In Frankreich kommt die notarielle Urkunde (langsam) im Digitalen Zeitalter an
Die Corona-Pandemie hat in vielen Bereichen des Rechts- und Geschäftslebens eine schnelle und innovative Anpassung seitens der Behörden erforderlich gemacht.
Die notarielle Urkunde war von den durch die Pandemie nötig gewordenen Anpassungen direkt betroffen. Während des Lockdowns in Frankreich war es zwingend nötig, dass notarielle Urkunden geschaffen werden konnten, obwohl physische Beurkundungstermine in den Notariaten nicht möglich waren.
Im Rahmen der Erstellung einer notariellen Urkunde treffen eine Notarin/einen Notar die folgenden Amtspflichten: (i) Kontrolle der Identität der Unterzeichner, (ii) Information und Beratung der Parteien über die rechtliche Tragweite der Urkunde und (iii) Überprüfung der Willenserklärungen der Parteien.
Diese Aufgaben des Notars mussten trotz des Abschlusses der Urkunde aus der Ferne gewahrt bleiben. Die öffentlichen Behörden beriefen eine Notberatung mit dem „Conseil supérieur du Notariat“ (die Dachorganisation der Notariate in Frankreich, die die Tätigkeit der Notarinnen und Notare auf nationaler Ebene organisiert) ein und fanden gemeinsam eine innovative Lösung, wie die Notarinnen und Notare ihren Amtspflichten auch dann nachkommen konnten, obwohl die Urkunden auf Distanz geschlossen werden mussten.
Während der Phase des gesundheitlichen Notstands in Frankreich („période d’urgence sanitaire“) ermöglichte daher das Dekret Nr. 2020-395 vom 3. April 2020 die Einführung der elektronischen notariellen Urkunde, die vollständig aus der Ferne abgeschlossen wurde, mit folgenden Modalitäten:
- Überprüfung der Identität des Unterzeichnenden der Urkunde: Die französische Notarkammer hat sich dafür entschieden, ein Verfahren zur Überprüfung der Identität mit der Firma Docusign einzurichten. Für diese Überprüfung der Identität wurde ein Verfahren eingerichtet, bei dem der Unterzeichnende im Rahmen einer Videokonferenz ein offizielles Dokument zum Nachweis seiner Identität zeigt und übermittelt.
- Per Videokonferenz organisiertes Gespräch mit dem Notar: Die französische Notarkammer hat das Lifesize-System für die Organisation von Fern-Videokonferenzen zwischen den Notarinnen und Notaren und den Unterzeichnenden der Urkunden zugelassen, damit die Notarinnen und Notare ihrer Informations- und Beratungspflicht nachkommen und sich von dem Rechtsbindungswillen der Unterzeichnenden überzeugen können. Das Lifesize-System weist ein sehr hohes Sicherheitsniveau auf.
- Elektronische Signatur der Unterzeichnenden: Auch hier entschied sich die französische Notarkammer für die Dienste des Unternehmens Docusign. Docusign ist eines der wenigen Unternehmen, das den Sicherheitsanforderungen der französischen Datenschutzbehörden gerecht wird.
- Elektronische Signatur der Notarin/des Notars: Sie erfolgt mithilfe eines verschlüsselten USB-Sticks, der alle Identifikationsmerkmale der Notarin/des Notars enthält.
Diese Möglichkeit wurde während der Phase des gesundheitlichen Notstands ins Leben gerufen und hat sich als effizientes Mittel erwiesen, um auch dann Urkunden errichten zu können, wenn ein physischer Beurkundungstermin nicht möglich ist. Die französischen Notariate haben sich überwiegend mit Videokonferenzsystemen ausgestattet. Kritisiert wurde, dass die Bundesnotarkammer für die Zertifizierung ein Privatunternehmen engagiert hat. Außerdem wurde angemerkt, dass die Beurkundungstermine, die digital stattfänden, nicht das gleiche Niveau an Beratungs- und Informationsgehalt böten wie ein physischer Beurkundungstermin.
Nach dem Ende der Phase des gesundheitlichen Notstands mussten die Behörden entscheiden, ob sie diese Regelung weiter beibehalten oder zur vorherigen Situation zurückkehren würden.
Die Behörden entschieden sich schließlich für einen Mittelweg und führten mit der Verordnung Nr. 2020-1422 vom 20. November 2020 die Möglichkeit der elektronischen notariellen Vollmacht ein. Mit diesem System haben Unterzeichnende die Möglichkeit, eine dritte Person zu bevollmächtigen, die notarielle Urkunde in ihrem Namen zu unterzeichnen.
Diese Möglichkeit ist für diejenigen interessant, die sich im Ausland befinden und so eine Reise nach Frankreich vermeiden können, indem sie einem vertrauenswürdigen Dritten (zum Beispiel einem in Frankreich ansässigen Angestellten, einem Rechtsanwalt) eine Vollmacht erteilen.
Diese Lösung ist nicht immer optimal, da für den Unterzeichnenden zusätzliche Kosten entstehen können und es ihm auferlegt wird, einen vertrauenswürdigen Dritten zu finden. Insgesamt erschwert sie die Vorgehensweisen für den Abschluss einer notariellen Urkunde.
Derzeit findet ein Austausch zwischen der französischen Bundesnotarkammer und den Behörden statt, um die Möglichkeiten der Errichtung einer notariellen Urkunde auf elektronischem Wege weiter zu vereinfachen und es zu vermeiden, dass auf die elektronische Vollmacht zurückgegriffen werden muss.
Praxistipp:
Wenn Sie in Frankreich eine notarielle Urkunde abschließen müssen, sollten Sie wissen, dass Sie für die Unterzeichnung eine dritte Person bevollmächtigen können. Es lässt sich dadurch vermeiden, dass Sie nach Frankreich reisen müssen, nur um den Beurkundungstermin wahrzunehmen.
27.01.2022