neuere Urteile bestätigt wurde, Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit, wenn diese durch zwingende Interessen des Allgemeinwohls gerechtfertigt und notwendig sind, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen, sowie wenn das Angebot und die Werbung für diese Spiele kohärent und systematisch sind.
Frankreich ist an eine Organisation gebunden, die, auf eine limitierte Anzahl von Betreibern gegründet und direkt von der öffentlichen Gewalt kontrolliert, die Realisierung der grundlegenden Ziele der öffentlichen Ordnung sicherstellt und zur Vorbeugung und im Kampf gegen Geldwäsche und Betrug sowie zum Schutze des Spielers den Rahmen der Angebote und Werbung der Spiele kontrolliert, sowie eine verantwortliche Spielpolitik umsetzt.
Die Einrichtung eines „Beratenden Komitees für die Umsetzung einer verantwortlichen Spielpolitik“ (COJER) und die Einbindung der legalen Betreiber in den Aktionsplan zugunsten eines verantwortlichen Spiels stellen konkrete Umsetzungen für die permanente Anpassung der Rahmenbedingungen dar.
Das ab 1. Juli geltende Verbot des Verkaufs von Lotterielosen und Sportwetten an Minderjährige folgt diesem Geiste.
Über eine andere empfindliche Frage, die Frankreich mit einer Vielzahl von Mitgliedsstaaten teilt, bekräftigt Frankreich seine Offenheit zum Dialog, damit die Kommission sich versichern kann, dass die Beschränkungen der Dienstleitungsfreiheit mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang stehen, wie die Kommission selbst noch im letzten Herbst festgestellt hatte.
Bis zum Ende diese Verfahrens bleibt das nationale, in Kraft stehende, Recht anwendbar und verbietet insbesondere jede direkte oder indirekte Verkaufsförderung eines illegalen Spielangebots.
03.07.2007