Strafrechtliche Sanktionen bei nicht gesetzeskonformen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Frankreich
Folgende Regelungen habe sich in Frankreich hinsichtlich der Verwendung von AGB im Frankreichgeschäft geändert und müssen auch von deutschen Unternehmen in Frankreich berücksichtigt werden, um strafrechtlichen Sanktionen zu entgehen:
Das Gesetz für die Belebung des französischen Wettbewerbs zugunsten der Verbraucher setzt in Art. L 441-6 des französischen Gesetzbuches für folgende Vergehen strafrechtliche Konsequenzen an:
- Nichteinhaltung der Zahlungsfristen;
- die Tatsache, in den Zahlungsbedingungen nicht alle in Art. L. 441-6 c.com vorgesehenen Angaben enthalten sind;
- die Tatsache, dass der Verwender der AGB einen Zinssatz oder Zahlungsfristen unter Verstoß gegen Art. L 441-6 c.com genannt hat.
Art. L. 441-6 c.com (französisches Handelsgesetzbuch) sieht umfangreiche Regelungen hinsichtlich des Inhalts und der Verwendung (insbesondere Übersendung) von AGB vor, die auch von deutschen Unternehmen eingehalten werden müssen.
Verstöße gegen die Regelungen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 EUR bestraft.
12.02.2008