Öffentliche Ausschreibungen in Frankreich : Transparenz und Gleichbehandlung der einzelnen Kandidaten
In Frankreich wurde unlängst online ein neues Formular: „Transparenz und Gleichbehandlung der Kandidaten für die Anwendung der Artikel 52, 59 und 64 der französischen Verdingungsordnung“ veröffentlicht.
Dieses Formular ist dazu bestimmt dem öffentlichen Auftraggeber im Stadium der Kandidatur und der Angebote zu helfen, die Einhaltung der Grundsätze bezüglich Transparenz und Gleichbehandlung der Kandidaten zu garantieren, wenn die Artikel 52, 59 und 64 der französischen Verdingungsordnung im Hinblick auf Präzisierungs- und Ergänzungsanfragen angewendet werden.
Das Formular stellt klar dass, wenn der öffentliche Auftraggeber von seinem Recht Gebrauch macht, von Kandidaten im Falle fehlender oder unvollständiger Angaben eine Ergänzung ihrer Bewerbungsunterlagen zu verlangen (CMP, Art. 52), er diese Möglichkeit nicht nur allen Kandidaten, dessen Bewerbungsunterlagen unvollständig sind, einräumen muss, sondern auch alle anderen Kandidaten von dieser Berichtigungsanforderung in Kenntnis setzen muss, um denselben Kenntnisstand über das Fortschreiten des Verfahrens zu garantieren.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass Präzisierungs- oder Ergänzungsanfragen über den Inhalt eines Angebots nur zulässig sind, um den Vergleich der Angebote zu gestatten, jedoch niemals, um dem Kandidaten eine Veränderung zwecks Verbesserung seiner Kandidatur zu ermöglichen.
Aus diesen Gründen muss die Anfrage ausschließlich an diejenigen gerichtet sein, deren Angebote Präzisierungen oder Ergänzungen bedürfen.
Diese Anfrage kann sich nur auf die Punkte belaufen, die unpräzise sind oder nicht mit den technischen Spezifizierungen der Verdingungsunterlagen übereinstimmen.
16.08.2012