Gleichstellungsindex: Handlungsbedarf bis zum 1. März 2025
Zur Erinnerung: Seit dem 1. März 2020 müssen alle Unternehmen[1] , die mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen, einen Index auf ihrer Website veröffentlichen. Dieser Gleichstellungsindex soll Auskunft über die Gleichstellung von Männern und Frauen im Unternehmen geben. Er ergibt, auf der Grundlage von fünf (bzw. vier für Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitenden) Indikatoren, eine Gesamtnote von maximal 100 Punkten.
Seit 2022 muss der Arbeitgeber je nach Gesamtnote auch folgendes veröffentlichen:
- Bei einer Note unter 85 Punkten: Verbesserungsziele für jeden Indikator
- Bei einer Note unter 75 Punkten: Korrektur- und Nachholmaßnahmen
Der Index muss jährlich neu berechnet und entsprechend der Noten ggf. mit den oben genannten zusätzlichen Informationen veröffentlicht werden.
Die Frist für die Veröffentlichung des Gleichstellungsindex 2024 läuft am 1. März 2025 ab. Bei Verstoß droht eine Geldstrafe von bis zu 1 % der Bruttogesamtlohnsumme.
Praxistipps:
- Prüfen Sie den Handlungsbedarf in Ihrem Unternehmen (ab 50 Mitarbeitenden) und handeln Sie rechtzeitig.
- Veröffentlichen Sie Ihren Index leicht lesbar und an einer gut sichtbaren Stelle auf der Website des Unternehmens.
- Vergessen Sie nicht, den Index an Ihren französischen Betriebsrat (CSE, wenn vorhanden) und über die dazu erstellte Plattform „Egapro“ auch an die Arbeitsinspektion zu übermitteln.
[1] Oder sogenannte „unités économiques et sociales“ (UES), d. h. „wirtschaftliche und soziale Einheit“: Separate Gesellschaften, die jedoch eng miteinander verbunden sind und für die Anwendung der Rechtsvorschriften insbesondere über die Personalvertretung, einen Sozialplan oder die Gewinnbeteiligung als ein einziges Unternehmen betrachtet werden.
14.02.2025