EuGH: Freie Anwaltswahl auch im Mediationsverfahren
Mit Urteil vom 14.05.2020 (Az. C-667/18) hat der EuGH festgestellt, dass Rechtsschutzversicherte auch dann ein Recht auf freie Anwaltswahl haben, wenn sie sich für eine gerichtliche oder außergerichtliche Mediation entscheiden.
In seiner Entscheidung betreffend die Europarechtskonformität einer belgischen gesetzlichen Regelung stellte der EuGH fest, dass die Solvency-II-Richtlinie (2009/138/EG) so auszulegen ist, dass der Begriff „Gerichtsverfahren“ in ihrem Artikel 201 Abs. 1 lit. a auch Mediationsverfahren umfasst, an denen ein Gericht beteiligt ist oder werden kann, sei es bei der Einleitung oder nach Abschluss dieses Verfahrens.
Nach Ansicht des EuGHs bedarf es rechtlichen Schutzes auch im Rahmen eines Mediationsverfahrens, welches geeignet sei, die Rechtsstellung des Versicherungsnehmers endgültig festzulegen, ohne dass die tatsächliche Möglichkeit bestehe, diese Rechtsstellung im Wege einer Klage zu ändern. Ergänzend weist der EuGH darauf hin, dass ein Widerspruch entstünde, wenn das Unionsrecht, das die Anwendung alternativer Streitbeilegungsmethoden ausdrücklich fördert, die Rechte der Einzelnen einschränken würde, die von diesen Methoden Gebrauch machen wollen.
28.01.2021