Diskriminierungen
Wegen diskriminierenden Verhaltens wurde eine Arbeitgeber durch das Berufungsgericht Paris dazu verurteilt, einer Frau eine Entschädigung von mehr als 350.000 € zu zahlen.
DIE HALDE begrüßt die Entscheidung des Berufungsgerichts Paris, das am 5. Mai 2010 die Firma BNP Paribas zur Zahlung einer Entschädigung von mehr als 350.000 € an eine seiner ehemaligen Arbeitnehmerinnen infolge einer Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts, der Schwangerschaft und des Familienstandes verurteilt hat.
Die Arbeitnehmerin hatte die HALDE angerufen, weil sie der Meinung war, dass sie diskriminiert wurde: Bei ihrer Rückkehr aus ihrem Erziehungsurlaub hatte sie keine vergleichbare Stelle wiedererhalten, sondern war auf einen minderwertigeren Arbeitsplatz mit einer niedrigeren Vergütung verwiesen worden. Sie konnte außerdem weder von Auffrischungskursen noch von einer Leistungsbeurteilung profitieren.
Die Ermittlungen der HALDE ergaben, dass eine Arbeitnehmerdiskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Schwangerschaft und des Familienstandes vorlag. Sie hatte im März 2010 ihre Beobachtungen dem Berufungsgericht vorgelegt.
Gestützt auf die Beobachtungen der HALDE stellte das Gericht „einen allgemeinen Fall von Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau innerhalb der BNP Paribas“ fest.
Seit Beginn des Jahres hat die HALDE 4.784 Beschwerden erhalten, davon 4.5 % aufgrund des Geschlechts, 5.5 % aufgrund der Schwangerschaft und 2.8 % aufgrund des Familienstandes.
11.05.2010